{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253712,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253712,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3712","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ghettobildung verhindern, freie Wohnsitzwahl f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einschr\u00e4nken. Mehr Spielraum f\u00fcr die Kantone schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) so anzupassen, dass die Kantone die Kompetenz bekommen, gegen\u00fcber Personen aus dem Asylbereich (inkl. Fl\u00fcchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung bzw. vorl\u00e4ufiger Aufnahme) Sozialhilfe f\u00fcr Wohnkosten nur am zugewiesenen Wohnort zu leisten.</p>","ReasonText":"<p>Nach Art. 36 AIG k\u00f6nnen Fl\u00fcchtlinge mit Asylstatus ihren Wohnort innerhalb des Kantons, der die Bewilligung erteilt hat, frei w\u00e4hlen. Die freie Wahl des Wohnorts gilt auch f\u00fcr vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen (Art. 85 Abs. 5 AIG). &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In den letzten Jahren hat sich aufgrund der freien Wohnortswahl in bestimmten Gemeinden eine Ballung von Personen aus bestimmten Herkunftsl\u00e4ndern ergeben. Medial wurde etwa wiederholt \u00fcber Bazenheid berichtet, einen Ortsteil der St. Galler Gemeinde Kirchberg, wo sich eine grosse eritreische Diaspora gebildet hat; in \u00e4hnlicher Weise sind auch weitere Gemeinden in anderen Kantonen betroffen. Die hohe Konzentration von Personen aus bestimmten Herkunftsl\u00e4ndern f\u00fchrt zu Integrationsproblemen, insbesondere in schulischer, sprachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Dies manifestiert sich nicht zuletzt darin, dass die betroffenen Gemeinden (nach Beendigung der Ausrichtung der Globalpauschale des Bundes nach sieben Jahren) unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Sozialhilfelasten zu tragen haben. Die Situation wirkt sich auch nachteilig auf die lokale Bev\u00f6lkerung aus. Im Kanton St. Gallen wird deshalb derzeit ein Gesetz beraten, das es den Gemeinden gegen\u00fcber Personen aus dem Asylbereich erm\u00f6glichen soll, Sozialhilfe f\u00fcr Wohnraum in Form von Realleistungen zu erbringen; zust\u00e4ndig hierf\u00fcr soll die Gemeinde sein, welcher die betreffenden Personen initial zugewiesen worden sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Modalit\u00e4ten der Erbringung von Sozialhilfe k\u00f6nnen sich mittelbar auf die in Art. 36 und Art. 85 Abs. 5 AIG geregelte freie Wohnsitzwahl auswirken. Es ist deshalb in diesen Bestimmungen klarzustellen, dass das Recht auf freie Wohnortwahl nicht die Befugnis der Kantone (bzw. Gemeinden) einschr\u00e4nkt, Sozialhilfe f\u00fcr Wohnraum zur F\u00f6rderung der Integration nur an bestimmten Orten zu leisten, was der Bundesrat in Beantwortung der Motion Egger 19.3998 (F\u00f6rderung der Integration von anerkannten Fl\u00fcchtlingen in den Gemeinden) ausdr\u00fccklich f\u00fcr zul\u00e4ssig befunden hat. &nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Herausforderungen, die sich durch eine Verdichtung von Personen aus dem Asylbereich in bestimmten Gemeinden ergeben k\u00f6nnen. Solchen Entwicklungen kann jedoch mit entsprechenden rechtlichen Instrumenten auf kantonaler Ebene begegnet werden. Eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) ist hierf\u00fcr nicht erforderlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Entgegen den Ausf\u00fchrungen der Motion\u00e4rin sieht Artikel 85 Absatz 5 AIG im zweiten Satz bereits vor, dass die Kantone vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen einen Wohnort zuweisen k\u00f6nnen, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Damit besteht f\u00fcr die Kantone bereits ein gesetzlicher Handlungsspielraum, um im Rahmen der Sozialhilfe integrationsf\u00f6rdernde Lenkungsmassnahmen umzusetzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>F\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge gilt hingegen die freie Wohnsitzwahl innerhalb desjenigen Kan-tons, dem sie zugewiesen wurden \u2013 und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob ihnen Asyl gew\u00e4hrt wurde (Art. 36 AIG i.V.m. Art. 60 des Asylgesetzes; AsylG; SR 142.31) oder ob sie vorl\u00e4ufig aufgenommen wurden (Art. 85 Abs. 5 AlG). Diese Regelung basiert auf Artikel 26 der Fl\u00fcchtlingskonvention (FK; SR 0.142.30) sowie auf Artikel 58 AsylG und entspricht der Wohnsitzfreiheit, die auch anderen ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen einger\u00e4umt wird (Art. 36 AIG). Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Egger 19.3998 \u00abF\u00f6rderung der Integration von anerkannten Fl\u00fcchtlingen in den Gemeinden\u00bb dargelegt hat, w\u00e4re eine gesetzliche Einschr\u00e4nkung der Wohnsitzwahl von anerkannten Fl\u00fcchtlingen nur durch eine allgemeine Einschr\u00e4nkung der Wohnsitzfreiheit im AIG f\u00fcr alle Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder m\u00f6glich. Eine solche Regelung erachtet der Bundesrat als nicht gerechtfertigt beziehungsweise je nach Personengruppe sogar als unzul\u00e4ssig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dar\u00fcber hinaus ist zu ber\u00fccksichtigen, dass anerkannte Fl\u00fcchtlinge gem\u00e4ss Artikel 23 FK Anspruch auf die gleichen Sozialhilfeleistungen wie Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 der Asylverordnung 2 \u00fcber Finanzierungsfragen; AsylV 2; SR 142.312). Dem Bund kommt im Bereich der Sozialhilfe grunds\u00e4tzlich keine Gesetzgebungs-kompetenz zu. Diese liegt vielmehr bei den Kantonen. Nach der Zuweisung in die Kantone sind diese daher auch f\u00fcr die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen an anerkannte Fl\u00fcchtlinge zust\u00e4ndig. Die Kantone k\u00f6nnen in ihren Sozialhilfegesetzen bereits heute vorsehen, dass bestimmte Leistungen \u2013 insbesondere im Bereich des Wohnraums \u2013 in Form von Sachleistungen erbracht werden. So k\u00f6nnen auch anerkannte Fl\u00fcchtlinge mittelbar einem bestimmten Wohnort oder einer Unterkunft innerhalb des Kantons zugewiesen werden, indem ihnen vor\u00fcbergehend Wohnraum nicht als finanzielle Unterst\u00fctzung, sondern als sozialhilferechtliche Sachleistung gew\u00e4hrt wird \u2013 vorausgesetzt nat\u00fcrlich, von dieser M\u00f6glichkeit kann auch gegen\u00fcber sozialhilfebeziehenden Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern Gebrauch gemacht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung als nicht angebracht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755043200000)\/","SubmittedBy":"Friedli Esther","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1774625646000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2836|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1774625660880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Sozialer Schutz|Raumplanung und Wohnungswesen"}}