{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253675,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253675,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3675","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aufarbeitung und transparente Verfahren zur Meldung von Impfnebenwirkungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass betroffene Personen ausreichend \u00fcber den Entsch\u00e4digungsprozess bei Impfnebenwirkungen informiert und beim Antragsverfahren unterst\u00fctzt werden?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Warum werden ablehnende Entscheide von Entsch\u00e4digungen bei Impfnebenwirkungen ohne nachvollziehbare Begr\u00fcndung und ohne Rechtsmittelbelehrung verschickt?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie wird bei der Abkl\u00e4rung eines Impfschadens konkret vorgegangen, und welche Kriterien werden herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Impfschaden im Einzelfall mit der Impfung in Zusammenhang steht?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist bei neuartigen Covid-19-Impfstoffen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Sp\u00e4tfolgen ausreichend ber\u00fccksichtigt?</p><p>&nbsp;</p><p>5. K\u00f6nnen Betroffene nach Ablehnung ihres Antrags auch nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch stellen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wird die H\u00f6he der geltenden Entsch\u00e4digungen den langanhaltenden und komplexen Krankheitsbildern (Post-Vakzin-Syndrom) gerecht, und welche Berechnungsgrundlagen werden dabei herangezogen?</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1. April 2022 sind die Massnahmen betr. Corona-Pandemie in der Schweiz vorbei. Diese betrafen nicht nur Personen mit erh\u00f6htem Risiko, sondern die ganze Bev\u00f6lkerung. Es braucht nun eine Aufarbeitung der Corona-Zeit und vor allem auch, dass Impfsch\u00e4den ernst genommen werden. In der Schweiz wurden 6'900 Meldungen \u00fcber schwerwiegende unerw\u00fcnschte Wirkungen der COVID-19-Impfung registriert. F\u00fcr Betroffene sieht das Epidemiengesetz&nbsp;(EpG, Art. 64 ff.) grunds\u00e4tzlich eine Entsch\u00e4digung und Genugtuung vor. Die Praxis zur Anerkennung von Impfsch\u00e4den ist jedoch schwer durchschaubar und langwierig. Das Verfahren ist wenig transparent, und den Entscheiden fehlen nachvollziehbare Begr\u00fcndungen sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Zudem ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat erst im Mai 2024, drei Jahre nach Einf\u00fchrung der Impfstoffe, ein neues Antragsformular und erg\u00e4nzende Informationsunterlagen (z.B. zur Bemessung der Genugtuung). Ausserdem ist es wichtig, dass das BAG die Meldungen bez\u00fcglich Post-Vac und Long-Covid unterscheidet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der gestellten Fragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Einleitend eine Bemerkung zur Aussage, dass in der Schweiz 6900 Meldungen \u00fcber schwerwiegende unerw\u00fcnschte Wirkungen der Covid-19-Impfung registriert wurden: Bei Meldungen von Verdachtsf\u00e4llen unerw\u00fcnschter Wirkungen an Swissmedic legt jeweils die meldende Person selbst fest, ob sie die Wirkung als schwerwiegend einstuft. Viele dieser Meldungen, beispielsweise zu Fieber, stellten sich gem\u00e4ss den Pharmakovigilanz-Kriterien als nicht schwerwiegend heraus, trotzdem wird ihre Einstufung gem\u00e4ss dem international \u00fcblichen Vorgehen in der Arzneimittelsicherheit nicht ver\u00e4ndert: so wird ein als \u00abschwerwiegend\u00bb gemeldeter Fall nicht in \u00abnicht-schwerwiegend\u00bb heruntergestuft.</span><span>&nbsp;</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die Website des Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) informiert ausf\u00fchrlich zum Verfahren f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung und/oder Genugtuung bei Impfschaden (inkl. Gesuchsformular, Flyer). Das EDI beantwortet schriftliche und telefonische Anfragen zur Gesuchseinreichung. Die kantonalen Beh\u00f6rden, die mit dem Verfahren vertraut sind, stehen zudem zur Unterst\u00fctzung f\u00fcr die betroffenen Personen zur Verf\u00fcgung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Antr\u00e4ge werden einer ersten formellen Pr\u00fcfung unterzogen, nach deren Abschluss den Antragstellerinnen und Antragstellern gegebenenfalls eine Frist zur Vervollst\u00e4ndigung ihrer Unterlagen einger\u00e4umt wird. Sind die Unterlagen nach Ablauf der Frist immer noch unvollst\u00e4ndig, wird die betroffene Person dar\u00fcber informiert, und es wird ihr mitgeteilt, warum der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Die Unterlagen werden ihr mit dem Hinweis zur\u00fcckgeschickt, dass innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach der Impfung jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden kann, wenn schwerwiegende gesundheitliche Folgen eintreten, die damit verbundenen Kosten nicht gedeckt sind und ein direkter Zusammenhang mit der Impfung nachgewiesen werden kann.</span></p><p><span>Antr\u00e4ge, die einer eingehenden materiellen Pr\u00fcfung unterzogen werden, werden mit einer begr\u00fcndeten Verf\u00fcgung unter Angabe der Rechtsmittel angenommen oder abgelehnt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit pr\u00fcft die Vollst\u00e4ndigkeit der medizinischen Akten und holt fehlende Informationen aktiv bei den behandelnden \u00c4rzten ein. Die Beurteilung des Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen basiert auf dem Leitfaden \u00ab</span><em><span>Causality assessment of an adverse event following immunization</span></em><span>\u00bb der Weltgesundheitsorganisation. Gem\u00e4ss diesem wird zuerst evaluiert, ob es klare Hinweise auf eine andere Ursache f\u00fcr die gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung als die Impfung gibt. Ist dies nicht der Fall, wird untersucht, ob sich in der aktuellen Fachliteratur und den Pharmakovigilanzdaten Hinweise f\u00fcr einen kausalen Zusammenhang finden. Das Zeitintervall zwischen Impfung und Auftreten der ersten Beschwerden ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Bei Bedarf wird ein externes fach\u00e4rztliches Gutachten durchgef\u00fchrt. Die Einhaltung des Prozesses zur Kausalit\u00e4tsbewertung wird durch die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Impffragen gepr\u00fcft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist nach der Impfung steht im Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101, Art.</span><span>&nbsp;</span><span>66) und ist keine Verj\u00e4hrungsfrist, sondern eine Verwirkungsfrist. Sie wurde gesetzt, um die Eigenheiten von Impfsch\u00e4den im Allgemeinen zu ber\u00fccksichtigen (BBl 2011 311, S. 413), gilt also auch f\u00fcr Gesundheitssch\u00e4den, die durch andere Impfstoffe als diejenigen gegen Covid verursacht wurden. </span></p><p><span>Das Nebenwirkungsprofil von Covid-19-Impstoffen ist nach mehr als vier Jahren aus weltweit \u00fcber 13,6 Milliarden verimpften Dosen und weit \u00fcber 5 Millionen Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen gut bekannt. Die Nebenwirkungen sind mittlerweile in der wissenschaftlichen Literatur umfassend beschrieben. Bei der Beurteilung der Kausalit\u00e4t der einzelnen Gesuchsantr\u00e4ge werden die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen.</span></p><p><span>Die Wahrscheinlichkeit, dass Nebenwirkungen nach einem langen Intervall (d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. einem Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen Impfung und Einsetzen der Beschwerden) auftreten, ist gering. Somit ist eine Verwirkungsfrist von 5 Jahren ad\u00e4quat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Sollten in Zukunft neue, evidenzbasierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfsch\u00e4den die Verf\u00fcgungen des EDI infrage stellen, w\u00e4re die M\u00f6glichkeit einer Revision der Verf\u00fcgung gem\u00e4ss Artikel 66 ff. des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zu pr\u00fcfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Die Entsch\u00e4digung nach dem EpG ist subsidi\u00e4r, d. h. sie erfolgt nur, wenn der Schaden nicht durch Dritte, insbesondere durch Sozialversicherungen (v.</span><span>&nbsp;</span><span>a. Kranken- und Invalidenversicherung; Art. 64 Abs. 2 EpG), gedeckt werden kann. F\u00fcr die Berechnung des Schadens sind die Grunds\u00e4tze des Haftpflichtrechts massgebend. Eine Genugtuung ber\u00fccksichtigt die Schwere der Beeintr\u00e4chtigung und ist auf schwere Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt. Sie ist \u2013 urspr\u00fcnglich analog zum Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG; SR 312.5) \u2013 auf 70</span><span>&nbsp;</span><span>000 Franken gedeckelt. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Fehr D\u00fcsel Nina","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755706136220)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088288037)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}