{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253486,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253486,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3486","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vernichtung von Covid-19-Impfstoff und Beschaffungstransparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zwischen 2020 und 2023 hat der Bund rund 61 Millionen Dosen COVID-19-Impfstoffe f\u00fcr insgesamt 2,3 Milliarden Franken beschafft. Nur etwa ein Viertel dieser Dosen wurde in der Schweiz verwendet, w\u00e4hrend Impfstoffe im Wert von 270 Millionen Franken ins Ausland gespendet wurden. Etwa 18,6 Millionen Dosen im Wert von gesch\u00e4tzten 1,3 Milliarden Franken wurden aufgrund ihres Verfalls vernichtet:</p><p>&nbsp;</p><p>https://www.bluewin.ch/en/news/switzerland/confederation-disposes-of-coronavirus-vaccine-for-13-billion-francs-2639954.html</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Situation wirft Fragen zur Einkaufsplanung, Lagerverwaltung und Transparenz der mit Impfstoffherstellern abgeschlossenen Vertr\u00e4ge auf.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Einkaufsplanung</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat den Erwerb von 61 Millionen Dosen bei einer Bev\u00f6lkerung von etwa 8,6 Millionen Einwohnern, unter Ber\u00fccksichtigung der damaligen Impfempfehlungen und prognostizierten Boosterbedarfe?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Lagerverwaltung</p><p>Welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Haltbarkeit der Impfstoffe zu \u00fcberwachen, ihren Verfall zu verhindern und sie gegebenenfalls rechtzeitig weiterzugeben?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Vertragstransparenz</p><p>Warum bleiben die Vertr\u00e4ge mit den Impfstoffherstellern trotz der Forderungen des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten vertraulich, und wurden konkrete Schritte zur (teilweisen) Offenlegung gepr\u00fcft?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Finanzielle Verantwortung</p><p>Wurden Mechanismen wie R\u00fcckerstattungen, Kompensationen oder vertragliche R\u00fcckkaufoptionen f\u00fcr ungenutzte Impfstoffe in Betracht gezogen oder umgesetzt?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Erfahrungen und Lehren</p><p>Welche administrativen und strategischen Lehren zieht der Bundesrat aus dieser Erfahrung:</p><p>a) um die Verwaltung und \u00dcberwachung \u00f6ffentlicher Beschaffungen effizienter zu gestalten und</p><p>b) um in zuk\u00fcnftigen Gesundheitskrisen eine ausgewogenere Beschaffungsstrategie sicherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Nach dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie war das oberste Ziel des Bundes, die Schweizer Bev\u00f6lkerung mit ausreichenden Mengen der wirksamsten verf\u00fcgbaren Impfstoffe gegen Covid-19 zu versorgen. Mit diesem Ziel hat der Bund zum Schutz der Bev\u00f6lkerung fr\u00fchzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft, so dass bereits im Dezember 2020 die ersten Impfungen durchgef\u00fchrt werden konnten. Er konnte damit der Schweizer Bev\u00f6lkerung einen raschen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen gew\u00e4hrleisten.</span></p><p><span>Da Dauer und Entwicklung der Pandemie anf\u00e4nglich nicht abzusehen waren, musste sichergestellt werden, dass der Bund in jedem Fall die Versorgung der Bev\u00f6lkerung w\u00fcrde gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen. Wie vom Bundesrat beschlossen, wurde dabei auf eine redundante Beschaffungsstrategie gesetzt, da zu Beginn nicht vorhergesagt werden konnte, welche Impfstoffkandidaten am Ende eine Zulassung erhalten w\u00fcrden. Auch musste mit Produktionsausf\u00e4llen einzelner Hersteller gerechnet werden. Der Bundesrat war sich bewusst, dass die Umsetzung dieser Strategie eine umfangreiche Vernichtung von vom Bund beschafftem Impfstoff zur Folge haben k\u00f6nnte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Dauer der Haltbarkeit der Impfstoffe wurde, wie f\u00fcr alle Arzneimittel \u00fcblich, von Swissmedic auf Basis von international harmonisierten Kriterien und von den Impfstoffherstellern eingereichten Daten zur Stabilit\u00e4t und Wirksamkeit festgelegt. Im Laufe der Pandemie konnte die Haltbarkeit auf Basis neu verf\u00fcgbar gemachter Daten und auf Antrag der Hersteller mehrmals weiter verl\u00e4ngert werden.</span></p><p><span>Die Lagerung der Impfstoffe erfolgte gem\u00e4ss den Vorgaben der Good-Distribution-Practice (GDP) durch die Logistikbasis der Armee (LBA). Der Bund verf\u00fcgte jederzeit \u00fcber die Informationen zu den gelagerten Mengen an Impfstoffen, einschliesslich deren Haltbarkeitsdauer. Impfstoffdosen wurden erst dann vom Bund vernichtet, wenn das Verfalldatum erreicht war.</span></p><p><span>Gleichzeitig wurden Bem\u00fchungen unternommen, nicht f\u00fcr die Schweizer Bev\u00f6lkerung ben\u00f6tigte Impfstoffe an andere L\u00e4nder zu spenden. Diese Spenden wurden den verpflichteten Kontingenten entnommen und direkt von den Herstellern an die Ziell\u00e4nder vermittelt. Dies resultierte in der Weitergabe von mehreren Millionen Dosen Impfstoff, zu einem grossen Teil \u00fcber die Beteiligung der Schweiz in der COVAX-Initiative (\u00abGlobal Vaccine Access Facility\u00bb).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Vertraulichkeit war notwendig, um den Abschluss der Vertr\u00e4ge zu erm\u00f6glichen und damit den Zugang der Schweizer Bev\u00f6lkerung zu den Impfstoffen zu gew\u00e4hrleisten. In Bezug auf die Empfehlungen des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) zeigten sich die Impfstoffhersteller mit diesen nicht einverstanden und beantragten dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6; SR 152.3) den Erlass einer anfechtbaren Verf\u00fcgung. Nach Pr\u00fcfung, ob weitere Offenlegungen m\u00f6glich waren, erliess das BAG im Dezember 2023 die verlangte Verf\u00fcgung. Aus dieser geht im Wesentlichen hervor, dass das BAG bezugnehmend auf die Ausnahmegr\u00fcnde des BG\u00d6 an den gemachten Schw\u00e4rzungen festh\u00e4lt und die betreffenden Vertragsinhalte entgegen der Empfehlung des ED\u00d6B nicht weitergehend offenlegt. In der Folge haben drei Gesuchstellende Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese Beschwerdeverfahren sind noch h\u00e4ngig. Eine Neubeurteilung erfolgt nach Verfahrensabschluss. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die einzelnen Vertr\u00e4ge wurden kontinuierlich \u00fcberwacht, weiterentwickelt und erg\u00e4nzt. Dies f\u00fchrte zum Teil zur Reduktion von gelieferten Impfstoffdosen. Abh\u00e4ngig von der genauen Vertragssituation konnten von den Herstellern auch R\u00fcckzahlungen erwirkt werden. Grunds\u00e4tzlich h\u00e4lt die Schweiz ihre vertraglichen Verpflichtungen jedoch ein. Insgesamt konnten mehrere Millionen Impfstoffdosen gespendet werden. Mit dem R\u00fcckgang der pandemischen Bedrohung und dem entsprechenden R\u00fcckgang des Impfgeschehens wurde auch die Weitergabe durch den weltweiten R\u00fcckgang der Nachfrage an Impfstoffen gegen Covid-19 kaum noch m\u00f6glich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen beteiligten Bundesbeh\u00f6rden, dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern mit BAG und Swissmedic einerseits, und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport mit LBA und Armeeapotheke andererseits, und den anspruchsvollen und immer zeitkritischen Bedingungen der Pandemie f\u00fchrte zu Herausforderungen, die zur Administrativuntersuchung im Sommer 2022 f\u00fchrten (\u00abUntersuchung zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen best\u00e4tigt bisherige Erkenntnisse\u00bb (www.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Mitteilungen &gt; Medienmitteilungen des Bundesrats &gt; 9. November 2022)).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die wichtigsten Lehren der Untersuchung wurden im Bericht der GPK-N von 2023, in dem die Untersuchung abgeschlossen wird, angesprochen. In diesem Bericht wurden folgende Punkte hervorgehoben: Gem\u00e4ss GPK-N sollen bei der Beschaffung in Pandemiezeiten trotz Vertraulichkeit der Vertr\u00e4ge eine hohe Transparenz innerhalb der Verwaltung und ein Informationsgleichstand aller beteiligten Bundesstellen sichergestellt werden. Dar\u00fcber hinaus sollen die in der Covid</span><span>\u2011</span><span>19-Pandemie gemachten Erfahrungen in die Bew\u00e4ltigung einer neuen Pandemie einfliessen. Die Erfahrungen konnten bereits in folgende Projekte und Aktivit\u00e4ten, wie der \u00dcberarbeitung des Pandemieplans, dem Aufbau der Krisenorganisation, oder den Projekten im Bereich des im Aufbau befindlichen Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit zur Pandemieversorgung oder die \u00abImpfstoffstrategie 2035\u00bb integriert werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Insgesamt zog die GPK-N in ihrem Abschlussbericht von 2023 eine positive Bilanz der Strategie des Bundes f\u00fcr die Impfstoffversorgung w\u00e4hrend der Covid-19 Pandemie. Sie stellte fest, dass die vom Bundesrat festgelegten Ziele dieser Strategie insgesamt erreicht wurden. Im Hinblick auf die potenziellen gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Folgen einer fehlenden Impfstoffversorgung hielt die GPK</span><span>\u2011</span><span>N das Vorgehen f\u00fcr zweckm\u00e4ssig.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Vontobel Erich","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755704752723)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089232043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1746576000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5208,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}