{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253777,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253777,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3777","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Solarstrom dann und dort nutzen, wo er produziert wird. Einschaltung von Elektro- und W\u00e4rmepumpenboilern sowie anderen von Verteilnetzbetreibern gesteuerten Ger\u00e4ten bei tiefen Stundenmarktpreisen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der sogenannten Rundsteuerung werden von den Verteilnetzbetreibern (VNB) traditionellerweise Tarifumschaltungen gemacht und nachts Elektroboiler, Elektrospeicherheizungen, etc. eingeschaltet oder am Mittag Verbraucher wie Waschmaschinen oder W\u00e4rmepumpen gesperrt. Berechnungen zeigen, dass damit zwischen 20-45% des gesamten Nachtstrombedarfes der Schweiz starr zugeschaltet werden. Durch die neue Realit\u00e4t am Strommarkt sind diese Schalthandlungen mit Blick auf das gesamte Stromsystem aus der Zeit gefallen, werden aber immer noch von den meisten VNB so praktiziert.&nbsp;</p><p>Insbesondere im Zusammenhang mit dynamischen Netznutzungs- und Energieliefertarifen k\u00f6nnen dem Flexibilit\u00e4tsinhaber dadurch jedoch finanzielle Nachteile entstehen. Wenn z.B. der VNB den Elektroboiler in der Nacht einschaltet und die Waschmaschine mittags sperrt, obwohl die Energiepreise tags\u00fcber w\u00e4hrend Stunden sehr tief sind, entstehen dem Endverbraucher und allen grundversorgten Kunden dadurch h\u00f6here Stromkosten. Auch aus Sicht des Gesamtenergiesystems hat die starre Einschaltung von Elektroboilern und anderen Ger\u00e4ten in der Nacht statt am Tag negative Auswirkungen: durch eine marktorientierte, dynamische Einschaltung w\u00e4hrend Tiefpreiszeiten am Tag liesse sich der w\u00e4hrend dem Grossteil des Jahres reichlich vorhandene Solarstrom direkt nutzen, statt ihn zu speichern, zu transportieren oder gar abzuregeln. Stromkonsument:Innen ohne Solaranlage stellen ihre schaltbaren Lasten (Flexibilit\u00e4ten) bisher dem VNB zur Verf\u00fcgung, weshalb sie davon ausgehen d\u00fcrfen, dass diese systemdienlich und wirtschaftlich optimal eingesetzt werden.<br><br>1. Gibt es aus Sicht des Bundesrates regulatorische H\u00fcrden oder technische oder praktische Gr\u00fcnde, welche die VNB davon abhalten, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Ger\u00e4ten von der Nacht in Tiefpreiszeiten am Tag zu verschieben?&nbsp;</p><p>2. Wenn ja welche?</p><p>3. Welche regulatorischen Massnahmen oder Anreize k\u00f6nnten aus Sicht des Bundesrates dazu f\u00fchren, dass VNB wann sinnvoll die Einschaltung von Elektroboilern und anderen von ihnen gesteuerte Ger\u00e4te von der Nacht in den Tag zu verschieben?</p><p>4. Diesbez\u00fcgliche Massnahmen und Anreize haben eine zeitliche Dringlichkeit, da bereits heute w\u00e4hrend vielen Stunden sehr tiefe Markpreise gelten, bald auch f\u00fcr Solarstromeinspeisungen. Bis wann kann der Bundesrat hier konkrete Verbesserungen erwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Integration der erneuerbaren Energien sowie der erwartete starke Anstieg des Stromverbrauchs stellen eine Herausforderung f\u00fcr das Stromnetz dar. Um eine \u00dcberdimensionierung des Netzes zu vermeiden und die Kosten zu begrenzen, sieht das Bundesgesetz f\u00fcr eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) verschiedene L\u00f6sungen vor. Grunds\u00e4tzlich sind die Verteilnetzbetreiber f\u00fcr die Netzbewirtschaftung verantwortlich. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. und 2.: Es gibt bereits heute keine regulatorischen H\u00fcrden oder technische bzw. praktische Gr\u00fcnde, welche die Verteilnetzbetreiber (VNB) daran hindern, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Ger\u00e4ten von der Nacht in Tageszeiten mit niedrigen Preisen zu verschieben. Der Grund, warum einige VNB dies nicht tun, d\u00fcrfte wirtschaftlicher Natur sein. Einige VNB haben jedoch bereits ihre Energietarife und Netztarife (wie beispielsweise dynamische Tarife) angepasst und beispielsweise Niedertarifzeiten eingef\u00fchrt (z. B. von 12 bis 16 Uhr), um die \u00fcbersch\u00fcssige Photovoltaik-Einspeisung aufzunehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien tritt per 1. Januar 2026 ein rechtlicher Rahmen f\u00fcr die Entwicklung eines Flexibilit\u00e4tsmarktes in Kraft. Diese Flexibilit\u00e4t steht im Einklang mit dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Netz-Verst\u00e4rkung vor Netz-Ausbau) und zielt auf eine intelligente Steuerung des Verbrauchs und der Produktion ab. Einerseits wird die steigende Einspeisung besser gesteuert und andererseits der steigende Verbrauch intelligent unterst\u00fctzt. Artikel 17</span><em><span>c</span></em><span> des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) definiert den Rahmen, innerhalb dessen die VNB die Flexibilit\u00e4t nutzen k\u00f6nnen. Den VNB stehen garantierte Flexibilit\u00e4tsnutzungen zur Verf\u00fcgung, insbesondere die Steuerung eines Anteils der Einspeisung, der auf drei Prozent der pro Jahr erzeugten Energie festgelegt ist. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen VNB oder Dritte zwecks Flexibilit\u00e4tsnutzung Vertr\u00e4ge mit den Flexibilit\u00e4tsbesitzern abschliessen, wobei die Nutzung der Flexibilit\u00e4t verg\u00fctet werden muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der gesetzliche Rahmen sowie die am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Bestimmungen der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) und der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) bereits gen\u00fcgend Anreize schaffen m\u00fcssten. Neben der Flexibilit\u00e4tsregulierung besteht zudem insbesondere auch die M\u00f6glichkeit f\u00fcr VNB, im Rahmen von Artikel 14</span><em><span>a</span></em><span> StromVG und den Artikeln 18 und 18</span><em><span>a</span></em><span> der StromVV dynamische Netztarife anzubieten (Inkraftsetzung per 1. Januar 2026). Mit dieser neuen Tarifart erhalten die VNB ein zus\u00e4tzliches Instrument, um einen stabilen, sicheren und effizienten Netzbetrieb gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Aufgrund der immer h\u00e4ufiger auftretenden negativen Preise ist es wichtig, den Solarstromproduzenten die M\u00f6glichkeit zu geben, bestm\u00f6glich auf den Markt reagieren zu k\u00f6nnen und ein solches Verhalten zu beanreizen. Die aktuell vorgegebene Regelung in Artikel 5 des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) sieht allerdings Minimalverg\u00fctungen f\u00fcr die Einspeisung ab 2026 vor. Dies verhindert das Weiterreichen von negativen Preisen an die Produzenten. Erste Erfahrungen von den Auswirkungen dieser Instrumente sollten zuerst abgewartet und beurteilt werden.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755043200000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755098023000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763087923093)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}