{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253918,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253918,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3918","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der landwirtschaftlichen Resilienz durch F\u00f6rderung einer unabh\u00e4ngigen Datenwertsch\u00f6pfung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass sich das Farm Management Informationssystem digiFLUX und der N\u00e4hrstoffbilanz-Rechner ausdr\u00fccklich zu einer vom Agrarsektor getragen und einer nationalen, neutralen, unabh\u00e4ngigen Dateninfrastruktur entwickeln. Dies indem dem System einen neuen Titel verliehen wird und es in eine neutrale, unabh\u00e4ngige Organisation \u00fcbertragen wird, welche nicht dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6; SR 152.3) unterstellt ist. Die Funktionalit\u00e4ten des Systems m\u00fcssen sich auf die gesetzlichen Auftr\u00e4ge beschr\u00e4nken, deren Betrieb muss mittels Leistungsauftrag finanziert werden. Zus\u00e4tzlich ist zu pr\u00fcfen, ob dies auch ein geeignetes Verfahren f\u00fcr die Plattform agridata sein k\u00f6nnte.</p>","ReasonText":"<p>Ein vertrauensw\u00fcrdiges, marktnahes Daten\u00f6kosystem ist Voraussetzung daf\u00fcr, dass innovative Gesch\u00e4ftsmodelle, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Staatliche Systeme, die auf zentrale Datenspeicherung und -verarbeitung ausgerichtet sind, bergen hingegen das Risiko, dass die Landwirtschaft in ihrer Entwicklung gehemmt und potenzielle Mehrwerte entzogen werden. Die Prim\u00e4rdaten geh\u00f6ren den Landwirten. Es muss garantiert werden, dass die Datenhoheit den Betrieben verbleibt und diese direkt von der Verwertung davon profitieren. Ein \u00e4hnliches Vorgehen mit einer Ausnahme des BG\u00d6 wurde bereits beim Eisenbahngesetz vorgenommen. Ebenfalls findet sich mit der Treuhandstelle Milch bereits eine \u00e4hnliche Organisation vor, welche als Vorbild f\u00fcr eine k\u00fcnftige Organisation genutzt werden k\u00f6nnte. Auch in diesem Fall handelt es sich um sensible Produktionsdaten, das System wird aber sowohl von der Branche wie auch von den betroffenen Bundesstellen so akzeptiert und erfolgreich umgesetzt.</p><p>Mit einem Leistungsauftrag soll klar definiert werden, welche Funktionalit\u00e4ten zur korrekten Umsetzung des gesetzlichen Auftrages wahrgenommen werden sollen und wie diese Aufgaben\u00fcbertragung finanziert werden soll. Der Vollzug dessen Vorgaben wird somit gew\u00e4hrleistet werden und die Daten bleiben dennoch im Besitz der Landwirte. Gleichzeitig muss in der heute zunehmend und digitalisierten Welt ebenfalls die k\u00fcnftige Entwicklung ber\u00fccksichtigt werden. Entsprechend ist zu pr\u00fcfen, ob ein \u00e4hnliches Vorgehen auch f\u00fcr die Plattform agridata Sinn machen k\u00f6nnte. Gleichzeitig muss auch die Rolle von Farm Management Informationssystemen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ gekl\u00e4rt werden.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Informationssystem digiFLUX als nationales, unabh\u00e4ngiges und neutrales Informationssystem entwickelt werden soll. Die Unabh\u00e4ngigkeit und der Neutralit\u00e4t des Systems sind zentrale Elemente zur Nutzung der Chancen, die sich aus der Digitalisierung f\u00fcr die Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft ergeben. Anstelle der in der Motion geforderten Auslagerung einzelner Applikationen des Agrarvollzugs an Dritte, erachtet der Bundesrat f\u00fcr die Umsetzung der Mitteilungspflicht jedoch weiterhin die Entwicklung und den Betrieb einer bundesinternen L\u00f6sung als zielf\u00fchrender. Mit agridata.ch erarbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen und der Branche eine Agrardateninfrastruktur, welche einen sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ern\u00e4hrungssektors erm\u00f6glichen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der digitalen Plattform digiFLUX setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) um. Das Gesetz verpflichtet zur Mitteilung von N\u00e4hrstoff- und Pflanzenschutzmittellieferungen an den Bund (Art. 164a und 164b Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910.1). Es beauftragt explizit den Bund mit dem Betrieb eines zentralen Informationssystems zur Erfassung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche und gewerbliche Verwenderinnen und Verwender sowie durch die \u00f6ffentliche Hand (165fbis LwG). Zudem beauftragt Artikel 165f LwG das BLW, ein Informationssystem zur Erfassung von N\u00e4hrstoffverschiebungen in der Landwirtschaft zu betreiben. Am 1. Juli 2025 wurde der Teil \u00abMitteilungspflicht Handel\u00bb von digiFLUX produktiv gesetzt. Damit wurde die Pionierphase f\u00fcr diesen Teil gestartet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) hat zusammen mit den Entwicklern und dem ISCeco als Betreiber der Plattform in den letzten Jahren umfassendes Know-how aufgebaut. Eine Auslagerung von digiFLUX an eine externe Organisation widerspr\u00e4che nicht nur dem Gesetzesauftrag, sondern w\u00fcrde auch zu Know-how-Verlusten sowie zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr den Bund f\u00fchren. Davon ausgehend, dass bereits entwickelte Softwarebestandteile migriert werden m\u00fcssten, w\u00fcrden Kosten von sch\u00e4tzungsweise 3-4 Millionen Franken anfallen (inkl. </span><em><span>sunk costs</span></em><span>, also bereits entstandene Kosten, die nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen, weil digiFLUX bereits produktiv ist). Hinzu k\u00e4men erhebliche Kosten f\u00fcr eine WTO-Neuausschreibung. Es best\u00fcnde zudem ein betr\u00e4chtliches Risiko, dass die Kosten f\u00fcr den externen Betrieb von digiFLUX h\u00f6her sind als bei der heutigen L\u00f6sung mit der bundesinternen Betreiberin ISCeco. Weiter w\u00e4re bei einer Auslagerung mit Zeitverz\u00f6gerungen bis zur Inbetriebnahme von 2-3 Jahren zu rechnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6, SR 152.3) haben alle Personen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, solange keine schutzw\u00fcrdigen Interessen einer Einsichtnahme entgegenstehen (Art. 7 \u2013 9 BG\u00d6). F\u00fcr Umweltinformationen gilt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip auch aufgrund der Aarhus Konvention (SR 0.814.07) sowie des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01). Das Einsichtsrecht nach Artikel 10g Absatz 3 USG besteht auch bei \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften und privaten Stellen mit Vollzugsaufgaben, unabh\u00e4ngig davon, ob sie Teil der Bundesverwaltung sind oder nicht. Ausserdem ist die Ausgangslage nicht mit der Einschr\u00e4nkung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips im Eisenbahngesetz, bei welcher es um Geheimhaltungsbed\u00fcrfnisse im Kontext von Sicherheitskontrollen geht, vergleichbar. Gleichzeitig unterliegt der Bund im Bereich Datenschutz durch den IKT-Grundschutz den strengsten regulatorischen Vorgaben. Das BLW ist als Verwaltungseinheit des Bundes verpflichtet, die \u00f6ffentlichen Interessen zu wahren und die privaten Interessen zu sch\u00fctzen. Bei einem Betrieb von digiFLUX durch eine externe Organisation, die ganz oder teilweise in privatem Besitz ist, stellt sich die Frage von Interessenkonflikten und der gesellschaftlichen Akzeptanz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Parlament hat die von der WAK-S abge\u00e4nderte Motion Kolly 24.3078 einstimmig angenommen. Im Rahmen deren Umsetzung wird die Anpassung des Namens des Informationssystems digiFLUX gepr\u00fcft (inkl. Kostenauswirkungen). Auf der technischen Ebene ist darauf hinzuweisen, dass digiFLUX kein umfassendes Farm-Management-System (FMIS) ist. digiFLUX ist eine webbasierte Softwarel\u00f6sung, die es erm\u00f6glicht, den Parlamentsauftrag zur Mitteilungspflicht einfach und effizient umzusetzen. Ziel ist es, eine m\u00f6glichst automatisierte Erf\u00fcllung der Mitteilungspflicht zu erm\u00f6glichen. Einmal in digiFLUX gespeicherte Daten werden nur unter Zustimmung der Datenproduzenten (z.B. Landwirtinnen und Landwirte) oder aufgrund einer entsprechenden rechtlichen Grundlage weitergegeben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>agridata.ch wird die technologische Infrastruktur sein, die k\u00fcnftig den sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ern\u00e4hrungssektors erm\u00f6glichen wird. Die Teilnahme von Datenanbietern, Datenbez\u00fcgern und Datenproduzenten (Landwirtinnen und Landwirten) ist freiwillig. Mit agridata.ch wird der Datenraum f\u00fcr den Schweizer Agrar- und Ern\u00e4hrungssektor geschaffen, um die Interoperabilit\u00e4t und damit das Once-Only Prinzip umzusetzen. Die Daten bleiben dezentral bei den jeweiligen Datenanbietern und -bez\u00fcgern gespeichert. Die vorgesehene Tr\u00e4gerschaft, bestehend aus Bund und Kantonen, hat keinen Zugriff auf die \u00fcber agridata.ch \u00fcbermittelten Daten. Die Daten werden verschl\u00fcsselt \u00fcbermittelt. Die neutrale Rolle der Tr\u00e4gerschaft ist ein zentraler Erfolgsfaktor in Datenr\u00e4umen und erh\u00f6ht das Vertrauen und die Akzeptanz in die Plattform. Mit agridata.ch wird den Landwirtinnen und Landwirten die digitale Selbstbestimmung \u00fcber ihre Daten erm\u00f6glicht. Das Einverst\u00e4ndnis zur Daten\u00fcbermittlung erfolgt durch die Datenproduzenten selbst und ist ein zentraler Bestandteil der Plattform. Die Dienstleistung f\u00fcr den Betrieb der Plattform wird \u00f6ffentlich ausgeschrieben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Arbeiten am Datenraum f\u00fcr den Agrar- und Ern\u00e4hrungssektor erfolgen entlang dem vom Bundesrat am 8. Dezember 2023 verabschiedeten Zielbild f\u00fcr das Daten\u00f6kosystem Schweiz und werden mit dem Vorhaben \u00abDaten\u00f6kosystem Schweiz\u00bb sowie weiteren Datenraumvor-haben (Gesundheit, Mobilit\u00e4t etc.) abgestimmt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756857600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1756885488000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088082523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Landwirtschaft"}}