{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253881,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253881,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3881","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Herausforderungen und Folgewirkungen der Individualbesteuerung im Steuer- und Sozialrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Individualbesteuerung (24.026) wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Bereichen auf, woraus sich die folgenden Fragen stellen.</p><p>&nbsp;</p><p>A. Steuerliche Zurechnung, Gestaltung und Missbrauch</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Was geschieht nach der Aufhebung von Art. 13 Abs. 1 DBG (Solidarhaftung), wenn ein Ehegatte Einkommen erzielt, es dem anderen \u00fcbertr\u00e4gt oder zur Nutzniessung \u00fcberl\u00e4sst und dieses beim ersten nicht versteuert wird?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass bei notwendiger Koordination zwischen Ehegatten (z.\u202fB. bei Drittbetreuungskosten) die administrativ getrennte Veranlagung gewahrt bleibt?</li><li>Wie geht die Steuerverwaltung mit divergierenden Einsprachen um, wenn diese beide getrennte Veranlagungen betreffen, die dem Steuergeheimnis unterliegen?</li></ol><p>B. Steuergeheimnis und Verfahrenskoordination</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\" start=\"4\"><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass mangelnde Koordination zwischen den Steuererkl\u00e4rungen beider Ehegatten zu fehlerhaften Veranlagungen f\u00fchrt?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass Angaben zum Wohnsitz und zur Betreuung der Kinder in beiden Steuererkl\u00e4rungen konsistent und korrekt erfolgen, ohne die Unabh\u00e4ngigkeit der Veranlagungen zu gef\u00e4hrden?</li></ol><p>C. Wechselwirkungen mit dem Sozialrecht</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\" start=\"6\"><li>Wie begr\u00fcndet der Bundesrat, dass das Steuerrecht auf individueller Veranlagung basiert, w\u00e4hrend Pr\u00e4mienverbilligungen, Erg\u00e4nzungsleistungen und Stipendien weiterhin auf der Haushaltsbetrachtung beruhen?</li><li>Welche steuerlichen Unterschiede ergeben sich f\u00fcr ein Paar, je nachdem ob es verheiratet ist oder im Konkubinat lebt? F\u00fchrt die Individualbesteuerung zu einem Anreiz, bewusst nicht zu heiraten?</li><li>F\u00fchrt die steuerliche Individualisierung zu wachsendem politischen Druck, auch im Sozialrecht von der Haushalts- zur Individualbetrachtung \u00fcberzugehen?</li></ol><p>D. Umsetzung, Verwaltung und Zust\u00e4ndigkeit</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\" start=\"9\"><li>Wie soll die parallele Systemumstellung in allen Kantonen organisatorisch und personell bew\u00e4ltigt werden?</li><li>Wie wird das verfassungsrechtliche Subsidiarit\u00e4tsprinzip gewahrt, wenn die Kantone faktisch gezwungen werden, ihre Systeme umzustellen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><u><span>Frage 1</span></u><span>: Massgebend f\u00fcr die Zuteilung von Einkommens- und Verm\u00f6gensbestandteilen sind die zivilrechtlichen Verh\u00e4ltnisse. Das bedeutet, dass jede Person die Eink\u00fcnfte und Verm\u00f6gensbestandteile versteuert, die ihr gem\u00e4ss den zivilrechtlichen Verh\u00e4ltnissen zufallen. Daf\u00fcr haftet auch jeder Ehegatte separat. Wenn ein Ehegatte dem anderen einen Verm\u00f6genswert zur Nutzniessung \u00fcberl\u00e4sst, hat der nutzniessende Ehegatte diesen zu versteuern und haftet daf\u00fcr.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Fragen 2 bis 5</span></u><span>: Bei der Veranlagung der direkten Bundessteuer handelt es sich um ein gemischtes Verfahren. Die Veranlagungsbeh\u00f6rden stellen zusammen mit den steuer-pflichtigen Personen die f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige und richtige Besteuerung massgebenden tats\u00e4chlichen und rechtlichen Verh\u00e4ltnisse fest. Dabei kommen der steuerpflichtigen Person umfassende Mitwirkungspflichten zu: Sie hat die wahrheitsgem\u00e4ss und vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung zusammen mit den vorgeschriebenen Belegen fristgerecht einzureichen und auf Verlangen m\u00fcndlich Auskunft zu erteilen sowie Gesch\u00e4ftsb\u00fccher, Belege und weitere Bescheinigungen und Urkunden \u00fcber den Gesch\u00e4ftsverkehr vorzulegen. An diesen Bestimmungen \u00e4ndert sich mit der Individualbesteuerung nichts. Ehegatten sind bereits heute aufgrund des Zivilrechts verpflichtet, dem anderen Ehegatten Auskunft \u00fcber Einkommen, Verm\u00f6gen und Schulden zu erteilen. Dies erm\u00f6glicht Ehegatten, ihren Pflichten im Veranlagungsverfahren nachzukommen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es obliegt den kantonalen Steuerbeh\u00f6rden, im Einzelfall bei den Ehegatten die notwendigen Untersuchungen vorzunehmen, wobei sie auch Quervergleiche vornehmen k\u00f6nnen. Bereits heute finden Quervergleiche von Steuerdossiers durch die Veranlagungsbeh\u00f6rden statt, z. B. bei getrennt lebenden Ehepaaren oder bei unverheirateten Eltern. So wird beispielsweise ein Abgleich von Unterhaltsleistungen und Kinderabzug vorgenommen. Sind mehrere Steuerhoheiten betroffen, erteilen sich die Steuerbeh\u00f6rden im Rahmen der Amtshilfe gegenseitig die ben\u00f6tigten Ausk\u00fcnfte. Stellt die Steuerbeh\u00f6rde neue Tatsachen fest oder entdeckt sie neue Beweismittel, kann sie unter Umst\u00e4nden auch eine bereits rechtskr\u00e4ftige Veranlagung revidieren oder die aufgrund einer unterbliebenen oder unvollst\u00e4ndigen Veranlagung nicht erhobene Steuer nachfordern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Veranlagung erfolgt schliesslich f\u00fcr beide Ehegatten separat und wird auch separat er\u00f6ffnet. Dies gilt auch f\u00fcr das Einspracheverfahren, in welchem die Steuerbeh\u00f6rden dieselben Befugnisse haben wie im Veranlagungsverfahren.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Fragen 6 und 8</span></u><span>: Der Zivilstand hat heute unter anderem Einfluss auf die Leistungen aus den Sozialversicherungen, insbesondere in der AHV/IV, der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung und der Milit\u00e4rversicherung. Ebenso hat er Einfluss auf Transferleistungen (z. B. Krankenkassenpr\u00e4mienverbilligungen, Stipendien) und die Kirchensteuer. Diese Rechtsgebiete kn\u00fcpfen an die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft an und werden durch das Gesetz \u00fcber die Individualbesteuerung nicht ge\u00e4ndert. W\u00fcrde insbesondere bei den Transferleistungen ebenfalls auf die individuellen Verh\u00e4ltnisse abgestellt, w\u00fcrde der Arbeitsanreiz der Individualbesteuerung unterlaufen, indem beispielsweise die nicht oder zu einem tiefen Pensum erwerbst\u00e4tige Person Anspruch auf Krankenkassenpr\u00e4mienverg\u00fcnstigungen h\u00e4tte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Durch die Individualbesteuerung ergibt sich aus Sicht des Bundesrates kein rechtlicher Druck, im Sozialrecht von der Haushalts- zur Individualbetrachtung \u00fcberzugehen. Der Bundesrat verweist aber auf den Bericht zum \u00fcberwiesenen Postulat 21.4430 \u00ab</span><span>Auswirkungen e</span><span>iner zivilstandsunabh\u00e4ngigen Altersvorsorge\u00bb (</span><a href=\"https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/forschung/forschungspublikationen.exturl.html?lang=de&amp;lnr=04/24#pubdb\"><u><span>https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/forschung/forschungspublikationen.exturl.html?lang=de&amp;lnr=04/24#pubdb</span></u></a><span>), das den Bundesrat beauftragte, die Folgen der Einf\u00fchrung einer individuellen, vom Zivilstand unabh\u00e4ngigen Altersvorsorge aufzuzeigen.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Frage 7</span></u><span>: Bei der Individualbesteuerung stellen die Steuern keinen Faktor dar f\u00fcr den Entscheid zu heiraten oder nicht. Eine verheiratete Person bezahlt gleich viele Steuern wie eine unverheiratete Person in gleichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Fragen 9 und 10:</span></u><span> Es ist unbestritten, dass eine unterschiedliche Besteuerung zwischen Bund und Kantonen f\u00fcr die Steuerbeh\u00f6rden und Steuerpflichtigen verwaltungs\u00f6konomisch kaum zu bew\u00e4ltigen w\u00e4re. Schon aus diesem Grund ist die Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen einzuf\u00fchren. Dies wird zwar zu einem einmaligen Einf\u00fchrungsaufwand f\u00fcr die Kantone f\u00fchren. Daf\u00fcr wird ihnen aber eine angemessene Umsetzungsfrist gew\u00e4hrt. Diese Frist wird die \u00fcblichen zwei Jahre \u00fcberschreiten, jedoch h\u00f6chstens sechs Jahre betragen. Dem verfassungsrechtlichen Subsidiarit\u00e4tsprinzip (Art. 5a BV) wird dadurch Rechnung getragen, dass das Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14) den Kantonen bei der Umsetzung Spielraum bel\u00e4sst. Ausserdem bleiben sie f\u00fcr den Vollzug verantwortlich.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Pamini Paolo","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1755676192000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763087884050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Steuer"}}