{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253561,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253561,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3561","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":" Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gew\u00e4hrleistung der Einhaltung des humanit\u00e4ren und des zwingenden V\u00f6lkerrechts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anwendung von Artikel&nbsp;1 der vier Genfer Abkommen zur Gew\u00e4hrleistung der Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts:</p><p>1. seinen ganzen aussenpolitischen Einfluss zu nutzen, um gegen die schwersten im Gaza-Krieg begangenen Verbrechen vorzugehen, den freien Zugang zu humanit\u00e4rer Hilfe im Gazastreifen sicherzustellen und die bedingungslose Freilassung aller Geiseln und politischen Gefangenen zu erreichen;</p><p>2. sich gest\u00fctzt auf Artikel&nbsp;1 des Embargogesetzes den Sanktionen der EU gegen gewaltt\u00e4tige israelische Siedlerinnen und Siedler anzuschliessen;</p><p>3. wie die EU die Pflicht einzuf\u00fchren, Produkte aus Gebieten im Westjordanland und auf den Golanh\u00f6hen, die von Israel v\u00f6lkerrechtswidrig besetzt sind, zu kennzeichnen;</p><p>4. jegliche milit\u00e4rische Zusammenarbeit mit Israel umgehend zu beenden und alle Bewilligungen, die nach Artikel&nbsp;12 des Kriegsmaterialgesetzes erteilt wurden, sowie die Bewilligungen f\u00fcr Dual-Use-G\u00fcter und besondere milit\u00e4rische G\u00fcter zu widerrufen;</p><p>5. das Freihandelsabkommen mit Israel auszusetzen, solange die Verletzungen von <i>Erga-omnes</i>-Verpflichtungen des V\u00f6lkerrechts durch Israel andauern, die der Internationale Gerichtshof in seinem Rechtsgutachten identifiziert hat.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat den grausamen Angriff der Hamas auf Israel mit aller Sch\u00e4rfe verurteilt. Um neuen Verbrechen vorzubeugen, hat das Parlament die Hamas als terroristische Organisation verboten. Bis heute hat der Bundesrat jedoch die von Israel im anschliessenden Gaza-Krieg begangenen Verbrechen nicht verurteilt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Ausmass menschlichen Leidens in Gaza ist unertr\u00e4glich und auf schwere Verst\u00f6sse gegen das humanit\u00e4re und das zwingende V\u00f6lkerrecht zur\u00fcckzuf\u00fchren. Israel muss mit allen Mittel dazu gebracht werden, seine Milit\u00e4raktionen in Gaza einzustellen und humanit\u00e4re Hilfslieferungen nach Gaza sofort zuzulassen. Dies bedingt auch eine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, damit die Wiederaufnahme von humanit\u00e4ren Hilfslieferungen unter Einhaltung der humanit\u00e4ren Grunds\u00e4tze sichergestellt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;1 der Genfer Abkommen verpflichtet die internationale Gemeinschaft dazu, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht unter allen Umst\u00e4nden einzuhalten. Die Schweiz tr\u00e4gt als Depositarstaat der Abkommen in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung. Solange Israel die <i>Erga-omnes</i>-Verpflichtungen des V\u00f6lkerrechts nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt, muss die Schweiz alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um den schwersten Verbrechen, die je von einem Vertragsstaat der Genfer Abkommen und UNO-Mitglied begangen wurden, ein f\u00fcr alle Mal ein Ende zu setzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Der Bundesrat ist best\u00fcrzt \u00fcber das menschliche Leid im Gazastreifen. Er verurteilt alle Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts von allen Konfliktparteien und ist alarmiert \u00fcber Berichte \u00fcber Kriegsverbrechen, die angeblich von allen Konfliktparteien begangen werden. Die Schweiz nutzt auch als Vertragsstaat der Genfer Konventionen ihre bilateralen sowie multilateralen Kontakte, um die Verpflichtung, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht einzuhalten, zu betonen und sich f\u00fcr eine politische L\u00f6sung des Konflikts einzusetzen. Der Bundesrat fordert von beiden Kriegsparteien uneingeschr\u00e4nkten humanit\u00e4ren Zugang, einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza sowie die Verst\u00e4rkung der diplomatischen Beziehungen. Weiterhin wird die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln gefordert. Allen humanit\u00e4ren Akteuren, insbesondere den Vereinten Nationen und ihren Partnern, muss weiter ein schneller, sicherer und ungehinderter Zugang \u00fcber alle Grenz\u00fcberg\u00e4nge zum und durch den Gazastreifen gew\u00e4hrleistet werden. Die Schweiz verurteilt alle Versuche, diesen Zugang zu verhindern, sei es durch Israel oder sei es durch die Hamas. Sie erwartet von Israel, dass es die vom Internationalen Gerichtshof am 26. Januar, 28. M\u00e4rz und 24. Mai 2024 angeordneten vorl\u00e4ufigen Massnahmen einh\u00e4lt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Aufgrund der Menschenrechtsverletzungen im Westjordanland, inklusive Ostjerusalem, hat die EU gegen extremistische Siedler Sanktionen verh\u00e4ngt. Diese Sanktionen wurden im Rahmen des thematischen Sanktionsregimes gegen schwere Verletzungen von Menschenrechten ergriffen. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorst\u00f6sse 24.4664 und 24.4232 dargelegt hat, entscheidet der Bundesrat nach einer Abw\u00e4gung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher \u00dcberlegungen, ob er neue Sanktionen der EU \u00fcbernimmt. Bisher hat er keine thematischen Sanktionen der EU \u00fcbernommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss 20.3427 ausgef\u00fchrt hat, schreibt das geltende Recht die Angabe des Herkunftslandes nur f\u00fcr bestimmte Produkte zwingend vor, wie namentlich Lebensmittel, Holz, Holzprodukte und Pelze. Was die Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft, sind</span><sup><span> </span></sup><span>die Importeure und Detailh\u00e4ndler f\u00fcr die korrekte Deklaration der Produkte verantwortlich. Stammt ein Lebensmittel aus dem Hoheitsgebiet eines von der Schweiz anerkannten Landes (z.B. Israel gem\u00e4ss den Grenzen von 1967), muss dieses Land angegeben werden. Stammt es aus dem Hoheitsgebiet eines von der Schweiz nicht anerkannten Landes, muss das betreffende Gebiet angegeben werden. Damit d\u00fcrfen nach Lebensmittelrecht Produkte aus den durch Israel besetzten Gebieten nicht mit der Herkunft Israel bezeichnet werden, sondern einzig mit der massgeblichen Gebietsbezeichnung wie z.B. \"Gaza\". Zus\u00e4tzlich besteht die M\u00f6glichkeit, besondere Eigenschaften eines Produktes freiwillig hervorzuheben. Aufgrund der m\u00fcndlichen Anfrage von St\u00e4nderat Sommaruga 17.5380 hat das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen die Praxis bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln aus israelischen Siedlungen im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet \u00fcberpr\u00fcft. Dabei hat sich gezeigt, dass die wichtigsten Vertreiber in der Schweiz entweder keine Waren aus diesen Siedlungen importieren oder \u00fcber interne Richtlinien verf\u00fcgen, wonach die Kennzeichnung genauere Angaben enthalten sollte, z. B. \u00abProdukt aus dem Westjordanland (israelische Siedlung)\u00bb oder \u00abProdukt mit Ursprung im Westjordanland (pal\u00e4stinensisches Produkt)\u00bb. Aus den genannten Gr\u00fcnden ist eine weitergehende Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Produkte aus den Siedlungen nicht vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorst\u00f6sse 24.4664, 24.3350, 23.4467, 23.7887 und 21.1039 dargelegt hat, beschr\u00e4nkt die Schweiz ihre milit\u00e4rischen Kontakte mit Israel aktuell auf einen Informationsaustausch insbesondere im Kontext laufender Beschaffungsprojekte f\u00fcr die Schweizer Armee. Dar\u00fcber hinaus unterhalten die Schweiz und Israel derzeit keine milit\u00e4rische Kooperation. Sodann werden endg\u00fcltige Ausfuhren von Kriegsmaterial nach Israel bereits seit vielen Jahren nicht mehr bewilligt (siehe Antwort auf die dringliche Anfrage 21.1039). Bei zivil und milit\u00e4risch verwendbaren G\u00fctern, einschliesslich \u00dcberwachungsg\u00fctern, und besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern werden die Ausfuhrgesuche im Einzelfall gepr\u00fcft. Ausfuhren nach Israel werden nicht bewilligt, wenn ein Verweigerungskriterium im Sinne der G\u00fcterkontrollgesetzgebung zu bejahen ist oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass die aus der Schweiz zu liefernden G\u00fctern in den aktuellen Konflikten oder zur Unterst\u00fctzung Israels bei der illegalen Besetzung des pal\u00e4stinensischen Gebiets verwendet werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf besteht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Israel mit seiner klaren Unterscheidung zwischen israelischem und pal\u00e4stinensischem Zollgebiet die langj\u00e4hrige Position des Bundesrates widerspiegelt, der eine L\u00f6sung mit zwei demokratischen Staaten unterst\u00fctzt, welche innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen koexistieren. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2005 m\u00fcssen importierte G\u00fcter aus Israel um eine Ortsangabe erg\u00e4nzt werden, die es den Zollbeh\u00f6rden erlaubt, die Pr\u00e4ferenzveranlagung zu verweigern, falls diese einen Ursprung in einem besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet nachweist. Dar\u00fcber hinaus sieht das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Israel keine Sistierung, sondern nur die M\u00f6glichkeit einer endg\u00fcltigen K\u00fcndigung vor. Die Voraussetzungen des allgemeinen V\u00f6lkerrechts f\u00fcr eine Suspendierung des Freihandelsabkommens sind ebenfalls nicht erf\u00fcllt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756252800000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773140663000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|1231","Category":"IV","Modified":"\/Date(1773227080520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1748995200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Internationales Recht"}}