{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253666,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253666,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3666","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neues ambulantes Gesamttarifsystem. Globalbudget durch die Hintert\u00fcre?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat bei der Genehmigung des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems eine Obergrenze von vier Prozent f\u00fcr das j\u00e4hrliche Kostenwachstum im ambulanten Bereich festgelegt. Diese Deckelung widerspricht dem politischen Ziel der Ambulantisierung \u2013 insbesondere im Kontext der einheitlichen Finanzierung (EFAS), kommt de-facto einem Globalbudget gleich und sendet ein falsches und kontraproduktives Signal f\u00fcr die Weiterentwicklung hin zu einem effizienten, ambulant orientierten Gesundheitssystem.</p><p>&nbsp;</p><p>Wir bitten den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ul><li>Begr\u00fcndet wird die j\u00e4hrliche Obergrenze des Kostenwachstums mit einem j\u00e4hrlichen Kostenwachstum in den letzten zehn Jahren. Auf welcher Datenbasis, mit welcher Methodik und unter welchen Annahmen wurde die Obergrenze von vier Prozent festgelegt?&nbsp;</li><li>Auf welche gesetzliche Grundlage st\u00fctzt sich der Bundesrat bei der Einf\u00fchrung einer fixen Kostenobergrenze, die de facto einem Globalbudget gleichkommt, obwohl die Bev\u00f6lkerung die Kostenbremse-Initiative mit \u00e4hnlicher Zielsetzung im Juni 2024 abgelehnt hat? Handelt es sich um eine Empfehlung oder um eine verbindliche Vorgabe? Wer ist f\u00fcr die konkrete Umsetzung verantwortlich?</li><li>Mit Blick auf die politisch gewollte Verlagerung von station\u00e4ren Leistungen in den ambulanten Bereich, die einheitliche Finanzierung (EFAS) und vor dem Hintergrund der bestehende Unterfinanzierung im spitalambulanten Bereich: Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die Verlagerung von station\u00e4ren Leistungen in den kosteng\u00fcnstigeren ambulanten Bereich?</li><li>Gem\u00e4ss Entscheid des Bundesrats sollen Korrekturmassnahmen nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Ebenfalls sollten Kantone, in welchen die Ambulantisierung weiter fortgeschritten ist, \u00abwertgesch\u00e4tzt und nicht benachteiligt werden\u00bb. Dies impliziert, dass Kantone mit einem Nachholeffekt st\u00e4rker \"bestraft\" werden m\u00fcssten, was deren Ambulantisierung aber zus\u00e4tzlich hemmen w\u00fcrde. Wie soll dieser Mechanismus aus Sicht des Bundesrats ausgestaltet werden? Wie wird verhindert, dass Kantone mit Nachholbedarf zus\u00e4tzlich bestraft werden?</li><li>Ist eine laufende Evaluation der Auswirkungen dieser Massnahme vorgesehen? Falls sich negative Effekte zeigen, unter welchen Bedingungen ist der Bundesrat bereit, die Obergrenze zu \u00fcberdenken oder zu revidieren?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat ist nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) f\u00fcr die Genehmigung von gesamtschweizerisch g\u00fcltigen Tarifvertr\u00e4gen zust\u00e4ndig. Er kann bei der Genehmigung auch gewisse Vorgaben und Aufforderungen zur Gew\u00e4hrleistung der gesetzlichen Anforderungen machen. Dies entspricht der langj\u00e4hrigen Praxis des Bundesrates. Die Verpflichtung zur Einhaltung einer maximalen j\u00e4hrlichen Kostenentwicklung im ambulanten \u00e4rztlichen Bereich von 4% soll den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit gem\u00e4ss Artikel 46 Absatz 4 KVG gew\u00e4hrleisten. </span><span>&nbsp;</span><span>Insbesondere soll der Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten verursachen (Art. 59</span><em><span>c</span></em><span> der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung [KVV, SR 832.102]), das heisst er muss kostenneutral sein. In der Genehmigungspraxis des Bundesrates wird in der Regel im Rahmen der dynamischen Kostenneutralit\u00e4t ein moderates Kostenwachstum zugelassen. Die 4%-Obergrenze ist somit deutlich \u201eweicher\u201c ausgelegt als es die gesetzlichen Bestimmungen eigentlich vorsehen. Mit dieser Obergrenze tr\u00e4gt der Bundesrat auch dem politischen Willen zur Umsetzung kostend\u00e4mpfender Massnahmen und entsprechenden parlamentarischen Vorst\u00f6ssen, insbesondere der Motion 23.4527, Rechnung. Die Vorgabe des Bundesrates ist verbindlich und von den Tarifpartnern in Zusammenarbeit mit der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) umzusetzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Genehmigung des Tarifvertrags zum neuen Gesamt-Tarifsystem im ambulanten \u00e4rztlichen Bereich am 30. April 2025, hat der Bundesrat auch festgestellt, dass verschiedene Vorgaben des Bundesrates vom 19. Juni 2024 (vgl. www.bag.admin.ch &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Leistungen und Tarife &gt; \u00c4rztliche Leistungen &gt; Ambulanter Arzttarif &gt; Dokumente &gt; Schreiben an die Tarifpartner &gt; Schreiben des Bundesrates vom 19. Juni 2024 \u00abTeilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrags \u00fcber den ambulanten \u00e4rztlichen Patientenpauschaltarif sowie Kriterien f\u00fcr gemeinsame Einf\u00fchrung beider Tarife per 1. Januar 2026\u00bb) nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt wurden. Zudem weisen die beiden Tarifstrukturen in sich materielle M\u00e4ngel auf, die nach ihrer Einf\u00fchrung behoben werden m\u00fcssen. Der Bundesrat hat daher Vorgaben f\u00fcr die Weiterentwicklung definiert. Bis diese Vorgaben erf\u00fcllt sind, soll im Rahmen der Einhaltung der dynamischen Kostenneutralit\u00e4t die 4%-Obergrenze gelten. Die Obergrenze zur j\u00e4hrlichen Entwicklung der Gesamtkosten im ambulanten \u00e4rztlichen Bereich von 4% basiert auf dem durchschnittlichen Kostenanstieg pro versicherte Person f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen der letzten 10 Jahre (ca. 2.8% aufgerundet auf 3%) sowie der durchschnittlichen Bev\u00f6lkerungsentwicklung von gerundet ca. 1% pro Jahr f\u00fcr denselben Zeitraum. Diese Zahlen basieren auf folgenden Datenquellen: </span></p><p><span><span>\uf02d</span><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span>Entwicklung der Bruttoleistungen pro versicherte Person f\u00fcr die Kostengruppen \u00abArzt ambulant\u00bb (ohne Arzneimittel) und \u00abSpital ambulant (mit Medikamenten)\u00bb f\u00fcr die Jahre 2014 bis 2023 gem\u00e4ss OKP-Statistik des BAG</span></p><p><span><span>\uf02d</span><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span>St\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung aus den Bev\u00f6lkerungsdaten im Zeitvergleich gem\u00e4ss BFS-Statistik. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verlagerung in den ambulanten Bereich findet bereits seit l\u00e4ngerer Zeit statt und ist weiter zu f\u00f6rdern. Die Regelung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) zu \u00abambulant vor station\u00e4r\u00bb f\u00fcr bestimmte Eingriffe wurde per 1. Januar 2019 erlassen und kontinuierlich erweitert. Die vom Bundesrat festgesetzte Obergrenze basiert auf dem durchschnittlichen Anstieg der Kosten f\u00fcr ambulant-\u00e4rztliche Leistungen der letzten 10 Jahre. Zudem wird von den ambulanten Pauschalen auch ein kostend\u00e4mpfender Effekt erwartet. Die genannte Obergrenze bietet somit gen\u00fcgend Spielraum f\u00fcr weitere Ambulantisierungen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Tarifpartner beauftragt bei der Umsetzung der Korrekturmassnahmen im Kontext der Ambulantisierung darauf zu achten, dass Kantone, die bereits verst\u00e4rkt auf ambulante Leistungen setzen, nicht benachteiligt werden. Die Bem\u00fchungen dieser Kantone, die ambulante Versorgung weiter auszubauen und zu optimieren, sollen nicht durch pauschale Korrekturmassnahmen gestraft, sondern wertgesch\u00e4tzt und unterst\u00fctzt werden. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756252800000)\/","SubmittedBy":"Sauter Regine","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1756282249000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088514720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}