{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253828,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253828,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3828","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"PFAS-Belastung in B\u00f6den und Wasser. Wer tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Sanierung und Kosten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf meine <a href=\"https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244668&amp;data=05%7C02%7Cfranziska.ryser%40parl.ch%7Cbf4cbb640a3f40ce339408ddadaf5f63%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638857690917559579%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=2Gs2OBBD8191uf6NjgnD%2B7mtTSztje7mJqpX8djEH%2F4%3D&amp;reserved=0\"><u>Ip. 24.4668</u></a>&nbsp;schreibt der Bundesrat, dass im Rahmen einer schweizweiten Analyse des Bundes in allen 146 untersuchten Bodenproben PFAS nachgewiesen wurden. Die hohen PFAS-Werte, die im Sommer 2024 im Kanton St.Gallen festgestellt wurden, hatten schwerwiegende wirtschaftliche Folgen f\u00fcr die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe: Verbot des Fleischverkaufs und der Nutzung lokaler Quellen. Als Reaktion auf diese Herausforderungen hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen beschlossen, eine ausserordentliche finanzielle Unterst\u00fctzung in der H\u00f6he von CHF 5 Mio. f\u00fcr die Jahre 2025-2028 zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bei Bedarf k\u00f6nnen H\u00e4rtefallentsch\u00e4digungen an Landwirte ausbezahlt werden, die aufgrund der PFAS-Belastung ihren Betrieb aufgeben m\u00fcssen. Eine Sanierung der betroffenen Fl\u00e4chen ist laut dem Regierungsrat nach heutigem Kenntnisstand nicht m\u00f6glich und deshalb nicht vorgesehen.</p><p>Gem\u00e4ss Untersuchungen des SRF k\u00f6nnten sich die Kosten f\u00fcr die Sanierung von PFAS-belastetem Trinkwasser, Abwasser und Standorten gesamtschweizerisch \u00fcber einen Zeitraum von 20 Jahren auf bis zu 26 Milliarden Franken belaufen \u2013&nbsp;also 1,3 Milliarden Franken pro Jahr.</p><p>1.&nbsp;In der Analyse des Bundes wurde nach 32 PFAS-Verbindungen gesucht: Warum wurde nach diesen Verbindungen gesucht und wie viele k\u00f6nnten in Schweizer B\u00f6den theoretisch vorkommen?</p><p>2.&nbsp;Gilt in der Schweiz eine Sanierungspflicht f\u00fcr mit PFAS-belastete Standorte, Abwasser und Trinkwasser? Wenn ja, ab welchen Konzentrationen? Wenn nein, warum?</p><p>3.&nbsp;Wer ist nach Schweizer Recht f\u00fcr die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen bei PFAS-belasteten Standorten, Abw\u00e4ssern und Trinkwasser verantwortlich? Werden landwirtschaftlich genutzte B\u00f6den anders behandelt als andere B\u00f6den?</p><p>4.&nbsp;Kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5.&nbsp;Welche Massnahmen sind vorgesehen, um B\u00f6den im Sinne des Vorsorgeprinzips vor PFAS und anderen f\u00fcr die Umwelt und die menschliche Gesundheit gef\u00e4hrlichen Stoffen zu sch\u00fctzen? Wer ist f\u00fcr deren Finanzierung und Umsetzung zust\u00e4ndig?</p><p>6. Welche Mechanismen sind heute in Kraft, damit die Kosten von Schutz- und Sanierungsmassnahmen nicht von der Allgemeinheit getragen werden m\u00fcssen? Ist der Bundesrat bereit, diesbez\u00fcglich neue Mechanismen zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1) Die Gesamtzahl verschiedener PFAS in Schweizer B\u00f6den ist unbekannt. Von etwa einem Dutzend PFAS-Verbindungen ist bekannt, dass sie in relevanten Konzentrationen im Boden vorkommen. Die Auswahl an Verbindungen in der Analyse des Bundes beruhte auf verschiedenen Kriterien; unter anderem wurden PFAS untersucht, die f\u00fcr B\u00f6den relevant sind. Weiter wurde ber\u00fccksichtigt, ob sie sich standardm\u00e4ssig messen lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>2) - 4) Die Altlasten-Verordnung (AltlV; SR&nbsp;814.680) und die Verordnung \u00fcber Belastungen des Bodens (VBBo; SR&nbsp;814.12) stellen die rechtlichen Grundlagen dar, Massnahmen bez\u00fcglich Bodenbelastungen zu ergreifen. Die AltlV gilt f\u00fcr alle Standorte, bei denen Abf\u00e4lle auf einer begrenzten Fl\u00e4che in die Umwelt gelangten (z.&nbsp;B. Feuerwehr\u00fcbungspl\u00e4tze). F\u00fcr alle anderen, insbesondere grossfl\u00e4chigen Belastungen (z.&nbsp;B. durch Kl\u00e4rschlamm belastete B\u00f6den) gilt die VBBo. Zur Umsetzung der Motion <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223929\"><u>22.3929 Maret</u></a> finden aktuell Arbeiten zur Herleitung von PFAS-Grenzwerten statt. Erste Ergebnisse werden gegen Ende 2025 erwartet. Solange die AltlV und die VBBo keine PFAS-Werte enthalten, werden diese standortspezifisch im Einzelfall festgelegt.</p><p>Bei Standorten gem\u00e4ss AltlV und einer \u00dcberschreitung der Werte ist der Standortinhaber verpflichtet, Sanierungsmassnahmen durchzuf\u00fchren. Die Kostentragung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Der Belastungsverursacher tr\u00e4gt den Hauptteil der Kosten, der Standortinhaber den Rest. Fehlt ein Verursacher, tr\u00e4gt subsidi\u00e4r das zust\u00e4ndige Gemeinwesen, in der Regel der Kanton, diesen Kostenanteil. Die Kantone k\u00f6nnen Abgeltungen aus dem VASA-Altlastenfonds beanspruchen (Art. 32<i>e</i><sup>bis</sup> Umweltschutzgesetz [USG; SR&nbsp;814.01]).</p><p>Bei Standorten gem\u00e4ss VBBo wird beurteilt, ob die Bodenbelastung die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanzen gef\u00e4hrdet (Art. 5 VBBo). Ist dies der Fall, schr\u00e4nken die Kantone die Nutzung des Bodens ein (Art. 9 Abs. 2 VBBo) oder verbieten betroffene Nutzungen (Art. 10 Abs. 1 VBBo). Sanierungen auf gr\u00f6sseren Landwirtschaftsfl\u00e4chen sind unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da der gesamte Boden ersetzt werden m\u00fcsste. Das Bodenschutzrecht sieht generell keine Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten vor. Die Kosten allf\u00e4llig angeordneter Massnahmen tr\u00e4gt, unabh\u00e4ngig von der Bodennutzung, die massnahmenpflichtige Person.</p><p>Werden einzelfallweise festgelegte PFAS-Werte zur Einleitung von Abwasser in Gew\u00e4sser \u00fcberschritten, l\u00f6sen die kantonalen Beh\u00f6rden Massnahmen bei der Anwendung der Stoffe oder im Bereich der Abwasserbehandlung aus. Die entstehenden Kosten m\u00fcssen verursachergerecht durch die betroffenen Verursacher und Betriebe getragen werden.</p><p>Wasserversorgungen unterstehen dem Lebensmittelgesetz (LMG; SR&nbsp;817.0). Aktuell werden die Trinkwasser-H\u00f6chstwerte f\u00fcr PFAS in Anlehnung an die Vorgaben der EU \u00fcberarbeitet und sollen auf weitere PFAS ausgeweitet werden. Massnahmen der Wasserversorgungen beinhalten unter anderem das Mischen mit unbelastetem Wasser, die tempor\u00e4re Schliessung von Fassungen oder die technische Aufbereitung. Oft ist der Verursacher der Verunreinigung unbekannt, womit die Wasserversorger f\u00fcr die Finanzierung zust\u00e4ndig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>5) Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR&nbsp;814.81) beugt m\u00f6glichen sch\u00e4dlichen Eintr\u00e4gen von Chemikalien in den Boden vor. So wurde PFOS, die in Landwirtschaftsbetrieben dominierende PFAS, 2011 eingeschr\u00e4nkt und inzwischen vollst\u00e4ndig verboten. Seitdem wurden weitere PFAS betreffende Verbote in der ChemRRV festgeschrieben. Der Bundesrat m\u00f6chte am eingeschlagenen Weg festhalten, mit dem EU-Recht abgestimmte chemikalienrechtliche Verbote von PFAS f\u00fcr die Schweiz zu \u00fcbernehmen; zus\u00e4tzliche Beschr\u00e4nkungen von PFAS sind in Vorbereitung. So werden ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen und Handelshemmnisse verhindert. Neue Daten zu PFAS in Pflanzenschutzmitteln werden bei der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ber\u00fccksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>6) Der Bund beteiligt sich seit dem 1.&nbsp;April 2025 mit Abgeltungen an die Kantone aus dem VASA-Altlastenfonds an den Kosten f\u00fcr die Untersuchung, \u00dcberwachung und die Sanierung von belasteten Standorten, die von kommunalen Feuerwehren durch PFAS-haltige L\u00f6schsch\u00e4ume verunreinigt wurden (Art. 32<i>e</i><sup>bis</sup> Abs. 10 und 11 USG). Diese betragen 40&nbsp;Prozent der anrechenbaren Kosten (Art. 32<i>e</i><sup>ter</sup>&nbsp;Abs. 1 Bst. h und i USG).</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756252800000)\/","SubmittedBy":"Ryser Franziska","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1756287881000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088180437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}