{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253472,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253472,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3472","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckerstattung von Ersatzforderungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seinen Antworten auf die Fragen 24.7691 und 24.7560 hat der Bundesrat angegeben, dass Ersatzforderungen im Wert von 638 Millionen Franken gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte (TEVG) nicht zur\u00fcckerstattet werden konnten. F\u00fcr einen Teil dieser Forderungen seien die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, und f\u00fcr mehr als die H\u00e4lfte der Forderungen w\u00fcrden die Voraussetzungen f\u00fcr die internationale Teilung noch gepr\u00fcft.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:lower-latin;\"><li>Um wie viele F\u00e4lle handelt es sich insgesamt?&nbsp;</li><li>Wie viele F\u00e4lle befinden sich noch in Pr\u00fcfung zur internationalen Teilung? Und k\u00f6nnen sie benannt werden?</li><li>Aus welchen Gr\u00fcnden (Arbeits\u00fcberlastung der Bundesverwaltung, prozedurale/administrative Hindernisse mit dem Herkunftsland [fehlende Unterlagen, Kommunikationsschwierigkeiten usw.], Unf\u00e4higkeit des ausl\u00e4ndischen Staates, die technischen Anforderungen f\u00fcr die Rechtshilfe zu erf\u00fcllen usw.) wurde in den F\u00e4llen, die die Voraussetzungen f\u00fcr eine Herausgabe erf\u00fcllen, die R\u00fcckerstattung noch nicht vorgenommen?</li><li><p>Wie viele F\u00e4lle werden mit der Begr\u00fcndung blockiert, die Voraussetzungen seien nicht erf\u00fcllt ?</p><p>Bei wie vielen davon mangelt es an der Kooperation des ausl\u00e4ndischen Staates?</p><p>Und wie viele F\u00e4lle sind davon betroffen, dass ein ausl\u00e4ndischer Staat kein Gegenrecht gew\u00e4hrt?</p></li><li>Gibt es andere Hindernisse, die die Nichtr\u00fcckerstattung erkl\u00e4ren, und wenn ja, welche?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat verweist grunds\u00e4tzlich auf seine Antworten zu den Fragen 24.7691 Dandr\u00e8s \u00abR\u00fcckerstattung von Ersatzforderungen und eingezogenen G\u00fctern\u00bb und 24.7560 Dandr\u00e8s \u00abWie hoch ist der Nutzen aus den korrupten Handlungen von Gunvor, Glencor [sic] usw. f\u00fcr den Bund?\u00bb und kann zu den vorliegenden Fragen folgende Angaben machen:</span></p><p><span>Ad 1. Nach aktualisierter Datenlage wurden in den letzten zehn Jahren in f\u00fcnfzehn nationalen Strafverfahren wegen Auslandkorruption gegen Unternehmen Ersatzforderungen ausgesprochen. Einige Verfahren betreffen mehrere Unternehmen, und einige Unternehmen sind von mehreren Verfahren betroffen.</span></p><p><span>Ad 2. Das internationale Sharing beruht auf dem Grundgedanken, dass internationale Zusammenarbeit in der Verbrechensbek\u00e4mpfung heute unverzichtbar und daher zu f\u00f6rdern ist. Wenn es keine Gesch\u00e4digten gibt, an welche die eingezogenen Verm\u00f6genswerte zur\u00fcckzuerstatten sind, werden diese unter den Staaten aufgeteilt, die massgeblich zu deren Sicherstellung beigetragen haben (z. B. durch Erhebung und Weiterleitung von Beweismaterial) und somit die hohen Kosten der justiziellen Zusammenarbeit und der Strafverfolgung tragen. In komplexen F\u00e4llen arbeiten heute oft mehr als zwei Staaten bei der Einziehung zusammen, sodass es zu einem Internationalen Sharing mit mehreren Staaten kommen kann. Die Frage, ob der von der Korruption betroffene Staat Verm\u00f6genswerte erhalten kann, ist in diesen F\u00e4llen nur ein Teilaspekt der Pr\u00fcfung: Die M\u00f6glichkeit der Teilung muss in Bezug auf jeden kooperierenden Staat gepr\u00fcft werden. In diesem Sinn befinden sich von den f\u00fcnfzehn Verfahren der letzten zehn Jahre noch sechs im Stadium der Vorpr\u00fcfung des internationalen Sharings. Bei f\u00fcnf dieser Verfahren ist bereits klar, dass dem betroffenen Staat keine Verm\u00f6genswerte herausgegeben werden k\u00f6nnen; nur in einem Verfahren ist diese Frage noch offen. </span></p><p><span>Genauere Informationen zu spezifischen Teilungsverfahren, insbesondere allf\u00e4llige Bez\u00fcge zu, und Namen von, nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, werden grunds\u00e4tzlich nicht \u00f6ffentlich bekanntgegeben. </span></p><p><span>Ad 3. Im vorgenannten Verfahren, bei welchem ein Sharing mit dem betroffenen Staat noch gepr\u00fcft wird, steht der Entscheid \u00fcber das Sharing mit dem betroffenen Staat noch aus, weil das Inkasso der Ersatzforderung noch nicht erfolgt ist. Es gibt keine weiteren F\u00e4lle, bei denen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Herausgabe an den betroffenen Staat gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Teilung eingezogener Verm\u00f6genswerte (TEVG; SR 312.4) erf\u00fcllt w\u00e4ren, aber die \u00dcberweisung noch nicht erfolgt ist.</span></p><p><span>Ad 4. In f\u00fcnf der noch h\u00e4ngigen Verfahren kann keine Herausgabe an die betroffenen Staaten im Rahmen des internationalen Sharings erfolgen, da die Voraussetzungen des TEVG nicht erf\u00fcllt sind. Bei allen Verfahren haben die betroffenen Staaten der Schweiz weder massgeblich Rechtshilfe geleistet noch haben sie sich im nationalen Strafverfahren als Zivilkl\u00e4ger konstituiert.</span></p><p><span>Das Gegenrecht spielt in diesen F\u00e4llen keine Rolle. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der ausl\u00e4ndische Staat durch Rechtshilfe zur Einziehung beigetragen hat. Da in den genannten F\u00e4llen keine Teilung erfolgen konnte, war das Gegenrecht nicht relevant. Falls es in dem noch offenen Fall zu einem Sharing mit dem betroffenen Staat kommen kann, wird das Gegenrecht zu pr\u00fcfen sein. </span></p><p><span>Ad 5. Beteiligt sich ein betroffener Staat bei zu verfolgenden F\u00e4llen von Auslandkorruption weder \u00fcber die Rechtshilfe noch als Zivilkl\u00e4ger am nationalen Strafverfahren, gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage, diesem Staat trotzdem Verm\u00f6genswerte herauszugeben. Die Teilung von eingezogenen Verm\u00f6genswerten erfolgt \u00fcber das TEVG. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, k\u00f6nnen keine Verm\u00f6genswerte an den betroffenen Staat herausgegeben werden.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1750424141627)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089538270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1746576000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5208,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Strafrecht"}}