{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253521,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253521,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3521","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erleichterung statt Versch\u00e4rfung der Eigenkapitalanforderungen mit Basel III?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. Januar 2025 gelten die finalen Basel-III-Vorgaben in der Schweiz verbindlich. Im vergangenen Jahr wurde sowohl seitens der G-SIB als auch durch Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter wiederholt betont, dies f\u00fchre bei der UBS zu einer deutlichen Erh\u00f6hung der Eigenkapitalanforderungen. Nun liegen die Effekte der Umstellung im UBS-Quartalsbericht per 31. M\u00e4rz 2025 offen. Die Zahlen zeigen klar: Entgegen fr\u00fcheren Aussagen hat die Umsetzung offenbar nicht zu einer Erh\u00f6hung, sondern in der Summe vielmehr zu einer K\u00fcrzung bei den Eigenkapitalanforderungen gef\u00fchrt. Der R\u00fcckgang um USD 8.6 Mrd. bei den risikogewichteten Aktiven entspricht einer Reduktion der Mindestkapitalanforderung um sch\u00e4tzungsweise CHF 0.9 bis 1.3 Mrd. Mrd., abh\u00e4ngig von institutspezifischen Zuschl\u00e4gen und dem jeweils angewendeten Wechselkurs. Dies ist eine Momentaufnahme, aber wir beobachten klar: Die UBS ben\u00f6tigt weniger, nicht mehr Eigenkapital.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Erkenntnis scheint uns brisant, weil sie das Risiko der G-SIB f\u00fcr die Schweiz weiter erh\u00f6hen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li><p>Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat die Fehleinsch\u00e4tzung, wie sie z.B. von Bundesr\u00e4tin Keller-Sutter in der ausserordentlichen Session 2023 zu Protokoll geben wurde \"...Je peux n\u00e9anmoins vous dire que les exigences de la r\u00e9glementation B\u00e2le III seront en tout cas plus fortes et demanderont plus de capital propre. Cela, je peux vous le dire.\" (AB 2023 N 711 / BO 2023 N 711)?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie ist es zu erkl\u00e4ren, dass die finalen Basel-III-Vorgaben zu einer geringeren Gewichtung der Risiken f\u00fchrt&nbsp;? Heisst das, dass Basel-III die Risiken der UBS untersch\u00e4tzt?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Plant der Bundesrat allenfalls mittels &nbsp;institutsspezifischen Zuschl\u00e4gen&nbsp;die Fehleinsch\u00e4tzung kurzfristig zu korrigieren?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Der Bundesrat ging davon aus, dass die UBS mehr Eigenkapital mit dem Inkrafttreten der finalen Basel-III-Vorgaben bereithalten muss. Das ist offenbar nicht der Fall. Welche Massnahmen will der Bundesrat nun zus\u00e4tzlich ergreifen?</li></ul><p>&nbsp;</p><ul><li>Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es vor diesem Hintergrund unabdingbar ist, dass die UBS Tochterunternehmen k\u00fcnftig mit 100%&nbsp;Eigenkapital unterlegen muss und dass der Bundesrat diesen Entscheid bereits in die anstehende Verordnungs\u00e4nderung aufnehmen muss?</li></ul><p>&nbsp;</p><ul><li>Wird der Bundesrat gest\u00fctzt auf diese Erkenntnisse auch eine generelle Erh\u00f6hung der Eigenmittelanforderungen in die Vernehmlassung aufnehmen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Frage 1 und 2: Die Umsetzung des finalen Basel-III-Standards hat bei der UBS zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die Berechnung und die H\u00f6he der erforderlichen Mindesteigenmittel gef\u00fchrt. Im Bereich der Marktrisiken kam es zu einer Erh\u00f6hung der risikogewichteten Aktiven (RWA), wohingegen im Bereich der operationellen Risiken sowie der Kredit- und Gegenparteikreditrisiken je ein R\u00fcckgang der RWA verzeichnet wurde. Im Bereich der operationellen Risiken ist die Eigenmittelunterlegung gem\u00e4ss Basel-III-final unter anderem abh\u00e4ngig von den durch die Bank verzeichneten Verlusten der vorangegangenen zehn Jahren in diesem Bereich. Durch ein gr\u00f6sseres Verlustereignis kann die Eigenmittelunterlegung daher stark ansteigen. Im Bereich der Kreditrisiken ist anzumerken, dass der Output-Floor zur Begrenzung der Auswirkungen von Risikomodellen auf die H\u00f6he der RWA bis 2028 noch in der Aufbauphase ist. Die entsprechende Auswirkung wird erst ab dem 1. Januar 2028 erzielt. Die im Quartalsbericht der UBS ausgewiesene Auswirkung stellt damit eine Momentaufnahme dar.</span></p><p><span>In gleicher Weise stellen auch die im Jahr 2021 zur Umsetzung von Basel-III-final von den betroffenen Banken gesch\u00e4tzten Auswirkungen auf die erforderlichen Eigenmittel eine Momenteinsch\u00e4tzung dar. Das heisst, dass die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Aktiven als Basis genommen wurden und unter Anwendung der geltenden und der durch die geplante Regulierung ge\u00e4nderten Vorgaben (insbesondere den Risikogewichten) die Auswirkung auf die RWA und damit die Eigenmittelunterlegung berechnet wurde. In der Regel treffen die Banken dazu vereinfachende Annahmen.</span></p><p><span>Die Aussagen von Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter im Jahr 2023 bez\u00fcglich der UBS st\u00fctzen sich auf eine solche Momenteinsch\u00e4tzung. Seit 2021 haben sich die Gesch\u00e4fte und damit die Aktiven der Banken ver\u00e4ndert \u2013 u. a. auch nach der Integration der Credit Suisse. Dadurch k\u00f6nnen die tats\u00e4chlichen Auswirkungen der neuen Regulierung deutlich abweichen von den vier Jahre zuvor berechneten Sch\u00e4tzungen. Dies ist ein Effekt, der sich bei praktisch jeder neuen Regulierung beobachten l\u00e4sst: Die Banken reagieren bereits im Hinblick auf das Inkrafttreten einer neuen Regulierung, wodurch die effektiven Auswirkungen deutlich geringer sind als die urspr\u00fcnglich gesch\u00e4tzten. Basel-III-final verlangt eine st\u00e4rker risikobasierte Eigenmittelausstattung. Vergleichbar mit einer Lenkungsabgabe f\u00fchrt dies zu Anreizen, die Risiken entsprechend anzupassen. Das Ziel von Basel-III-final ist nicht zwingend eine Erh\u00f6hung der oder sehr hohe Eigenmittelvorgabe per se, sondern eine risikobasierte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Fragen 3 und 4: Durch die Umsetzung von Basel-III-final m\u00fcssen h\u00f6here Risiken mit mehr und tiefere Risiken mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden (gr\u00f6ssere Risikosensitivit\u00e4t). Dies setzt den Banken Anreize, Risiken zu reduzieren. Es gibt keine Hinweise, dass der erwartete Effekt in dieser Form nicht eingetroffen w\u00e4re. Daher besteht derzeit auch kein Bedarf f\u00fcr korrigierende Massnahmen in diesem Bereich. Der Bundesrat hat zudem keine Kompetenz, institutsspezifische Verpflichtungen f\u00fcr zus\u00e4tzliche Eigenmittel auszusprechen. Diese Kompetenz liegt gem\u00e4ss Art. 45 der Verordnung \u00fcber die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierh\u00e4user (Eigenmittelverordnung, ERV; SR 952.03) bei der FINMA.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Fragen 5 und 6: Der Bundesrat beurteilt die Eigenmittelunterlegung von ausl\u00e4ndischen Beteiligungen unabh\u00e4ngig vom Effekt von Basel-III-final. Das Ziel dieser Massnahme sowie weiterer vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen besteht nicht darin, die Eigenmittel generell zu erh\u00f6hen, sondern gezielt erkannte Schwachstellen zu beseitigen. Daher wird keine generelle Erh\u00f6hung der Eigenmittelanforderungen vorgeschlagen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781863731000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1781863744103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1746576000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5208,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen"}}