{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253789,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253789,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3789","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Missbrauch von codeinhaltigen Sirupen (Purple Drank). Handeln, bevor das Ph\u00e4nomen um sich greift","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf meine Frage 25.7511 erkl\u00e4rte der Bundesrat, er habe keine Kenntnis von missbr\u00e4uchlicher Verwendung gewisser Medikamente, die s\u00fcchtig machende Substanzen enthalten.<br>Dabei beobachten Gesundheitsfachleute wie auch Beh\u00f6rden in gewissen Kantonen seit mehr als zehn Jahren, dass codeinhaltige Hustensirupe missbr\u00e4uchlich eingenommen werden. Das Ph\u00e4nomen <i>Purple Drank</i> \u2013 eine Mischung aus Sirup, Limonade, Antihistaminika und zuweilen auch Alkohol oder Cannabis \u2013 ist keine Randerscheinung mehr, sondern betrifft immer j\u00fcngere Jugendliche. Die Risiken des Konsums solcher Getr\u00e4nke sind erwiesen und reichen von Abh\u00e4ngigkeit \u00fcber Schulabbruch und kognitive Beeintr\u00e4chtigungen bis hin zur \u00dcberdosis.<br>Das Ph\u00e4nomen nimmt besorgniserregende Ausmasse an: In Genf haben die Gesundheitsbeh\u00f6rden ein spezifisches Entzugsprogramm eingerichtet, denn die Einnahme grosser Mengen codeinhaltiger Sirupe ist ein ernsthaftes Problem f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit.<br>Mit der Revision des Heilmittelgesetzes im Jahr&nbsp;2019 wurden griffigere Bestimmungen eingef\u00fchrt, aber der Gesetzesvollzug ist uneinheitlich. Zwar wird die Meldepflicht gem\u00e4ss Bet\u00e4ubungsmittelgesetz in der Regel eingehalten, aber der Kanton kann nicht gegen eine verordnete Off-Label-Behandlung vorgehen, selbst wenn er zur Einsch\u00e4tzung gelangt, dass diese missbr\u00e4uchlich ist oder den Schwarzmarkt versorgen k\u00f6nnte.&nbsp;<br>Bei Substitutionsbehandlungen von Heroinabh\u00e4ngigen ist die kantonale Bewilligungspraxis gut verankert und harmonisiert. Anders sieht es bei der Verschreibung von Codein aus, wenn eine Abh\u00e4ngigkeit vorliegt, denn die Kriterien daf\u00fcr wurden nicht definiert und die kantonalen Praktiken sind uneinheitlich. Solche Verschreibungen lassen sich nur schwer kontrollieren, und f\u00fcr die Patientinnen und Patienten besteht die Gefahr von Fehlbehandlungen.</p>","ReasonText":"<p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Besorgnis der kantonalen Beh\u00f6rden angesichts des zunehmenden Missbrauchs codeinhaltiger Sirupe zu Genusszwecken?&nbsp;<br>Verf\u00fcgt er \u00fcber gesamtschweizerische Daten zum Konsum oder zu Verschreibungen? Falls keine derartigen Daten vorliegen, wie k\u00f6nnten sie beschafft werden?</li><li>Erw\u00e4gt er, die Off-Label-Verschreibung im Bereich der Suchtmedizin (z.&nbsp;B. codeinhaltige Sirupe) klarer zu regeln, namentlich durch verbindliche Richtlinien oder durch eine einheitliche Bewilligungspraxis?</li><li>Ist er bereit, in Absprache mit den Kantonen eine Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen zu pr\u00fcfen, insbesondere in Bezug auf die Kontrolle der Verschreibungen und der Behandlungen von abh\u00e4ngigen Personen?</li></ol>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Der Bundesrat nimmt das Missbrauchs- und Abh\u00e4ngigkeitspotenzial opioidhaltiger Medikamente \u2013 darunter auch codeinhaltige Sirupe \u2013 sehr ernst. Um die Entwicklungen im problematischen Gebrauch opioidhaltiger Schmerzmittel besser verfolgen zu k\u00f6nnen, f\u00fchren das BAG und die FMH seit 2021 j\u00e4hrlich fachliche Austauschtreffen durch. Das BAG steht auch in engem Austausch mit den Kantonen und Fachorganisationen. </span></p><p><span>Auf nationaler Ebene existieren mehrere Statistiken im Zusammenhang mit Opioiden. Die Iqvia-Daten zu Arzneimittelverschreibungen zeigen die Entwicklung der Anzahl der Verschreibungen von Hustensaft auf Codeinbasis im Zeitverlauf. Sie zeigen f\u00fcr die letzten Jahre einen Anstieg der Verschreibungen in der Region \u00abGenf-Jura\u00bb. Auch im Rahmen des Abwassermonitorings wird Codein erfasst. Die verf\u00fcgbaren Ergebnisse zeigen keinen Anstieg des Verbrauchs. Der Versorgungsatlas des Bundesamts f\u00fcr Statistik enth\u00e4lt Daten zu im ambulanten Bereich \u00fcber die Krankenkassen abgerechneten opioidhaltigen Medikamenten, einschliesslich Codein. Der spezifische Anteil von Codein ist jedoch nicht ersichtlich. </span></p><p><span>Diese Statistiken lassen grunds\u00e4tzlich nur R\u00fcckschl\u00fcsse \u00fcber den Gesamtverbrauch, jedoch nicht \u00fcber die missbr\u00e4uchliche Einnahme, zu. Es gibt jedoch Berichte, dass der Konsum von codeinhaltigen Hustens\u00e4ften zur Berauschung unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten 10 Jahren zugenommen haben. Ein Bericht zum Thema \u00abJugendliche mit Medikamenten und Mischkonsum\u00bb, der 2022 von Infodrog ver\u00f6ffentlicht wurde, hat diese Zunahme aufgezeigt. Zudem liegen Hinweise von den kantonalen Beh\u00f6rden aus Genf vor, dass codeinhaltige Hustens\u00e4fte auch vermehrt an opioidabh\u00e4ngige Personen zum Zweck der bet\u00e4ubungsmittelgest\u00fctzten Behandlung verschrieben werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Rechtsgrundlagen f\u00fcr Heilmittel und Bet\u00e4ubungsmittel im Bundesrecht legen die Anforderungen an die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von bet\u00e4ubungsmittelhaltigen Arzneimitteln fest und sehen die notwendigen Massnahmen und Sanktionen vor, \u00fcber welche die Kantone zur Durchsetzung verf\u00fcgen. Eine \u00aboff label\u00bb Verschreibung und Abgabe von Bet\u00e4ubungsmitteln muss den kantonalen Beh\u00f6rden innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden (Art. 11 Abs. 1</span><sup><span>bis </span></sup><span>Bet\u00e4ubungsmittelgesetz, BetmG, SR 812.121). Somit verf\u00fcgen die kantonalen Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Aufsicht \u00fcber die \u00e4rztliche T\u00e4tigkeit bereits grunds\u00e4tzlich \u00fcber die erforderlichen Instrumente, um gegen unsachgem\u00e4sse Verschreibungspraktiken in Bezug auf bet\u00e4ubungsmittelhaltige Arzneimittel vorzugehen. </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt aber, wie in seiner Stellungnahme zur Motion Bl\u00e4si 25.3813 erw\u00e4hnt, dass die unsachgem\u00e4sse Verschreibung von Arzneimitteln, welche Bet\u00e4ubungsmittel enthalten, jedoch aufgrund der Menge von den bet\u00e4ubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen sind, in der Praxis ein Problem darstellen kann und daher n\u00e4her abgekl\u00e4rt werden sollte (bsp. codeinhaltiger Hustensirup).</span></p><p><span>Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Handlungsbedarf betreffend die unsachgem\u00e4sse Verschreibung von codeinhaltigen Arzneimitteln \u2013 wie beispielsweise die entsprechenden Hustensirups \u2013 f\u00fcr den Fall einer \u00aboff label\u00bb Behandlung im Suchtbereich zu pr\u00fcfen. Das BAG wird sich dazu mit Swissmedic und den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden austauschen. Erst im Anschluss an diese Pr\u00fcfung kann beurteilt werden, ob und welche Massnahmen auf Stufe Bund ergriffen werden sollen oder ob der Erlass von Leitlinien den Fachgesellschaften oder den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden \u00fcberlassen werden soll. Dabei ist auch die \u00e4rztliche Behandlungsfreiheit zu ber\u00fccksichtigen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich der Kontrolle von Verschreibungen und Behandlungen f\u00fcr abh\u00e4ngige Personen klar geregelt sind. Gem\u00e4ss Artikel 3</span><em><span>e</span></em><span> BetmG braucht es f\u00fcr die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Bet\u00e4ubungsmitteln zur Behandlung von bet\u00e4ubungsmittelabh\u00e4ngigen Personen eine Bewilligung. Diese Bewilligung wird von den Kantonen erteilt. Behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte d\u00fcrfen Bet\u00e4ubungsmittel zudem nur in dem Umfang abgeben, verordnen und verwenden, wie es nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist (Art. 11 Abs. 1 BetmG). Sollten die kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden zum Schluss kommen, dass die \u00e4rztlichen Sorgfaltspflichten verletzt werden, k\u00f6nnen sie dagegen vorgehen. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht erforderlich, die Kompetenzverteilung in diesem spezifischen Bereich zu \u00fcberpr\u00fcfen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie oben erw\u00e4hnt, anerkennt der Bundesrat aber, dass das bestehende Kontrollsystem umgangen werden kann, wenn Hustensirupe, die nur geringe Mengen an Codein enthalten und deshalb nicht unter das Bet\u00e4ubungsmittelrecht fallen, in gr\u00f6sseren Mengen an bet\u00e4ubungsmittelabh\u00e4ngige Personen verschrieben werden (siehe Ziff. 2).</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756857600000)\/","SubmittedBy":"Crottaz Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1758882054000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088038163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}