{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253851,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253851,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3851","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Hoheit der Kantone bei Einb\u00fcrgerungen wahren. Keine Einb\u00fcrgerung, wenn nicht alle eidgen\u00f6ssischen und kantonalen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschl\u00e4gigen Gesetzesbestimmungen anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sowohl ordentliche als auch erleichterte Einb\u00fcrgerungen nur dann erfolgen, wenn s\u00e4mtliche formellen und materiellen Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sind.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Totalrevision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 2014 (B\u00fcG) wollte der Gesetzgeber das Einb\u00fcrgerungsrecht in verschiedener Hinsicht bewusst versch\u00e4rfen (BBl 2011 2825).<br>&nbsp;</p><p>Dennoch hielt das Bundesgericht an der bisherigen, unter altem Recht entwickelten Praxis fest. Demnach muss die Verweigerung der Einb\u00fcrgerung im Rahmen einer Gesamtschau stets verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein, dies auch ausserhalb der reinen, nicht abschliessend aufgez\u00e4hlten Integrationskriterien von Art. 12 Abs. 2 B\u00fcG (BGE 146 I 49 E. 4.3; 135 I 49 E. 6.1).<br>&nbsp;</p><p>Beispielhaft daf\u00fcr ist der medientr\u00e4chtige Thurgauer Fall eines Syrers, der von der Gemeinde und vom Kanton nicht eingeb\u00fcrgert wurde, weil er wegen Schulden das kantonale Einb\u00fcrgerungskriterium der \u00abgeordneten finanziellen Verh\u00e4ltnisse\u00bb nicht erf\u00fcllte (Urteil des Bundesgerichts 1D_5/2022 vom 25. Oktober 2023, E. 6). Gleiches gilt f\u00fcr das j\u00fcngst in \u00f6ffentlicher Beratung ergangene Urteil im Schwyzer Fall eines strafrechtlich verurteilten T\u00fcrken, der ebenfalls f\u00fcr grosses Aufsehen sorgte (Urteil 1C_350/2024 vom 21. Mai 2025). Das Bundesgericht entschied in beiden F\u00e4llen, dass die ansonsten erf\u00fcllten Einb\u00fcrgerungskriterien im Gesamten zu betrachten seien, weshalb eine Einb\u00fcrgerung trotz eines nicht erf\u00fcllten Kriteriums zu erfolgen habe.<br>&nbsp;</p><p>Damit hat das Bundesgericht de facto ein Kompensationsmodell geschaffen. Dadurch kann z.B. die Straff\u00e4lligkeit durch gute Sprachkompetenzen ausgeglichen werden. Genau das widerspricht aber der von der Bundesversammlung im Jahr 2014 beabsichtigten Versch\u00e4rfung der Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen: Sie wird mit dieser Rechtsprechung schlicht ausgehebelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, dass s\u00e4mtliche formellen und materiellen Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen in jedem Fall kumulativ erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Das bezieht sich sowohl auf kantonale wie auch auf eidgen\u00f6ssische Kriterien, womit die politische Hoheit der Kantone gewahrt wird. Ist eine einzige dieser Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, darf keine Einb\u00fcrgerung erfolgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>In den vom Motion\u00e4r genannten Urteilen korrigierte das Bundesgericht die Rechtsanwendung in zwei Einzelf\u00e4llen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dem Urteil des Bundesgerichts 1D_5/2022 vom 25. Oktober 2023 lag eine von den kommunalen Beh\u00f6rden verweigerte ordentliche Einb\u00fcrgerung zugrunde. Die zust\u00e4ndige Einb\u00fcrgerungskommission hatte das Gesuch mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, es fehle dem Gesuchsteller sowohl an geordneten finanziellen Verh\u00e4ltnissen als auch an der geforderten Teilnahme am Wirtschaftsleben. Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass die kommunalen Beh\u00f6rden die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse des Gesuchstellers unzureichend ber\u00fccksichtigten, den Sachverhalt einseitig w\u00fcrdigten und es unterliessen, eine umfassende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Diese unzul\u00e4ngliche Sachverhaltsw\u00fcrdigung f\u00fchrte aus Sicht des Bundesgerichts zu einer willk\u00fcrlichen Verweigerung der Einb\u00fcrgerung. Infolgedessen hiess es die Beschwerde gut und wies die kommunalen Beh\u00f6rden an, dem Gesuchsteller das Gemeindeb\u00fcrgerrecht zu erteilen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Urteil 1C_350/2024 vom 21. Mai 2025 hatte das Bundesgericht \u00fcber die vom Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) verweigerte Einb\u00fcrgerungsbewilligung zu befinden. Das SEM hatte das Gesuch gest\u00fctzt auf die langj\u00e4hrige Praxis im Umgang mit Strafregistereintr\u00e4gen abgelehnt. Der Gesuchsteller wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagess\u00e4tzen verurteilt. Dieses Strafmass stellt gem\u00e4ss der bisherigen Praxis des SEM bis zum Ablauf der Probezeit und einer zus\u00e4tzlichen Wartefrist von drei Jahren ein Einb\u00fcrgerungshindernis dar. Gem\u00e4ss dem Urteil des Bundesgerichts ist bei der Beurteilung, ob eine einb\u00fcrgerungswillige Person erfolgreich integriert ist, die Fokussierung auf ein einziges Kriterium jedoch nur dann zul\u00e4ssig, wenn diese bereits f\u00fcr sich allein entscheidend ins Gewicht f\u00e4llt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine erhebliche Straff\u00e4lligkeit vorliegt. Andernfalls ist eine Gesamtw\u00fcrdigung aller massgeblichen Gesichtspunkte vorzunehmen. Angesichts der einmaligen Straff\u00e4lligkeit und der relativ milden Verurteilung des Gesuchstellers w\u00e4re deshalb eine Gesamtw\u00fcrdigung vorzunehmen gewesen, weshalb das Bundesgericht die Sache zur erg\u00e4nzenden Abkl\u00e4rung an das SEM zur\u00fcckwies. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im ersten Entscheid wurde die kommunale Praxis im Zusammenhang mit der Beurteilung des finanziellen Leumunds und der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsf\u00e4higkeit beanstandet. Im zweiten Entscheid wurde die Praxis des SEM beanstandet, bei einer einmaligen, relativ milden Verurteilung keine Gesamtw\u00fcrdigung vorzunehmen. Daraus l\u00e4sst sich nach Auffassung des Bundesrats jedoch keine generelle Lockerung der materiellen Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen ableiten, die eine \u00c4nderung des B\u00fcrgerrechtsgesetzes (SR 141.0) notwendig machen w\u00fcrde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Schmid Pascal","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755674885000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1216|1221|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763087882527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Strafrecht|Gerichtswesen|Migration"}}