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Stand der Umsetzung durch den Bundesrat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat sich als Mitglied der Berner Konvention dazu verpflichtet, f\u00fcr eine in der Konvention festgehaltene Liste von gef\u00e4hrdeten Arten und Lebensr\u00e4umen gen\u00fcgend Schutzgebiete auszuweisen, um deren Fortbestand in einem g\u00fcnstigen Erhaltungszustand zu gew\u00e4hrleisten. 2012 hat sie der Berner Konvention 37 sog. Smaragdgebiete vorgeschlagen, die 2013 von dieser anerkannt wurden. Gleichzeitig wurde auf einem Expertentreffen festgestellt, dass diese Gebiete nur f\u00fcr einen sehr geringen Anteil dieser Arten und Lebensr\u00e4ume ausreicht. Daran hat sich bis heute nichts ge\u00e4ndert, und inzwischen z\u00e4hlt die Schweiz zu den Schlusslichtern beim Schutz europaweit bedeutender Arten und Lebensr\u00e4ume. Die Schweiz hat gerade mal 1,6 Prozent der Landesfl\u00e4che als Smaragd\u00adgebiete ausgewiesen. Am letzten Treffen des st\u00e4ndigen Ausschusses der Berner Konvention im Dezember 2024 hat die Konvention mit Zustimmung der Schweiz beschlossen, dass bis 2030 weitere Gebiete ausgewiesen werden m\u00fcssen, die daf\u00fcr sorgen, dass mindestens 35% der Arten und Lebensr\u00e4ume in ausreichendem Mass im Smaragd Netzwerk enthalten sind. Bis 2030 sollen zudem zwei weitere Expertentreffen stattfinden und mindestens 40% der Gebiete \u00fcber einen Bewirtschaftungsplan verf\u00fcgen. Zudem sind die Staaten der Berner Konvention dazu verpflichtet, den Erhaltungszustand der Gebiete und ihrer Sch\u00fctzg\u00fcter rechtlich abzusichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund Frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>- Wie hat sich der Zustand der in der Schweiz vorkommenden 43 Smaragd-Lebensr\u00e4ume und 91 Smaragd-Arten, in den 37 schweizerischen Gebieten als Teil des europ\u00e4ischen Smaragd-Netzwerks entwickelt? Wie wird das Monitoring umgesetzt?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um die oben genannten Beschl\u00fcsse der Berner Konvention umzusetzen?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte werden unternommen, damit gen\u00fcgend Gebiete zum Schutz der in den Anh\u00e4ngen der Berner Konvention genannten Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden?&nbsp;</p><p>- Wann sollen die genannten Expertentreffen (biogeographical meetings) stattfinden?&nbsp;</p><p>- Was unternehmen Bund und Kantone, damit in ausreichendem Masse Managementpl\u00e4ne erstellt werden? F\u00fcr wie viele Smaragdgebiete existieren sie und in welcher Form?</p><p>- Welche Personalkapazit\u00e4ten werden zur Durchf\u00fchrung dieser verschiedenen Arbeiten vorgesehen (nach Teilaufgabe differenziert)?&nbsp;</p><p>- Wie stellt der Bundesrat den rechtlichen Schutz des Smaragdnetzwerks sicher?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1) Das Smaragd-Netzwerk will europaweit besonders wertvolle Lebensr\u00e4ume und Arten sch\u00fctzen. Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention ebenfalls zu diesem Ziel verpflichtet. Derzeit sind 37</span><span>&nbsp;</span><span>schweizerische Gebiete als Teil dieses internationalen Netzwerks anerkannt. Bei der Auswahl wurden in erster Linie Gebiete ber\u00fccksichtigt, die bereits auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) oder allenfalls auf kantonaler Ebene gesch\u00fctzt sind. Dementsprechend wird die Entwicklung der meisten dieser Gebiete im Rahmen der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz (WBS) verfolgt, die vom Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) und von der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Wald, Schnee und Landschaft (WSL) durchgef\u00fchrt wird. Das Monitoring der Arten wiederum erfolgt anhand der nationalen Roten Listen. Das sind wissenschaftliche Gutachten, die f\u00fcr die Schweiz den Gef\u00e4hrdungsgrad von Arten und deren Aussterbewahrscheinlichkeit bestimmen. Die Liste der Smaragd-Arten soll \u00fcberarbeitet werden, damit sie den aktuellen Wissensstand besser widerspiegelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-4) Die</span><span> Schweiz plant, ihr Smaragd-Netzwerk gem\u00e4ss den Zielen der Berner Konvention zu erweitern. Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme von Gebieten, die auf nationaler Ebene schon gesch\u00fctzt sind, bislang aber noch nicht als Smaragd-Gebiete ausgewiesen wurden. Das Datum des n\u00e4chsten Expertentreffens (biogeographical meeting) steht noch nicht fest. Nach Abschluss dieser Etappe k\u00f6nnen Bund und Kantone weitergehende \u00dcberlegungen anstellen, dies gest\u00fctzt unter anderem auf die Planung der \u00f6kologischen Infrastruktur durch die Kantone und insbesondere unter Aussch\u00f6pfung der Synergien mit den kantonalen Instrumenten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5) Die heute bestehenden Smaragd-Gebiete \u00fcberschneiden sich weitgehend mit den Biotopen von nationaler Bedeutung. Die Pflege der Flachmoore und der Trockenwiesen und -weiden wird in den meisten F\u00e4llen \u00fcber Bewirtschaftungsvertr\u00e4ge geregelt, w\u00e4hrend die Fl\u00e4chen gleichzeitig unter Schutz gestellt sind. Sind Regenerationsmassnahmen n\u00f6tig, wird ein entsprechender Plan erstellt. F\u00fcr das gr\u00f6sste Smaragd-Gebiet der Schweiz (Oberaargau, BE) liegt ein Managementplan vor, der partizipativ erarbeitet wurde. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6) Die Smaragd-Gebiete werden durch die Kantone umgesetzt; diese entscheiden \u00fcber die entsprechenden Ressourcen. Der Bund seinerseits nimmt seine Aufgaben im Rahmen der bestehenden Ressourcen wahr.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7) Der Bund st\u00fctzt sich haupts\u00e4chlich auf die bestehenden rechtlichen Instrumente auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) sowie auf die bestehenden kantonalen Schutzmechanismen, um die Smaragd-Gebiete zu sch\u00fctzen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756857600000)\/","SubmittedBy":"Candan Hasan","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1756887440000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088088613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt"}}