{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253592,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253592,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3592","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Familienzulagen nur f\u00fcr in der Schweiz lebende Kinder ausrichten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor dem Hintergrund, dass:</p><p>\u2013 der Zweck der Schweizer Familienzulagen ist, Eltern angesichts der hohen Kinderkosten in der Schweiz zu unterst\u00fctzen,</p><p>\u2013 der Lebensstandard und die finanzielle Belastung in Zusammenhang mit der Erziehung eines Kindes im Ausland stark variieren,</p><p>\u2013 die einheitliche Ausrichtung von Familienzulagen f\u00fcr nicht in der Schweiz lebende Kinder zu einer ineffizienten Verwendung \u00f6ffentlicher Mittel f\u00fchren kann,</p><p>wird der Bundesrat beauftragt, innerhalb von zw\u00f6lf Monaten einen Entwurf zur Revision des Familienzulagengesetzes zu verabschieden, der vorsieht, dass Familienzulagen nur noch f\u00fcr tats\u00e4chlich in der Schweiz lebende Kinder ausgerichtet werden.</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz werden Familienzulagen an alle Personen mit Kindern ausgerichtet, unabh\u00e4ngig davon, ob diese in der Schweiz oder im Ausland wohnen. Der Zweck der Familienzulagen ist jedoch, Eltern angesichts der Unterhalts- und Betreuungskosten in der Schweiz zu unterst\u00fctzen.</p><p>In einem Land wie der Schweiz, wo der Lebensstandard und die Kinderkosten besonders hoch sind, ist die Frage berechtigt, ob eine einheitliche Ausrichtung der Familienzulagen, auch f\u00fcr Kinder, die nicht in der Schweiz leben, angemessen ist. Die Kaufkraft und die finanziellen Bed\u00fcrfnisse sind im Ausland sehr anders, weshalb die einheitliche Ausrichtung zu einer Form der Ungleichbehandlung und zu einer Diskrepanz zur Situation vor Ort f\u00fchren kann.</p><p>Daher sollte dieses Prinzip \u00fcberpr\u00fcft werden und die Schweizer Familienzulagen sollten ausschliesslich Familien vorbehalten sein, deren Kinder tats\u00e4chlich in der Schweiz wohnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach geltendem Recht erh\u00e4lt jede Person, die f\u00fcr den Unterhalt eines Kindes zust\u00e4ndig ist, Schweizer Familienzulagen, ob diese Person nun in Genf lebt oder am Ende der Welt. Der Hauptzweck der Familienzulagen besteht jedoch darin, Eltern dabei zu unterst\u00fctzen, die Ausgaben f\u00fcr die Erziehung und den Unterhalt eines Kindes zu bestreiten \u2013 Kosten, die in der Schweiz besonders hoch sind. Bei Kindern, die im Ausland leben, unterscheiden sich der Lebensstandard und die finanziellen Bed\u00fcrfnisse oft erheblich von jenen in der Schweiz. Familien mit Kindern im Ausland denselben Betrag zu zahlen wie Familien, deren Kind bei uns zur Schule geht, schafft Ungleichheit und schw\u00e4cht die soziale Wirkung der Familienzulagen. Es ist h\u00f6chste Zeit, das Gesetz so \u00e4ndern, dass die Familienzulagen in erster Linie den Kindern zugute kommen, die in der Schweiz leben, wo Solidarit\u00e4t am n\u00f6tigsten ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Familienzulagen basieren auf dem Grundsatz \u00abEin Kind, eine Zulage\u00bb. In der Familienpolitik bedeutet dieser Grundsatz, dass f\u00fcr jedes Kind Anspruch auf eine Zulage besteht, unabh\u00e4ngig von der pers\u00f6nlichen oder beruflichen Situation der Eltern.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss den Verordnungen (EG) Nr.&nbsp;883/2004 (SR&nbsp;<i>0.831.109.268.1</i>) und Nr.&nbsp;987/2009 (SR&nbsp;<i>0.831.109.268.11</i>) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU, zu deren Anwendung die Schweiz gem\u00e4ss dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA; SR&nbsp;<i>0.142.112.681</i>) und dem EFTA-\u00dcbereinkommen (SR&nbsp;<i>0.632.31</i>) verpflichtet ist, m\u00fcssen die gest\u00fctzt auf das Familienzulagengesetz (FamZG; SR&nbsp;<i>836.2</i>) an erwerbst\u00e4tige und nichterwerbst\u00e4tige Personen ausbezahlten Leistungen sowie die Leistungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG; SR&nbsp;<i>836.1</i>) f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Personen uneingeschr\u00e4nkt in die EU/EFTA-Mitgliedstaaten exportiert werden. Staatsangeh\u00f6rige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates haben somit Anspruch auf die Familienzulagen f\u00fcr ihre in einem dieser Staaten lebenden Kinder.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat zudem mit folgenden Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die auch die Familienzulagen in der Landwirtschaft einschliessen: Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, San Marino und T\u00fcrkei.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Kindern oder Jugendlichen, die die Schweiz zu Ausbildungszwecken verlassen, wird davon ausgegangen, dass sie ihren Wohnsitz f\u00fcr l\u00e4ngstens f\u00fcnf Jahre in der Schweiz behalten. W\u00e4hrend dieser Zeit besteht weiterhin Anspruch auf Familienzulagen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Annahme des Wohnsitzes in der Schweiz, die von der Familienausgleichskasse auch widerlegt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Wohnen die Kinder in einem Land, mit dem die Schweiz kein zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen hat, besteht unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit der Eltern kein Anspruch auf Familienzulagen. Nach Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;2 der Familienzulagenverordnung (FamZV; SR&nbsp;<i>836.21</i>) haben jedoch folgende Personen auch ohne staatsvertragliche Verpflichtung Anspruch auf Familienzulagen f\u00fcr ihre Kinder mit Wohnsitz im Ausland:</p><p>-&nbsp;Arbeitnehmende mit schweizerischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die im Dienste der Eidgenossenschaft, einer internationalen Organisation oder eines Hilfswerkes Eins\u00e4tze im Ausland leisten und auch w\u00e4hrend dieser Zeit obligatorisch in der AHV versichert sind;</p><p>-&nbsp;Personen, die f\u00fcr einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz im Ausland t\u00e4tig sind und von ihm entl\u00f6hnt werden und w\u00e4hrend dieser Zeit die obligatorische Versicherung in der AHV weiterf\u00fchren;</p><p>-&nbsp;von der Schweiz ins Ausland Entsandte, die auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung in der AHV versichert sind.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesen F\u00e4llen werden die Familienzulagen jedoch an die Kaufkraft angepasst (Art.&nbsp;8 FamZV).</p><p>&nbsp;</p><p>Dar\u00fcber hinaus werden die Familienzulagen in allen Kantonen durch Beitr\u00e4ge der Arbeitgeber finanziert. Einzig im Kanton Wallis bezahlen auch die Arbeitnehmenden Beitr\u00e4ge. Diese Beitr\u00e4ge werden auch auf den L\u00f6hnen von obligatorisch in der AHV versicherten Angestellten erhoben, die f\u00fcr Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ausrichtung der Familienzulagen auf in der Schweiz lebende Kinder zu beschr\u00e4nken, wie von der Motion gefordert, w\u00fcrde folglich gegen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz verstossen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Sormanni Daniel","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755704274093)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1772468845087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1749686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}