{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253545,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253545,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3545","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ist zuk\u00fcnftig systematisch der Strafregisterauszug zu pr\u00fcfen respektive sind von Amtes wegen und ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen \u00fcber allf\u00e4llige Vorstrafen einzuholen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dass zuk\u00fcnftig bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder systematisch der Strafregisterauszug \u00fcberpr\u00fcft resp. von Amtes wegen und ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen \u00fcber allf\u00e4llige Vorstrafen eingeholt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die beiden kantonalen Initiativen 15.320s Kt. Iv. TI. Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger und 15.321s Kt. Iv. TI. Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger wurden am&nbsp;</p><p>30. September 2015 eingereicht. Seit der Einreichung der Initiativen ist bisher keine Anpassung der rechtlichen Grundlagen im Sinne der Initiativen erfolgt \u2013 stattdessen wurde jeweils eine Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die beiden kantonalen Initiativen beschlossen. Entgegen dem Antrag der SPK-N, welche mit ihrem j\u00fcngsten Kommissionsbericht vom 21. Februar 2025 den politischen Druck auf den Bundesrat aufrecht erhalten und die Frist zur Umsetzung der Standesinitiativen um zwei weitere Jahre verl\u00e4ngern wollte, kam der Nationalrat am letzten Tag der Fr\u00fchjahrssession, dem 21. M\u00e4rz 2025, mit Stichentscheid der Nationalratspr\u00e4sidentin, gest\u00fctzt auf Art. 113 Abs. 2 Bst. b zum Schluss, dass der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll und hat deren Abschreibung beschlossen. Die hohe Zahl, der von Ausl\u00e4ndern in der Schweiz begangenen schweren Straftaten zeigt, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ohne systematische Pr\u00fcfung des Strafregisterauszugs resp. ohne Einholung von Informationen \u00fcber allf\u00e4llige Vorstrafen beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrdet. Im vergangenen Jahr wurden nicht weniger als 58% der Straftaten von Personen ohne Schweizer B\u00fcrgerrecht begangen. Aus diesem Grund wird beauftragt, dass zuk\u00fcnftig bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder systematisch der Strafregisterauszug \u00fcberpr\u00fcft resp. von Amtes wegen und ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen \u00fcber allf\u00e4llige Vorstrafen eingeholt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Im Fall von Drittstaatsangeh\u00f6rigen sieht die geltende Regelung vor, dass die zust\u00e4ndige Be-h\u00f6rde vor der Erteilung einer Bewilligung an Personen, die sich in der Schweiz niederlassen m\u00f6chten, einen Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat sowie weitere f\u00fcr das Verfahren notwendige Dokumente verlangen kann (siehe Art. 13 Abs. 2 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes; AIG, SR 142.20). </span></p><p><span>In Bezug auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung w\u00fcrde die systematische \u00dcberpr\u00fcfung der ausl\u00e4ndischen Strafregisterausz\u00fcge zu Verz\u00f6gerungen bei der Bearbeitung der Gesuche f\u00fchren, was sich insbesondere bei Gesuchen um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Erwerbst\u00e4tigkeit negativ auswirken k\u00f6nnte. </span></p><p><span>Bei Personen, die sich auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) berufen k\u00f6nnen, ist Artikel 5 Anhang I FZA zu beachten, wonach die durch das FZA einger\u00e4umten Rechte nur durch Massnahmen eingeschr\u00e4nkt werden d\u00fcrfen, die aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind. Diese Bestimmung verweist auf die Richtlinie 64/221/EWG vom 25. Februar 1964, wonach das Aufnahmeland, wenn es dies f\u00fcr unerl\u00e4sslich h\u00e4lt, den Herkunftsmitgliedstaat und gegebenenfalls die anderen Mitgliedstaaten um Ausk\u00fcnfte \u00fcber das Vorleben des Antragstellers in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen kann. Die Anfragen d\u00fcrfen keinen systematischen Charakter haben (vgl. Art. 5 Abs. 2 Ziff. 1 der Richtlinie 64/221/EWG). Eine Neuverhandlung des FZA in diesem Aspekt ist nicht realistisch. Hinzu kommt, dass sich das Parlament im Rahmen der beiden Standesinitiativen 15.320 und 15.321 \u00abSystematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger\u00bb vertieft mit dieser Thematik befasst hat und die Abschreibung erst vom Nationalrat beschlossen wurde. Ausserdem kam der Bundesrat in seinem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 17.3269, SPK-N vom 27.04.2017 \u00abInternationaler Austausch von Strafnachrichten. Pr\u00fcfung eines Betritts der Schweiz zu ECRIS.\u00bb zum Schluss, dass eine systematische Abfrage von Strafregistereintr\u00e4gen im Migrationsbereich dem FZA widerspricht. Unter anderem auch vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer entsprechenden innerstaatlichen Regelung zur systematischen Einholung von Strafregisterinformationen im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen von EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrgern klar abzulehnen. </span></p><p><span>Mit dem \u00fcberwiesenen Postulat 24.3002 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates \u00abAustausch von Strafregisterdaten mit Italien\u00bb wird der Bundesrat beauftragt, zu pr\u00fcfen, ob der Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten m\u00f6glich und zweckm\u00e4ssig ist. Die diesbez\u00fcgliche Pr\u00fcfung des Bundesrates bleibt abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755043200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755095925000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1780933953763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1748822400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht|Migration"}}