{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253694,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253694,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3694","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gew\u00e4hrleistung von Transparenz und Sicherung der Zollkompetenz im Rahmen des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes und des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms Dazit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:&nbsp;</p><ol><li>sicherzustellen, dass alle zollrechtlichen Vereinfachungsmassnahmen mit konkreten \u00dcberpr\u00fcfungs- und Kontrollmechanismen einhergehen, um zu vermeiden, dass solche Vereinfachungen ausschliesslich auf dem Vertrauen in den Importeur beruhen (Fides implicita);&nbsp;</li><li>die Fachausbildung im Zollbereich auszubauen und damit sicherzustellen, dass st\u00e4ndig Angestellte mit Fachkenntnissen im Bereich der Warenkontrolle und der Zollabwicklung anwesend und die Fachkenntnisse der Komplexit\u00e4t der Verfahren angemessen sind;&nbsp;</li><li>ausl\u00e4ndische Zollbeteiligte durch eine Gesetzes\u00e4nderung wieder dazu zu verpflichten, eine st\u00e4ndige Niederlassung in der Schweiz zu haben, wenn sie in unserem Land t\u00e4tig sein wollen; dies, um faire und gegenseitige Wettbewerbsbedingungen zu gew\u00e4hrleisten;&nbsp;</li><li>sicherzustellen, dass das schweizerische Zollsystem seine volle Funktionsf\u00e4higkeit beh\u00e4lt und nicht durch \u00fcberm\u00e4ssige Vereinfachungen geschw\u00e4cht wird, die die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t in den Handelsbeziehungen untergraben k\u00f6nnten;</li><li>dem Parlament das gesamte Paket der Ausf\u00fchrungsverordnungen zur Zollreform (BAZG-VG) rechtzeitig vorzulegen.</li></ol>","ReasonText":"<p>Das BAZG-VG und das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm (DaziT) bringen tiefgreifende Ver\u00e4nderungen im Schweizer Zollwesen mit sich. Gleichzeitig besteht der neue Rechtsrahmen aus mehr als 1.300 Seiten Ausf\u00fchrungsverordnungen und zus\u00e4tzlichen Vorschriften. Dies birgt die Gefahr einer \u00fcberm\u00e4ssigen Delegation an die Exekutive, die zu Lasten der Legislative und der demokratischen Kontrolle geht.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig untergr\u00e4bt der Trend, die Anwesenheit von Fachpersonal zu reduzieren (z. B. durch Vereinfachungsverfahren und Selbstdeklarationen der Unternehmen), die Wirksamkeit der Kontrollen und die allgemeine Sicherheit des Systems. Die Abschaffung des Grundsatzes der st\u00e4ndigen Niederlassung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Akteure f\u00fchrt dar\u00fcber hinaus zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der schweizerischen Unternehmen, insbesondere in Grenzn\u00e4he. Sie k\u00f6nnte auch eine schleichende und nicht deklarierte Anpassung an den Zollrahmen der EU mit sich bringen.&nbsp;</p><p>In Anbetracht der historischen Tragweite dieser Reform ist es unerl\u00e4sslich, f\u00fcr mehr Transparenz zu sorgen, das Fachwissen der Zollbeh\u00f6rden zu sch\u00fctzen und den Grundsatz der Gegenseitigkeit zu wahren, damit die Reform f\u00fcr die Schweiz ausgewogen und nachhaltig bleibt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Bei den im Zollrecht vorgesehenen Erleichterungen wird die Einhaltung der Voraussetzungen risikogerecht \u00fcberpr\u00fcft, teilweise unterliegen die Vereinfachungen einer Bewilligungspflicht. Das Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt periodisch \u00dcberpr\u00fcfungen der internen Abl\u00e4ufe bei Unternehmen vor und ergreift bei Fehlverhalten oder Nichteinhaltung entsprechende Massnahmen. Die Bestimmungen des heutigen und des zuk\u00fcnftigen Zollrechts bieten eine entsprechende Grundlage f\u00fcr die Kontroll- und Massnahmenmechanismen beim BAZG.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das neue Berufsbild der Fachspezialisten und Fachspezialistinnen Zoll und Grenzsicherheit wird seit August 2021 ausgebildet. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen wurden bereits erste Anpassungen am Ausbildungsinhalt vorgenommen. Ab 2026 setzt das BAZG in der Grundausbildung einen verst\u00e4rkten Fokus auf das Zollwissen. Dies bei der theoretischen wie auch bei der praktischen Ausbildung. Nach der Grundausbildung werden Weiterbildungsmodule angeboten, die insbesondere auch das zolltechnische Fachwissen beinhalten. Weitere konkrete Massnahmen f\u00fcr den Erhalt des Zollwissens werden aktuell ausgearbeitet und sollten im zweiten Halbjahr 2025 vorliegen. Die Umsetzung \u2013 wie beispielsweise auch organisatorische Massnahmen \u2013 erfolgt anschliessend schrittweise.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das gewerbsm\u00e4ssige Ausstellen von Zollanmeldungen ist bereits im bestehenden Recht eingeschr\u00e4nkt und an gewisse Bedingungen gekn\u00fcpft. Das neue Zollrecht sieht wie heute vor, dass Personen, die gewerbsm\u00e4ssig Warenanmeldungen ausstellen, ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet haben m\u00fcssen. Ausnahmen sind weiterhin vorgesehen f\u00fcr Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im grenznahen Raum ausserhalb des Zollgebietes haben und f\u00fcr Personen, die aufgrund eines Staatsvertrages von der Sitzpflicht befreit sind. In jedem Fall muss die Person \u00fcber ein Zustelldomizil im Zollgebiet verf\u00fcgen, wodurch die Rechtsdurchsetzung und Mitwirkung am Verfahren gew\u00e4hrleistet ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die vom Parlament beschlossenen Vereinfachungen f\u00fchren aus Sicht des Bundesrates nicht zu einer Schw\u00e4chung des schweizerischen Zollsystems. Wie bereits bei Ziffer 1 ausgef\u00fchrt, kontrolliert das BAZG risikobasiert und verf\u00fcgt bei festgestellten M\u00e4ngeln oder Widerhandlungen \u00fcber die rechtlichen Grundlagen, Massnahmen zu ergreifen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Verordnungsbestimmungen zum BAZG-VG werden durch den Bundesrat, gest\u00fctzt auf die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen, erlassen. Die wesentlichen Verordnungsentw\u00fcrfe, darunter die BAZG-Vollzugsaufgabenverordnung (BAZG-VV), die Zollabgabenverordnung (ZoV) sowie s\u00e4mtliche Abgabenverordnungen, werden voraussichtlich Ende des Jahres vernehmlasst und vor der Verabschiedung durch den Bundesrat den Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben beider R\u00e4te zur Konsultation vorgelegt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":205,"BusinessStatusText":"In Nationalrat geplant","BusinessStatusDate":"\/Date(1779792047643)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1779794234797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}