{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253496,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253496,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3496","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen zur Verhinderung der Freilassung von verurteilten Terroristen \u2013 Schluss mit T\u00e4terschutz! ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass verurteilte Terroristen auch nach Verb\u00fcssung ihrer Strafe keine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit darstellen?</p><p>&nbsp;</p><p>Welche rechtlichen oder administrativen Massnahmen stehen zur Verf\u00fcgung, um sicherheitsgef\u00e4hrdende Personen trotz Ausschaffungshindernissen wirksam zu kontrollieren oder in Haft zu behalten?</p><p>&nbsp;</p><p>Welche konkreten Anstrengungen hat der Bundesrat unternommen, um die R\u00fcckf\u00fchrung des genannten IS-Anh\u00e4ngers seit 2017 in den Irak zu erm\u00f6glichen?</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Rolle spielen internationale Abkommen und Konventionen bei der Beurteilung solcher F\u00e4lle, und wie k\u00f6nnen diese mit den Sicherheitsinteressen der Schweiz in Einklang gebracht werden?</p><p>&nbsp;</p><p>Wie beurteilt er das langwierige Ausbleiben eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts im oben erw\u00e4hnten Fall?</p><p>&nbsp;</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit von Auflagen wie elektronischer \u00dcberwachung und Bewegungsbeschr\u00e4nkungen bei Personen mit terroristischem Hintergrund?</p><p>&nbsp;</p><p>Welche gesetzlichen Anpassungen w\u00e4ren notwendig, um in vergleichbaren F\u00e4llen k\u00fcnftig eine rechtssichere und wirksame Internierung oder Ausschaffung zu erm\u00f6glichen?</p>","ReasonText":"<p>Vor kurzem wurde ein Iraker, der in der Schweiz rechtskr\u00e4ftig wegen der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Namen des sogenannten Islamischen Staates (IS) verurteilt wurde, aus der Ausschaffungshaft entlassen. Obwohl er weiterhin als potenziell gef\u00e4hrlich eingestuft wird, entschied das Bundesgericht, dass seine Inhaftierung \u00fcber die gesetzlich erlaubte Maximaldauer hinaus nicht zul\u00e4ssig sei.</p><p>&nbsp;</p><p>Die geplante Ausschaffung in den Irak wird seit Jahren hinausgez\u00f6gert, da der Verurteilte mit Unterst\u00fctzung gewisser Kreise s\u00e4mtliche rechtsstaatlichen Mittel nutzt, um seiner R\u00fcckf\u00fchrung zu entgehen. In der Zwischenzeit bleibt er, mit Auflagen und elektronischer \u00dcberwachung, in Freiheit. Er hat zudem offenbar auch gegen diese Massnahmen Beschwerde eingelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieser Fall wirft zentrale Fragen zur Gefahrenabwehr bei akuten Bedrohungen auf. Die \u00f6ffentliche Sicherheit und damit der Schutz der Bev\u00f6lkerung muss oberste Priorit\u00e4t haben, vor den Interessen eines Terroristen, der den gleichen Staat bek\u00e4mpfen wollte, von dem er jetzt Schutz verlangt und auf dessen Kosten er lebt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Zu Frage 1: Zur Wahrung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit kann fedpol, nach vorg\u00e4ngiger Anh\u00f6rung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern Ausweisungen nach Art. 68 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) verf\u00fcgen. Voraussetzung f\u00fcr den Erlass solcher pr\u00e4ventiv-polizeilicher Massnahmen ist das Vorliegen konkreter und aktueller Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, die von der Verf\u00fcgung betroffene Person k\u00f6nne in der Schweiz mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine Gefahr f\u00fcr die innere oder \u00e4ussere Sicherheit herbeif\u00fchren. Die Ausweisungen werden mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden (Art. 68 Abs. 3 AIG). Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gef\u00e4hrdet oder die innere oder \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet, ist die Ausweisung sofort vollstreckbar (Art. 68 Abs. 4 AIG). Die Massnahmen m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und k\u00f6nnen gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Fedpol er\u00f6ffnet auf Antrag des NDB oder anderer Beh\u00f6rden entsprechende Verfahren, soweit es nicht aufgrund eigener Erkenntnisse aktiv wird. F\u00fchren die Abkl\u00e4rungen zum Schluss, dass eine Gef\u00e4hrdung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit sich als begr\u00fcndet erweist und die anvisierte Massnahme verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheint, ordnet fedpol diese konsequent an.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Fragen 2 und 6: Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT; AS 2021 565) wurde das bestehende polizeiliche Instrumentarium verst\u00e4rkt. Ziel der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Massnahmen ist, terroristische Aktivit\u00e4ten zu verhindern. Diese Massnahmen sind insbesondere auch dann anwendbar, wenn eine Person nicht ausgeschafft werden kann. Die Massnahmen k\u00f6nnen gegen\u00fcber einer Person nur dann verf\u00fcgt werden, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivit\u00e4t aus\u00fcben wird und erfolgen subsidi\u00e4r zu sozialen, integrativen, oder strafrechtlichen Massnahmen. Die Massnahmen m\u00fcssen zudem verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und k\u00f6nnen gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Ziel der PMT-Massnahmen ist es, die Bev\u00f6lkerung vor potenziellen Terroristen zu sch\u00fctzen. Die Statistik dazu wird seit 2022 jeweils im </span><a href=\"https://2022.fdpl.localhost/de/schwerst-kriminalitat/pmt-fedpol-verfugt-erstmals-massnahmen/\"><span>Jahresbericht </span></a><span>von fedpol ver\u00f6ffentlicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Fragen 3 und 5: Der Bundesrat nimmt zu laufenden gerichtlichen Verfahren keine Stellung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 4: Die Schweiz legt grossen Wert auf die Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts sowie der Grund- und Menschenrechte. Als zwingende Bestimmung des V\u00f6lkerrechts ist das Non-Refoulement-Prinzip eines der wichtigsten Grund- und Menschenrechte sowie einen Eckpfeiler der schweizerischen Migrations- und Menschenrechtspolitik dar. Es ist unter anderem verankert in Artikel 25 Absatz 3 BV, im Abkommen \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge (Fl\u00fcchtlingskonvention; SR 0.142.30), in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101), im \u00dcbereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UNCAT; SR 0.105), im Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II; SR 0.103.2), im \u00dcbereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (SR 0.103.3) sowie in verschiedenen internationalen \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung terroristischer Handlungen (vgl. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 \u00abAusweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsl\u00e4nder, unabh\u00e4ngig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht\u00bb vom 4. Mai 2022). Gleichzeitig hat die Schweiz den legitimen Anspruch, ihre Sicherheitsinteressen zu wahren. Ausweisungen von Personen, die die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz bedrohen, in L\u00e4nder, die nicht als sicher gelten, sind gest\u00fctzt auf eine Einzelfallpr\u00fcfung m\u00f6glich, sofern dabei namentlich das Non-Refoulement-Prinzip eingehalten wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 7: Der Bundesrat \u00fcberpr\u00fcft den rechtlichen Rahmen laufend. Er ist der Ansicht, dass das bestehende (pr\u00e4ventiv-polizeiliche) Instrumentarium zur Wahrung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz ausreichend ist und im Rahmen des M\u00f6glichen mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen ausgesch\u00f6pft wird.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmittedBy":"Egger Mike","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1750424094143)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089303773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1746576000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5208,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht|Migration"}}