{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253673,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253673,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3673","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei und Kinderpornografie. Die Mittel der Bek\u00e4mpfung anpassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul style=\"list-style-type:disc;\"><li>Wie ist das Fehlen jeglicher Verdachtsmeldungen wegen Geldw\u00e4scherei auf Basis einer Vortat im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Jahre 2024&nbsp;zu verstehen?</li><li>Ist der Bundesrat der Meinung, dass das Monitoring durch die Finanzinstitute ausreicht, um seine Ziele zu erreichen?</li><li>Erschweren die raschen Entwicklungen im Bereich der Technologie und namentlich die breite Akzeptanz von Kryptow\u00e4hrungen die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf die Vortaten, die unter Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB) fallen?</li><li>W\u00e4re eine explizite Verpflichtung der Finanzinstitute, auch jene Finanztransaktionen zu \u00fcberwachen, die m\u00f6glicherweise mit Vergehen im Sinne von Artikel 305bis StGB zusammenh\u00e4ngen, im Rahmen der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei und P\u00e4dokriminalit\u00e4t sinnvoll?</li></ul>","ReasonText":"<p>Nach Artikel 197 des StGB wird der Kauf oder Erwerb von kinderpornografischem Material unterschiedlich bestraft. Dabei wird nur die Herstellung und das Inverkehrbringen von Material, welches tats\u00e4chliche sexuelle Handlungen zeigt, als Verbrechen betrachtet. Die anderen F\u00e4lle gelten als Vergehen.</p><p>Zus\u00e4tzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen fallen gewisse Transaktionen im Zusammenhang mit dem Handel von illegalem pornografischen Material unter die Bestimmung zur Geldw\u00e4scherei (Art. 305bis StGB). Allerdings fallen nur Verbrechen unter diesen Artikel (\u00abVortaten\u00bb). Das bedeutet, dass die Banken und anderen Finanzinstitute nicht dazu verpflichtet sind, ein System zur Erkennung von problematischen Transaktionen einzuf\u00fchren, das auch jene F\u00e4lle abdeckt, in denen Kinderpornografie ohne tats\u00e4chliche sexuelle Handlungen f\u00fcr den eigenen Konsum gekauft oder aus kommerziellen Gr\u00fcnden verbreitet wird.&nbsp;</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Polizei gibt in seinem Jahresbericht 2024 an, 2024 \u00fcber <strong>15&nbsp;000</strong> Meldungen im Zusammenhang mit P\u00e4dokriminalit\u00e4t erhalten zu haben. Laut dem Bericht der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) haben die Banken und Finanzinstitute \u2013 die immerhin zu einem Monitoring verpflichtet sind&nbsp;\u2013 2024 <strong>keinen einzigen Fall</strong> von Geldw\u00e4scherei im Zusammenhang mit Kinderpornografie gemeldet! Laut einem Interview mit dem Chef der MROS f\u00fchrt der Umstand, dass der Kauf f\u00fcr den eigenen Konsum, darin eingeschlossen derjenige von Material mit tats\u00e4chlichen sexuellen Handlungen, nicht als Vortat gilt, zu einer \u00abweiteren Unsch\u00e4rfe\u00bb f\u00fcr das Erkennen der Transaktionen (<i>Tages-Anzeiger</i>, 5. M\u00e4rz 2025).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li><span>Damit eine Meldepflicht nach Artikel 9 Geldw\u00e4schereigesetz (GwG, SR 955.0) entsteht oder ein Melderecht nach Artikel 305</span><sup><span>ter</span></sup><span> Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) gegeben ist, muss ein Finanzintermedi\u00e4r einen begr\u00fcndeten Verdacht haben, dass Verm\u00f6genswerte insbesondere aus einer Vortat (Verbrechen oder qualifiziertes Steuervergehen) stammen. Im Bereich der Kinderpornografie stellt die Herstellung inklusive Kommerzialisierungshandlungen ein Verbrechen dar, wenn tats\u00e4chliche sexuelle Handlungen mit Kindern Inhalt sind (Art. 197 Abs. 4 zweiter Satz StGB). </span><span>Der Eigenkonsum von Kinderpornografie stellt dagegen \u00abnur\u00bb ein Vergehen und somit keine Vortat zur Geldw\u00e4scherei dar (Art. 197 Abs. 5 zweiter Satz StGB).</span><span> Finanzintermedi\u00e4re sind in solchen F\u00e4llen grunds\u00e4tzlich weder meldepflichtig noch meldeberechtigt. Obwohl der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) keine Verdachtsmeldungen mit der identifizierten Vortat \u00abKinderpornografie\u00bb von den Finanzintermedi\u00e4ren \u00fcbermittelt wurden, konnte sie aufgrund der erkannten Verbindungen mit weiteren nationalen und internationalen Informationen entsprechende F\u00e4lle aufdecken. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start=\"2\"><li><span>Bei Konsumhandlungen von Kinderpornografie handelt es sich h\u00e4ufig um Kleinsttransaktionen (meistens in Kryptow\u00e4hrungen), welche f\u00fcr Monitoring-Systeme der Finanzintermedi\u00e4re schwer erkennbar sind und, wie oben erl\u00e4utert, per se keine Meldepflicht begr\u00fcnden. Als Mitglied der Europol Financial Intelligence Public Private Partnership (EFIPPP) engagiert sich die MROS in der Arbeitsgruppe \u00abChild Sexual Abuse\u00bb. Erkenntnisse aus dieser Arbeitsgruppe teilt sie mit den Finanzintermedi\u00e4ren. F\u00fcr diese sind die Erkenntnisse hilfreich, um Muster zu erkennen und ihr Transaktionsmonitoring anzupassen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Vorgaben f\u00fcr die Finanzintermedi\u00e4re zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 3 ff. GwG und den zugeh\u00f6rigen Verordnungen klar und ausreichend sind. Finanzintermedi\u00e4re m\u00fcssen insbesondere ihre Massnahmen dem jeweiligen Gesch\u00e4ftsmodell und den damit verbundenen Risiken anpassen.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start=\"3\"><li><span>Transaktionen mit Kryptow\u00e4hrungen stellen f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und die MROS Herausforderungen dar. Deren Erkennung ben\u00f6tigt entsprechende Technik und Knowhow. Spezialisierte Dienstleister \u00fcberwachen die Kryptotransaktionen auf den Blockchains und versuchen, spezifische Muster zu erkennen. Kryptoadressen, welche im Verdacht stehen, mit Kinderpornografie in Verbindung zu stehen, werden markiert und k\u00f6nnen - im Gegensatz zu klassischen Bankkonten - aufgrund der Blockchaintechnologie durch jedermann in Echtzeit \u00fcberwacht werden. Finanzintermedi\u00e4re, welche Kryptotransaktionen in der Schweiz erm\u00f6glichen, sind gehalten, verd\u00e4chtigen Transaktionen nachzugehen und die Sorgfalts- und Meldepflichten gem\u00e4ss GwG zu beachten. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start=\"4\"><li><span>Die Finanzintermedi\u00e4re sind bereits heute verpflichtet, besondere Sorgfaltspflichten einzuhalten, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen stammen (Art. 6 Abs. 2 Bst. b GwG). Kann aufgrund der Abkl\u00e4rungen ein begr\u00fcndeter Verdacht nicht ausger\u00e4umt werden, besteht eine Meldepflicht an die MROS (Art. 9 GwG). Dies gilt auch, wenn ein begr\u00fcndeter Verdacht auf einen qualifizierten Tatbestand nach Artikel 197 Absatz 4 zweiter Satz StGB und somit ein Verbrechen vorliegt. Das ist unabh\u00e4ngig davon, ob sich in einem nachgelagerten Strafverfahren zeigen sollte, dass der T\u00e4ter \u00abnur\u00bb Konsument war und somit kein Verbrechen begangen hat. Im schweizerischen Rechtssystem ist Geldw\u00e4scherei nach Artikel 305</span><sup><span>bis</span></sup><span> StGB strikt an das Vorliegen einer Vortat gebunden. Dieses Erfordernis ist ein tragendes Prinzip des schweizerischen Ansatzes zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei. Eine generelle Ausweitung der geldw\u00e4schereirechtlichen Pflichten der Finanzintermedi\u00e4re auf s\u00e4mtliche Vergehen, auch solche mit Bezug zur P\u00e4dokriminalit\u00e4t, w\u00fcrde dieses System grundlegend \u00e4ndern und zu Rechtsunsicherheiten f\u00fchren. </span></li></ol></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Gaillard Beno\u00eet","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755674646000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088221190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Strafrecht"}}