{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253956,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253956,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3956","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung der Schwerverkehrsabgabeverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die LSVA-Abgabes\u00e4tze ab 01.01.2027 so zu erh\u00f6hen, dass die Aussch\u00f6pfung der LSVA gem\u00e4ss Bedingungen des Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU erreicht wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Farinelli, Gianini, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Silberschmidt, Sollberger, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist das zentrale Instrument zur Verlagerung des G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Doch in der aktuellen Form ist ihre Wirkung ungen\u00fcgend. Die Verlagerungspolitik befindet sich an einem Wendepunkt: Die Rollende Landstrasse wird eingestellt, SBB Cargo reduziert Leistungen, die alpenquerenden Lastwagenfahrten nehmen seit Jahren zu. Gleichzeitig ger\u00e4t der Bahninfrastrukturfonds (BIF) unter erheblichen finanziellen Druck. Die LSVA muss in dieser Situation ihren verkehrs- und finanzpolitischen Beitrag leisten und zwar vor 2029.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU setzt klare Rahmenbedingungen f\u00fcr die H\u00f6he der LSVA. Diese Vorgaben werden aktuell nicht ausgesch\u00f6pft. Der Bundesrat selbst h\u00e4lt in seiner Botschaft zur SVAG-Teilrevision fest, dass sowohl der durchschnittliche Satz als auch die Obergrenze unter dem zul\u00e4ssigen Rahmen bleiben. Dies ist angesichts der bestehenden finanzpolitischen Herausforderungen in der Schweiz, dem ungen\u00fcgenden Kostendeckungsgrad im Schwerverkehr sowie der derzeitigen Krise in der Verlagerung nicht nachvollziehbar.</p><p>&nbsp;</p><p>W\u00fcrde die LSVA ab 2026 bis zur maximal zul\u00e4ssigen H\u00f6he gem\u00e4ss LVA angepasst, resultierten daraus laut Bundesrat j\u00e4hrliche Mehreinnahmen von rund 68 Millionen Franken \u2013 rein durch die Tarifanpassung. Diese Mittel w\u00fcrden Grossteils in den unter Druck geratenen BIF fliessen und so die Bahninfrastruktur st\u00e4rken.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erh\u00f6hung der LSVA-Tarife auf das zul\u00e4ssige Maximum ist verkehrs-, finanz- und verfassungspolitisch angezeigt. Sie st\u00e4rkt die Verlagerung, schafft fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Strasse und Schiene, verbessert die Kostenwahrheit und wirkt per sofort.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Am 28. Mai 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG; SR </span><em><span>641.81</span></em><span>) verabschiedet. Die Gesetzesrevision sieht vor, die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2029 auch f\u00fcr elektrisch angetriebene Lastwagen zu erheben. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten tr\u00e4gt und die Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene auch k\u00fcnftig unterst\u00fctzt wird. Die Vorlage soll in der Wintersession 2025 im Erstrat beraten werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Damit verbunden ist auch eine Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV; SR 641.811) als Ausf\u00fchrungsbestimmung zum SVAG. Eine weitere und vorzeitige Revision der SVAV zur Anpassung der LSVA-Tarife ab 2027 ist deshalb nicht w\u00fcnschenswert. Die mit der Motion geforderte Aussch\u00f6pfung der gem\u00e4ss Landverkehrsabkommen (LVA) zul\u00e4ssigen LSVA-Tarife sollte, wenn \u00fcberhaupt, auf 2029 umgesetzt werden. Dies w\u00fcrde der transportierenden Wirtschaft gen\u00fcgend Vorlaufzeit und Planungssicherheit erm\u00f6glichen. Zudem sollte der Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum SVAG abgewartet werden, damit sich die Inhalte der Gesetzesvorlage nicht mit den Anliegen der vorliegenden Motion \u00fcberschneiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die LSVA ist ein wichtiger Pfeiler in der Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Der Bundesrat hat k\u00fcrzlich die </span><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253953\"><u><span>Motion 25.3953</span></u></a><span> zur Annahme beantragt. Er wird darin beauftragt, die Alimentierung und Liquidit\u00e4t des BIF zu verbessern und zu erh\u00f6hen. In seiner Stellungnahme zur genannten Motion hat der Bundesrat pr\u00e4zisiert, dass gepr\u00fcft wird, wie die finanzielle Situation des BIF mittelfristig sichergestellt werden kann. Dabei soll die Bahnfinanzierung gesamtheitlich betrachtet werden; die Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe (SVA) sind Teil davon. Ein Vorgreifen durch die Erh\u00f6hung der LSVA-Tarife im Sinne einer Einzelmassnahme ist indes nicht angezeigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ber\u00fccksichtigt f\u00fcr die Anpassung der LSVA-Tarife die im Artikel 1 des SVAG festgelegten Ziele der LSVA sowie die zus\u00e4tzliche Belastung, die eine Erh\u00f6hung der Abgabe f\u00fcr die Unternehmen mit sich bringt. Auch ist f\u00fcr die betroffenen Unternehmen eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit von Bedeutung. Die Umsetzung der Motion h\u00e4tte eine Erh\u00f6hung der Tarife der drei LSVA-Abgabekategorien auf den 1.1.2027 um rund 4 Prozent zur Folge. Dies w\u00fcrde f\u00fcr die Transportbranche und die verladende Wirtschaft kurzfristig signifikante Mehrkosten verursachen. Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, die Schweizer Wirtschaft angesichts der gegenw\u00e4rtigen konjunkturellen und weltwirtschaftlichen Herausforderungen zus\u00e4tzlich fiskalisch zu belasten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Jede Entscheidung \u00fcber eine Anpassung der LSVA-Tarife muss im Einklang mit dem LVA getroffen werden. Da die Umsetzung des Anliegens der Motion nicht unter eine Teuerungsanpassung nach Artikel 42 Absatz 1 LVA f\u00e4llt, sondern es sich um eine Anpassung der LSVA-Tarife handelt, m\u00fcsste sie einvernehmlich durch den Gemischten Landverkehrsausschuss vorgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Europ\u00e4ische Union dieser Anhebung der Tarife nicht vorbehaltlos zustimmen w\u00fcrde. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1780496195000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2446","Category":"IV","Modified":"\/Date(1780496210873)\/","SubmissionDate":"\/Date(1756166400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Steuer"}}