{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253408,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253408,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3408","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Eine Wehranleihe f\u00fcr die Modernisierung unserer Armee","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Unsere Armee muss einsatzf\u00e4hig bleiben. Zur Finanzierung ihrer vollst\u00e4ndigen Ausr\u00fcstung, ihrer Modernisierung und der Aufstockung der Munitionsbest\u00e4nde wird der Bundesrat beauftragt, s\u00e4mtliche Vorkehrungen f\u00fcr die Emission einer ausserordentlichen Wehranleihe im Umfang von maximal 40&nbsp;Milliarden Franken zu treffen. Die ben\u00f6tigten Mittel k\u00f6nnten durch die Ausgabe von Staatsanleihen beschafft werden, die m\u00f6glicherweise durch Mittel der SNB garantiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Deutschland lockert ausnahmsweise die Schuldenbremse und wird Hunderte von Milliarden Euro in seine Verteidigung investieren. Dieser Entscheid verdeutlicht, dass die europ\u00e4ischen Staaten ihre Verteidigung angesichts der globalen Unsicherheiten dringend verst\u00e4rken m\u00fcssen.</p><p>&nbsp;</p><p>In einem instabilen geopolitischen Umfeld mit zahlreichen Risiken und angesichts des gestiegenen Drucks, der auf den europ\u00e4ischen Staaten lastet (ob NATO-Mitglied oder nicht), muss auch die Schweiz unverz\u00fcglich handeln, um ihre Armee zu modernisieren und ihre strategische Autonomie zu wahren. Die im Dezember&nbsp;2024 in diesem Sinne beschlossenen Massnahmen werden bei Weitem nicht ausreichen. Sie werden nicht einmal die vollst\u00e4ndige Ausr\u00fcstung unserer Armee erlauben.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Armee ist zunehmend veraltet und weist kritische Schwachstellen auf. Mit der vorgeschlagenen Anleihe k\u00f6nnen die vollst\u00e4ndige Neuausr\u00fcstung ihrer Verb\u00e4nde, die Entwicklung unserer Kapazit\u00e4ten im Weltraum, die massive Erneuerung der Munitionsbest\u00e4nde und eine deutliche St\u00e4rkung der Informationstechnologien und der Cyberverteidigung finanziert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion kn\u00fcpft an das Postulat&nbsp;24.3042 an, das aufgrund der Schuldenbremse zur\u00fcckgezogen wurde. Die heutige Lage erfordert jedoch denselben ausserordentlichen Effort, der 1936 notwendig erschien. Die Bundesverfassung l\u00e4sst eine Ausnahme von der Schuldenbremse, wie sie Deutschland vorsieht, zu (Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;3). Unser Land hat in anderen F\u00e4llen seine F\u00e4higkeit beweisen, dringliche Verbindlichkeiten zu tragen (Rettung der UBS, Covid). Dasselbe kann und muss es auch zu seiner eigenen Sicherheit tun. Mit einer Anleihe l\u00e4sst sich verhindern, andere priorit\u00e4re Staatsbereiche zu belasten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die zweckgebundene Nutzung und die transparente Verwaltung der beschafften Mittel sollen \u00fcber einen geeigneten parlamentarischen Kontrollmechanismus sichergestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die erw\u00e4hnte Investition wird die Schweizer Wirtschaft st\u00e4rken, die heimische Industrie ankurbeln, das technologische Know-how erh\u00f6hen und Arbeitspl\u00e4tze sichern, insbesondere dank Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl der Verteidigung als auch zivilen Infrastrukturen zugutekommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Das Parlament hat in der Wintersession 2024 gegen\u00fcber der Botschaft zum Voranschlag 2025 eine Aufstockung der R\u00fcstungsausgaben um 530 Millionen Franken beschlossen. Die Aufstockung soll auch in den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 weitergezogen werden, so dass die Armeeausgaben des Bundes den Zielwert von 1 Prozent des BIP bereits 2032 statt 2035 erreichen. In den kommenden zehn Jahren (2026-2035) sind damit Armeeausgaben des Bundes von kumuliert fast 89 Milliarden geplant. Das sind rund 27 Milliarden mehr, als vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs f\u00fcr diesen Zeitraum prognostiziert waren. Der Bundeshaushalt wird entsprechend belastet. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen gewisse Ausgabenkomponenten zugunsten der Verteidigung wie z. B. die Erwerbsersatzordnung und die Kosten der Privatwirtschaft f\u00fcr die Milizarmee, weil sie sich nicht als Ausgaben des Bundes niederschlagen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Motion fordert die Emission einer ausserordentlichen Anleihe in der H\u00f6he von maximal 40 Milliarden Franken. Die Verwendung der aufgenommenen Mittel m\u00fcsste jedoch budgetiert werden, wobei die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zus\u00e4tzliche Verschuldung (Artikel 126 Abs. 4 BV). Eine \u00abWehranleihe\u00bb w\u00fcrde deshalb die Haushaltslage nicht verbessern. Der Bundesrat hat bereits 2024 im Rahmen der zur\u00fcckgezogenen Motion 24.3042 auf diesen Sachverhalt hingewiesen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Instrument der Ausserordentlichkeit gibt dem Bund die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Ausnahmef\u00e4lle. Er kann damit vor\u00fcbergehend Ausgaben t\u00e4tigen, die den ordentlichen H\u00f6chstbetrag gem\u00e4ss Schuldenbremse \u00fcberschreiten (Artikel 126 Abs. 3 BV). Inhaltliche Voraussetzung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) ist unter anderem, dass es sich um \u00abaussergew\u00f6hnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen\u00bb handelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG). Die Finanzierung von \u00abdauerhaften, neuen Aufgaben und Aufgabenintensivierungen\u00bb, wie die von der Motion vorgeschlagene Armeefinanzierung sie darstellt, f\u00e4llt gem\u00e4ss Botschaft zur Schuldenbremse aber nicht darunter (BBl 2000 4714). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht keinen Grund, die verfassungsm\u00e4ssigen Grundlagen der Schuldenbremse, die eine nachhaltige Finanzpolitik garantieren, anzupassen. Im Vordergrund steht deshalb, das n\u00f6tige Wachstum der Verteidigungsausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren; der Bundesrat erachtet dies als machbar. Im Januar 2025 hat er entsprechend die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 f\u00fcr den Bundeshaushalt er\u00f6ffnet. Ohne weitgehende Umsetzung des Entlastungspakets 2027 oder eine alternative, gleichwertige Gegenfinanzierung wird es hingegen nicht m\u00f6glich sein, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erh\u00f6hen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":205,"BusinessStatusText":"In Nationalrat geplant","BusinessStatusDate":"\/Date(1779792047643)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1779794244033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}