{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253719,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253719,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3719","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Muslimbruderschaft. Es braucht auch in der Schweiz Massnahmen f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung ihrer Aktivit\u00e4ten oder f\u00fcr ein Verbot","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, restriktive Massnahmen einzuf\u00fchren, die bis zu einem Verbot der Muslimbruderschaft gehen k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>In den vergangenen Wochen hat in Frankreich ein Bericht \u00fcber die Muslimbruderschaft, der vom damaligen Innenminister Darmanin in Auftrag gegeben und dem Rat f\u00fcr nationale Verteidigung und Sicherheit vorgestellt wurde, f\u00fcr Aufsehen gesorgt. Der Bericht beschreibt die beunruhigende Unterwanderung verschiedenster Bereiche der Gesellschaft durch die Muslimbruderschaft. Betroffen sind nicht nur Moscheen, sondern z.&nbsp;B. auch Schulen, Sportvereine, Unternehmen und soziale Aktivit\u00e4ten.&nbsp;</p><p>Im Bericht heisst es, dass die Muslimbr\u00fcder den Islam als ein integralistisches System verstehen, das alle Bereiche des muslimischen Lebens und nicht nur den religi\u00f6sen Aspekt regelt.</p><p>Nach Ansicht der Anthropologin Florence Bergeaud-Blackler f\u00fchren die Muslimbr\u00fcder einen \u00abunterschwelligen Krieg\u00bb, indem sie die Strategie der Unterwanderung anwenden, sich legale Mittel sowie die demokratische und die religi\u00f6se Toleranz zunutze machen, um ein ideologisches Weltbild zu verbreiten, das mit den westlichen Werten, insbesondere den Grunds\u00e4tzen der Gleichstellung der Geschlechter, der Religionsfreiheit oder der Trennung von Staat und Kirche, unvereinbar ist.</p><p>Erw\u00e4hnt werden muss auch, dass sich die Muslimbr\u00fcder zwar als gewaltlos bezeichnen, dass sie jedoch in Krisensituationen (wie in \u00c4gypten nach der Absetzung von Morsi) den bewaffneten Kampf als gerechtfertigt erkl\u00e4rt haben. Sie verfolgen also eine Doppelstrategie mit einem gem\u00e4ssigten Auftreten einerseits und der Unterst\u00fctzung des Radikalismus andererseits. Sie werden zudem von L\u00e4ndern wie Katar und der T\u00fcrkei, welche die Verbreitung des politischen Islams unterst\u00fctzen, finanziell und auch anderweitig unterst\u00fctzt.</p><p>Die Muslimbr\u00fcder sind in verschiedenen L\u00e4ndern verboten: in \u00c4gypten (wo sie 1928 gegr\u00fcndet wurden), Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Russland, Syrien, Israel und Tunesien. In Europa, hat \u00d6sterreich Symbole und Aktivit\u00e4ten in Zusammenhang mit der Muslimbruderschaft verboten; in Frankreich wurde ein Monitoring eingef\u00fchrt und es werden restriktive Massnahmen gepr\u00fcft; in Deutschland werden die Muslimbr\u00fcder vom Verfassungsschutz \u00fcberwacht. Auch die Schweiz muss handeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>F\u00fcr das Verbot einer Organisation kommen grunds\u00e4tzlich zwei M\u00f6glichkeiten in Betracht, n\u00e4mlich ein Organisationsverbot nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>121) oder gest\u00fctzt auf ein Spezialgesetz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Als die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te in der parlamentarischen Beratung Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>74 in das NDG einf\u00fcgten, wollten sie bewusst keine breite Verbotspraxis. Daher r\u00e4umten sie dem Bundesrat keine umfassende Befugnis ein, Organisationen zu verbieten. Weiter muss gem\u00e4ss Art. 74 Abs. 1 und 2 NDG f\u00fcr ein Organisationsverbot eine konkrete Bedrohung der inneren Sicherheit, oder ein Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen (UNO) vorliegen. Diese Voraussetzungen sind bei den Muslimbr\u00fcdern nicht gegeben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz f\u00fchrt auch keine eigene Liste terroristischer Organisationen, sondern \u00fcbernimmt die Liste des Sanktionsausschusses des UNO-Sicherheitsrats. Dar\u00fcber hinaus gelten bestimmte Organisationen aufgrund der Rechtsprechung zu Artikel 260ter Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) als terroristisch oder unterliegen einem Sondergesetz, beispielsweise die Hamas (Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen, SR 122.1). Mit diesem Verbot hat der Bundesrat jedoch gezielt auf die beispiellosen Terrorattacken der Hamas vom Oktober 2023 reagiert. Ein terroristischer Bezug ist im Zusammenhang mit den Muslimbr\u00fcdern in der Schweiz nicht gegeben, da diese in der Schweiz auch gem\u00e4ss Einsch\u00e4tzung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) nicht gewaltt\u00e4tig auftreten. Bestimmte islamistische Gruppierungen werden jedoch bereits heute durch den NDB beobachtet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat zudem stets betont, dass ein spezifisches Verbot kein Paradigmenwechsel in der grunds\u00e4tzlich zur\u00fcckhaltenden Praxis von Organisationsverboten ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verbote von Organisationen sollten sich weiterhin an diesen politischen Leitlinien orientieren und nicht zu einer ganzen Liste von verbotenen Organisationen f\u00fchren. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angebracht, mit einem weiteren Spezialgesetz die Muslimbr\u00fcder zu verbieten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich kann der Bundesrat bereits heute restriktive Massnahmen gegen Gruppierungen oder Personen anwenden, sollte die innere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet sein. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (fedpol) kann gest\u00fctzt auf Artikel 67 Absatz 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG; SR 142.20) gegen\u00fcber Personen ein Einreiseverbot erlassen, wenn die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gef\u00e4hrdet ist. Dabei h\u00f6rt es den NDB vorg\u00e4ngig an. Mit dem sogenannten T\u00e4tigkeitsverbot kann der Bundesrat nach Anh\u00f6rung des NDB gegen\u00fcber einer nat\u00fcrlichen Person, Organisation oder Gruppierung eine T\u00e4tigkeit verbieten, die die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz konkret gef\u00e4hrdet und unmittelbar oder mittelbar dazu dient, terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterst\u00fctzen oder in anderer Weise zu f\u00f6rdern (Art. 73 Abs. 1 NDG).</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755674118000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088209177)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Kultur"}}