{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253723,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253723,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3723","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie k\u00f6nnen die Arbeitsbedingungen im Schweizer Schieneng\u00fcterverkehr vor Lohndumping gesch\u00fctzt werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>DB Cargo befindet sich seit geraumer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Betroffen ist auch die Schweizer Tochtergesellschaft DB Cargo Schweiz.&nbsp;</p><p>Kurz vor Weihnachten entliess DB Cargo Schweiz 20&nbsp;Prozent des Lokpersonals mit der Begr\u00fcndung, wichtige Auftr\u00e4ge an die Konkurrenz verloren zu haben.&nbsp;</p><p>Seitdem ist das wirtschaftliche \u00dcberleben von DB Cargo Schweiz unklar.&nbsp;</p><p>Es sieht danach aus, dass die Zugangsbewilligung von DB Cargo Schweiz zum Schweizer Eisenbahnnetz nicht erneuert wird und dass die bestehenden Transportauftr\u00e4ge von DB Cargo Italien ausgef\u00fchrt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Eisenbahngesetz (EBG) ist festgelegt, dass Netzzugangsbewilligungen anderer Staaten anerkannt werden, wenn sie in den Geltungsbereich des Landverkehrsabkommens fallen. Das bedeutet, dass DB Cargo Italien mit italienischen Bewilligungen (Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung) Zugang zum Schweizer Eisenbahnnetz erhalten k\u00f6nnte.&nbsp;</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden w\u00fcrde eine Voraussetzung f\u00fcr den Zugang zum Schweizer Netz, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Branche, entfallen. DB Cargo Italien k\u00f6nnte also f\u00fcr Transporte in der Schweiz italienisches Personal zu italienischen Arbeitsbedingungen besch\u00e4ftigen.&nbsp;</p><p>Die gegenseitige Anerkennung der Bewilligungen untergr\u00e4bt die Schweizer Gesetzgebung und macht Lohndumping m\u00f6glich.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat der Gefahr des Lohndumpings bewusst und beabsichtigt er einzugreifen?</li><li>Wenn ja, wie will der Bundesrat verhindern, dass der Schutz der schweizerischen Arbeitsbedingungen im Schieneng\u00fcterverkehr durch Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bewilligungen anderer Staaten ausgeh\u00f6hlt wird, wie dies bei DB Cargo Italien der Fall sein k\u00f6nnte?</li><li>Falls DB Cargo Italien in der Schweiz Personal zu nicht branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen anstellt, h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr angemessen, dass das Unternehmen Transportauftr\u00e4ge im unbegleiteten kombinierten Verkehr, der mit \u00f6ffentlichen Mitteln subventioniert wird, ausf\u00fchrt?</li><li>Gilt die Anerkennung der Bewilligungen von anderen Staaten nur f\u00fcr den Transitverkehr oder auch f\u00fcr den Binnenverkehr bzw. f\u00fcr den Import und Export?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. und 2. </span><span>Mit dem Abschluss des Landverkehrsabkommens (LVA) im Jahr 1999 wurde der Markt f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden kombinierten G\u00fcterverkehr ge\u00f6ffnet. Entsprechend anerkennt die Schweiz ausl\u00e4ndische Netzzugangsbewilligungen auch f\u00fcr den Zugang auf das Schweizer Eisenbahnnetz. Damit entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Schweiz nach Eisenbahnrecht, das Einhalten der Arbeitsbedingungen der Branche zu pr\u00fcfen.</span><span></span><span> Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des im Rahmen des Landverkehrsabkommens ge\u00f6ffneten Marktes im grenz\u00fcberschreitenden kombinierten G\u00fcterverkehr bewusst. </span><br><span>Grunds\u00e4tzlich fallen grenz\u00fcberschreitende Transportdienstleistungen auf der Schiene unter die flankierenden Massnahmen (FlaM) zum freien Personenverkehr, welche die Schweiz im Jahre 2004 zum Schutz der L\u00f6hne infolge der \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes und der Liberalisierung der Dienstleistungserbringung eingef\u00fchrt hat. Die FlaM garantieren zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr in- und ausl\u00e4ndische Unternehmen. Das FlaM-Dispositiv hat sich seit mehr als 20 Jahren bew\u00e4hrt. </span></p><p><span>Im Transportwesen haben das Staatssekretariat f\u00fcr Migration und das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft im Februar 2017 ein gemeinsames Kreisschreiben verfasst, um der besonderen Situation und der hohen Mobilit\u00e4t im Transport Rechnung zu tragen. Das Kreisschreiben h\u00e4lt fest, dass sich die Beobachtung des Arbeitsmarktes auch auf grenz\u00fcberschreitende Transportdienstleistungen erstreckt. Den Bundesbeh\u00f6rden liegen keine Indizien vor, die auf ein Lohndumping schliessen lassen. Im \u00dcbrigen muss das in der Schweiz eingesetzte Lokpersonal \u00fcber eine entsprechende berufliche Qualifikation (Bescheinigung) verf\u00fcgen, was das Risiko von Lohndumping verringert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Betriebsabgeltungen f\u00fcr den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) erhalten nicht die EVU, sondern die im alpenquerenden UKV t\u00e4tigen Operateure. Diese schreiben ihre Verkehre im Wettbewerb zwischen den in der Schweiz t\u00e4tigen EVU oftmals aus, so dass auch ausl\u00e4ndische G\u00fcterverkehrsunternehmen mit ausl\u00e4ndischen Netzzugangsbewilligungen solche Verkehre erbringen k\u00f6nnen. Dies entspricht dem Landverkehrsabkommen, weshalb sich aus Sicht des Bundesrats kein Handlungsbedarf ergibt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Anerkennung von ausl\u00e4ndischen Lizenzen gilt ausschliesslich f\u00fcr den ohne Kooperation erbrachten grenz\u00fcberschreitenden kombinierten G\u00fcterverkehr. Der schweizerische Binnenverkehr ist davon hingegen nicht betroffen. Nebst dem Transitverkehr betrifft dies auch den kombinierten G\u00fcterverkehr vom Ausland in die Schweiz oder von der Schweiz ins Ausland. Das bedeutet, dass DB Cargo Italia f\u00fcr die \u00dcbernahme und Durchf\u00fchrung von bestehenden Transportauftr\u00e4gen der DB Cargo CH innerhalb der Schweiz (Kabotage) zwingend eine Kooperationspartnerin mit schweizerischer Netzzugangsbewilligung ben\u00f6tigen w\u00fcrde. F\u00fcr solche Transporte gelten somit die Vorgaben des Eisenbahngesetzes betreffend Einhalten der Arbeitsbedingungen der Branche. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Storni Bruno","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755678936000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088576877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Verkehr"}}