{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253758,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253758,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3758","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlende Verj\u00e4hrung und systemische Verschiebung der Verrechnungssteuer zu einer Quellensteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass das Fehlen einer absoluten Verj\u00e4hrungsfrist bei der Verrechnungssteuer problematisch ist und zu unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Verfahren f\u00fchren kann?<br>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um R\u00fcckerstattungsverfahren zu beschleunigen und Fristklarheit zu schaffen?<br>3. Wie beurteilt der Bundesrat die zunehmende Tendenz, dass die Verrechnungssteuer faktisch als Quellensteuer wirkt, insbesondere bei F\u00e4llen mit formellen oder fahrl\u00e4ssigen Fehlern, trotz versteuerter Kapitalertr\u00e4ge?<br>4. Welche Weisungen gibt die ESTV an die Kantone im Zusammenhang mit R\u00fcckerstattungen, und wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Steuerpflichtigen nicht durch indirekten Druck der Bundesbeh\u00f6rden benachteiligt werden?<br>5. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzliche Ausgestaltung der Verrechnungssteuer im Sinne einer klaren Trennung zwischen Sicherungs- und Quellensteuer zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls zu revidieren?&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Die Verrechnungssteuer wurde in der Schweiz urspr\u00fcnglich als Sicherungssteuer konzipiert. Ihre Funktion besteht darin, die ordnungsgem\u00e4sse Deklaration von Kapitalertr\u00e4gen in der Steuererkl\u00e4rung sicherzustellen. In der Praxis entfernt sich die Anwendung jedoch zunehmend von diesem Grundsatz.</p><p><br>Zum einen fehlt im geltenden Verrechnungssteuerrecht eine absolute Verj\u00e4hrungsfrist. Dies kann dazu f\u00fchren, dass Verfahren \u00fcber sehr lange Zeit offen bleiben oder r\u00fcckwirkend er\u00f6ffnet werden - auch in F\u00e4llen, in denen die betreffenden Eink\u00fcnfte deklariert und versteuert wurden, jedoch formale oder fahrl\u00e4ssige Fehler zur versp\u00e4teten R\u00fcckerstattung f\u00fchrten.</p><p><br>Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Verfahrensdauer bei R\u00fcckerstattungen, insbesondere bei komplexeren F\u00e4llen oder bei kantons\u00fcbergreifender Koordination, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig lange ist. Betroffene Steuerpflichtige, darunter auch KMU, sind durch die verz\u00f6gerte R\u00fcckzahlung erheblich belastet.</p><p><br>Zunehmend entsteht zudem der Eindruck, dass sich die Verrechnungssteuer von einer Sicherungssteuer zu einer faktischen Quellensteuer entwickelt. In der Praxis verlangt die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) die Abgabe gest\u00fctzt auf eigene Einsch\u00e4tzungen und setzt die Kantone unter Druck, R\u00fcckerstattungen auch dann zu verweigern, wenn die betroffenen Kapitalertr\u00e4ge korrekt versteuert wurden und lediglich eine fahrl\u00e4ssige Verletzung von Meldevorschriften vorliegt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Der Bundesrat spricht sich nicht kategorisch gegen eine absolute Verj\u00e4hrung aus (s. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 25.3940 der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben NR). Er erachtet jedoch die in dieser Motion vorgeschlagene Verj\u00e4hrungsfrist von zehn Jahren als zu kurz. Aus Sicht des Bundesrates w\u00e4re eine absolute Verj\u00e4hrungsfrist von 15 Jahren in Betracht zu ziehen. Mit dieser Dauer w\u00fcrde eine Harmonisierung mit der Verj\u00e4hrungsfrist der direkten Steuern erreicht, was dem Sicherungszweck der Verrechnungssteuer dienlich w\u00e4re.</span><br><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 4. In Bezug auf die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer muss zwischen nat\u00fcrlichen Personen und juristischen Personen unterschieden werden. Gem\u00e4ss Artikel 30 des Verrechnungssteuergesetzes (VStG; SR 642.21) haben nat\u00fcrliche Personen ihren Antrag auf R\u00fcckerstattung bei der Steuerbeh\u00f6rde desjenigen Kantons einzureichen, in welchem sie Wohnsitz haben. Juristische Personen hingegen reichen ihren Antrag auf R\u00fcckerstattung bei der ESTV ein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden wickeln die Verrechnungssteuer im Rahmen ihrer Organisationsautonomie selbstst\u00e4ndig ab. Dabei haben sie sich an das von der ESTV publizierte Kreisschreiben Nr. 48 vom 28. September 2018 (Verwirkung des Anspruchs von nat\u00fcrlichen Personen auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer gem\u00e4ss Artikel 23 VStG) zu halten. Im Rahmen ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit pr\u00fcft die ESTV die korrekte Abwicklung des Verrechnungssteueranspruchs und korrigiert zu Unrecht erfolgte R\u00fcckerstattungen mittels vorsorglicher K\u00fcrzungsverf\u00fcgungen (Art. 57 Abs. 2 und Abs. 3 VStG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die R\u00fcckerstattung f\u00fcr juristische Personen zu erleichtern und zu beschleunigen, besteht die M\u00f6glichkeit, Abschlagsr\u00fcckerstattungen zu beantragen (Art. 65 ff. der Verrechnungssteuerverordnung, VStV; SR 642.211). Dar\u00fcber hinaus hat die ESTV Verfahren zur Digitalisierung und Online-Einreichung von R\u00fcckerstattungsgesuchen eingef\u00fchrt und ist bestrebt, diese weiter auszubauen. Es wurden auch organisatorische Massnahmen zur Bearbeitung der R\u00fcckerstattungsgesuche umgesetzt. Werden festgelegte Risikokriterien erf\u00fcllt, erfolgt die Bearbeitung zudem automatisiert. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der einzelnen Gesuche zu reduzieren und so das R\u00fcckerstattungsverfahren zu beschleunigen. Ungeachtet dieser Massnahmen bleibt eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung der R\u00fcckerstattungsgesuche unerl\u00e4sslich, um die korrekte Anwendung des Verrechnungssteuergesetzes zu gew\u00e4hrleisten und so die Bund und Kantonen zustehenden Einnahmen zu sichern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 5. Der Bundesrat kann nicht best\u00e4tigen, dass eine solche Tendenz besteht. Vielmehr wird seit der Einf\u00fchrung von Artikel 23 Absatz 2 VStG (in Kraft seit 1. Januar 2019) der R\u00fcckerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer bei Fahrl\u00e4ssigkeit nicht verwirkt, wenn noch keine rechtskr\u00e4ftige Veranlagung vorliegt. Nur wenn die Steuerbeh\u00f6rde Vorsatz belegen kann, verwirkt ein R\u00fcckerstattungsanspruch. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung f\u00fchrt tendenziell zu weniger F\u00e4llen, bei denen der R\u00fcckerstattungsanspruch verwirkt. Angesichts dieser erst k\u00fcrzlich vom Parlament beschlossenen Gesetzes\u00e4nderung sieht der Bundesrat keinen Anlass f\u00fcr weitere Gesetzesanpassungen in diesem Bereich.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756252800000)\/","SubmittedBy":"Bulliard-Marbach Christine","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1756283837000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088552657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}