{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253385,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253385,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3385","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie nimmt das SBFI seine Aufgabe bez\u00fcglich Aufsicht der Berufsanerkennung Osteopathie (SRK) wahr?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das neue Gesundheitsberufegesetz ist am 1.2.2020 in Kraft getreten. Die \u00dcbergangsfrist ist am 1.2.2025 abgelaufen. Seither m\u00fcssen die Osteopath*innen im Besitze einer SRK-Anerkennung sein. Einige Kantone gehen \u00fcber die Anforderungen im Gesetz hinaus und verlangen diese Anerkennung sogar f\u00fcr angestellte Fachpersonen. Bis 2023 gab es f\u00fcr die ganze Schweiz nur 25 Studienpl\u00e4tze in Fribourg, keine in der Deutschschweiz. Deshalb hat die Romandie kaum Probleme, im Gegenteil zur Deutschschweiz. Die letzte Anmeldem\u00f6glichkeit f\u00fcr die GDK-Pr\u00fcfung war 2018, sp\u00e4tere Abschl\u00fcsse wurden von dieser M\u00f6glichkeit ausgeschlossen. Die GDK schloss Teilzeitstudien aus, was das Bundesgericht korrigierte. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch keine Pr\u00fcfungspl\u00e4tze f\u00fcr den GDK-Weg mehr.<br><br>Der Bund \u00fcbertrug die Anerkennung der Ausbildungen im 2020 dem SRK. Dieses scheint systematisch gewisse Diplome nicht anzuerkennen. Das BVGer stellte in diversen Urteilen fest, dass das SRK nicht einmal auf die Gesuche eintrat. Dies ist eine Rechtsverweigerung des SRK.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem brauchte das BVGer bis zu 5 Jahre f\u00fcr ein Urteil. In einem Leitentscheid und in weiteren Entscheiden h\u00e4lt das BVGer fest, dass das SRK auf das Gesuch h\u00e4tte eintreten m\u00fcssen. Die Gesuche gehen nun alle zur\u00fcck an das SRK. F\u00fcnf Jahre gingen damit verloren. Eine grosse Anzahl Osteopath*innen haben auf das Leiturteil gewartet, um nicht noch mehr Kosten und Aufwand zu generieren. Bis heute gibt es keine Weiterbildung, Kurse oder Passerellen, um allf\u00e4llige Auflagen des SRK erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Mission impossible.</p>","ReasonText":"<p>- Was hat das SBFI konkret in den letzten 5 Jahren gemacht, um seine Aufsicht \u00fcber das SRK wahrzunehmen?</p><p>- Ist es korrekt, dass von den Sitzungen SBFI/SRK keine Protokolle existieren?</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat, wenn eine beauftragte Stelle gem\u00e4ss BVGer systematisch Rechtsverweigerung macht und die Anerkennungsgesuche von gewissen Ausbildungsst\u00e4tten w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahre nicht einmal materiell pr\u00fcft (vgl. u.a. BVGer Entscheid B-1175/2024)?&nbsp;</p><p>- Was h\u00e4tten die Osteopath*innen in der Deutschschweiz in den letzten 5 Jahren machen sollen, wenn es keine Ausbildung und keine Kurse, Passerellen etc. in der Deutschschweiz gab und das BVGer f\u00fcnf Jahre f\u00fcr den Leitentscheid brauchte?</p><p>- Was h\u00e4lt der Bundesrat von einer Zulassungspr\u00fcfung via OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin)?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Gem\u00e4ss der \u00dcbergangsbestimmung in Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>34 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>2 des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG; SR 811.21) mussten Personen, die vor Inkrafttreten des GesBG f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Berufs in eigener fachlicher Verantwortung nach kantonalem Recht keine Berufsaus\u00fcbungsbewilligung ben\u00f6tigten, sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. am 1. Februar 2025) \u00fcber eine Berufsaus\u00fcbungsbewilligung verf\u00fcgen, um weiter in eigener fachlicher Verantwortung t\u00e4tig sein zu k\u00f6nnen. Die Berufsaus\u00fcbung in Osteopathie war indes bereits vor Inkraftsetzung des GesBG in den meisten Kantonen geregelt.</span></p><p><span>Gem\u00e4ss der Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung (GesBAV, SR</span><span>&nbsp;</span><span>811.214) ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Bildungsabschl\u00fcsse zust\u00e4ndig. Das SBFI steht in regelm\u00e4ssigem Kontakt mit dem SRK und achtet insbesondere auf die Auftragskonformit\u00e4t der Verfahren und auf die finanzielle Solidit\u00e4t der f\u00fcr die Anerkennung zust\u00e4ndigen Abteilung des SRK, um die Kontinuit\u00e4t der Leistungen zu gew\u00e4hrleisten. Zudem pr\u00fcft es den Jahresbericht des SRK. Das SBFI \u00fcbt keine Rechtsaufsicht \u00fcber das SRK aus; diese obliegt dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer).</span></p><p><span>Der Bundesrat hat keinerlei Rechtsverweigerung festgestellt. Das BVGer hat bisher mehr Beschwerden abgewiesen als gutgeheissen. Die Anerkennungsgesuche wurden erst ab ca.</span><span>&nbsp;</span><span>2021 in gr\u00f6sserer Zahl eingereicht, obwohl die \u00dcbergangsfristen des GesBG mindestens seit 2016 bekannt waren. Erst ab diesem Zeitpunkt wurde das SRK mit sehr komplexen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Organisationsstruktur einiger ausl\u00e4ndischer Ausbildungsst\u00e4tten konfrontiert, was in einigen F\u00e4llen die lange Bearbeitungsdauer der Anerkennungsgesuche erkl\u00e4rt. Zudem erforderte der teilweise unklare Status der Osteopathie im jeweiligen Staat der ausl\u00e4ndischen Ausbildung umfangreiche Abkl\u00e4rungen, zu denen das SRK aufgrund der Rechtsprechung des BVGer verpflichtet ist.</span></p><p><span>Das Ausbildungsangebot, u.</span><span>&nbsp;</span><span>a.</span><span>&nbsp;</span><span>in Osteopathie, und die Bereitstellung von Ausbildungspl\u00e4tzen liegen in der Kompetenz und Autonomie der Kantone. Das Angebot von Ausgleichsmassnahmen parallel zur regul\u00e4ren Ausbildung ist \u00e4usserst komplex und kostspielig. Ein neuer Studiengang in Z\u00fcrich tr\u00e4gt nun dazu bei, die Kapazit\u00e4ten sowohl f\u00fcr Personen, die sich in der Schweiz ausbilden lassen wollen, als auch f\u00fcr Personen mit ausl\u00e4ndischen Abschl\u00fcssen, die Ausgleichsmassnahmen ben\u00f6tigen, zu erh\u00f6hen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es im Bereich der Osteopathie keinen Fachkr\u00e4ftemangel gibt, ausser allenfalls in den Kantonen Z\u00fcrich und Zug.</span></p><p><span>Das vom Parlament verabschiedete GesBG verlangt f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung in eigener fachlicher Verantwortung einen Masterabschluss in Osteopathie. Das Parlament hat keine alternativen Zulassungsbedingungen vorgesehen. Im \u00dcbrigen setzt die Zulassung zu einem Masterstudium an einer Schweizer Hochschule einen Bachelorabschluss voraus (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>7 der Verordnung des Hochschulrates \u00fcber die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen; SR</span><span>&nbsp;</span><span>414.205.1).</span></p><p><span>Die H\u00f6here Fachpr\u00fcfung f\u00fcr Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker f\u00fchrt zu einem anderen Beruf mit anderen Aus\u00fcbungsmodalit\u00e4ten, die im kantonalen Recht geregelt sind.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1748390400000)\/","SubmittedBy":"Weichelt Manuela","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1748446994000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089178430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Gesundheit"}}