{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253982,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253982,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3982","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"M\u00f6gliche Kostenexplosion bei den Krankenkassenpr\u00e4mien und eine Gef\u00e4hrdung der Patientensicherheit durch das neu verhandelte FZA?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Botschaft des Bundesrates zu den Vertr\u00e4gen mit der Europ\u00e4ischen Union wird auf Seite 221 festgehalten, dass Art. 37 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht mit der Rechtsprechung der EU kompatibel sei (Richtlinie (EU) 2018/958). Die EU Richtlinie 2018/958 k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass Vorgaben wie Sprachpr\u00fcfungen oder mehrj\u00e4hrige Weiterbildungspflichten von der EU als potenziell unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Marktzugangshindernisse eingestuft werden k\u00f6nnten.</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 37 KVG schreibt aber vor, dass Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe a) mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet haben, und ihre notwendige Sprachkompetenz mittels einer in der Schweiz abgelegten Sprachpr\u00fcfung nachweisen m\u00fcssen.</p><p>&nbsp;</p><p>W\u00fcrde dieser Artikel aufgrund von EuGH-Rechtsprechung aufgehoben oder eingeschr\u00e4nkt, k\u00f6nnten \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aus der EU ohne Sprachpr\u00fcfung und ohne die vorgeschriebene dreij\u00e4hrige Praxiserfahrung direkt in der Schweiz t\u00e4tig werden und mit den Krankenkassen abrechnen. Dies h\u00e4tte nicht nur direkte Auswirkungen auf die Patientensicherheit, sondern auch auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Worin besteht nach Auffassung des Bundesrates die Inkompatibilit\u00e4t zwischen dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen und Art. 37 KVG?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Gefahr besteht, dass der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) eine Anpassung von Art. 37 KVG durchsetzen k\u00f6nnte?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die m\u00f6glichen Auswirkungen einer solchen Anpassung auf die Patientensicherheit, insbesondere in Bezug auf Sprachkompetenzen und Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat f\u00fcr die Abrechnungspraxis mit den Krankenkassen, sollte ein faktischer \u201eFreipass\u201c f\u00fcr EU-\u00c4rzte geschaffen werden? Geht er von steigenden Abrechnungen und damit mittelbar von wachsenden Krankenkassenpr\u00e4mien&nbsp;aus?</p>","ReasonText":"<p>-</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Aus Sicht der Europ\u00e4ischen Union (EU) besteht eine Inkompatibilit\u00e4t zwischen der \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vom 19. Juni 2020 (Zulassung von Leistungserbringern) und dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte (Art. 37 KVG). Die EU hat im Rahmen des Gemischten Ausschusses (GA) zum FZA geltend gemacht, dass Artikel 37 KVG gegen das Nichtdiskriminierungsgebot gem\u00e4ss Artikel 2 FZA und gegen Artikel 55 der Richtlinie 2005/36/EG verstosse. In Bezug auf die Sprachkenntnisse sieht das KVG vor, dass der Nachweis durch eine in der Schweiz absolvierte Sprachpr\u00fcfung (Niveau C1) nachgewiesen werden muss. Zudem besteht eine Ausnahmeregelung zugunsten von Absolvierenden einer schweizerischen gymnasialen Maturit\u00e4t. Artikel 55 der Richtlinie 2005/36/EG besagt, dass Kassenzulassungsvoraussetzungen im Sinne der Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs und/oder des Erwerbs von Berufserfahrung f\u00fcr Personen, die ihre Berufsqualifikationen als Arzt in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, nicht zur Anwendung gelangen. Das KVG sieht als eine der Zulassungsvoraussetzungen eine dreij\u00e4hrige T\u00e4tigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte vor. Die besonderen Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nach Artikel 37 KVG sind unabh\u00e4ngig von der Nationalit\u00e4t anwendbar. Der Bundesrat hat das Parlament verschiedentlich auf die Bestimmungen im FZA hingewiesen. Das Parlament verabschiedete die entsprechende KVG-\u00c4nderung im Wissen um die Beurteilung durch die EU. Diese ist seit 2022 in Kraft. Als Argumente lassen sich insbesondere Interessen der Sicherstellung der \u00f6ffentlichen Gesundheit, des Patientenschutzes und der Qualit\u00e4tssicherheit des schweizerischen Gesundheitssystems anf\u00fchren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Nein. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat keine Kompetenz \u00fcber Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU zu entscheiden und kann keine Anpassung von Artikel 37 KVG anweisen. Die Streitbeilegung erfolgt auch nach dem aufdatierten FZA weiterhin zuerst im Gemischten Ausschuss f\u00fcr das FZA. Falls auf diesem Weg keine Einigung erzielt werden kann, so steht es jeder Vertragspartei frei, ein parit\u00e4tisch zusammengesetztes Schiedsgericht anzurufen. Nur wenn die Auslegung eines EU-Rechtsbegriffes f\u00fcr den Entscheid \u00fcber die Streitigkeit notwendig und relevant ist, legt das Schiedsgericht diese Frage dem EuGH vor. Das Schiedsgericht entscheidet jedoch in allen F\u00e4llen abschliessend \u00fcber die Streitigkeit. W\u00fcrde eine Partei dem Entscheid des Schiedsgerichts keine Folge leisten, k\u00f6nnte die andere Partei verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Ausgleichsmassnahmen im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen ergreifen. Auch das Schiedsgericht kann keine Anpassung von Artikel 37 KVG vornehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3./4. Der Bundesrat kann keine abschliessende Vorhersage treffen, wie sich ein allf\u00e4lliger Wegfall von Artikel 37 KVG auswirken w\u00fcrde. Es gibt aber auch andere anwendbare Bestimmungen, die qualitative Voraussetzungen vorsehen bzw. Instrumente zur Zulassungssteuerung darstellen. F\u00fcr jegliche Aus\u00fcbung des Arztberufes wird nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) das Vorliegen der f\u00fcr die jeweilige Berufsaus\u00fcbung notwendigen Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse m\u00fcssen dabei mindestens dem Niveau B2 des Europ\u00e4ischen Referenzrahmen f\u00fcr Sprachen entsprechen. Artikel 38 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sieht vor, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte \u00fcber eine Berufsaus\u00fcbungsbewilligung nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>34 MedBG und damit \u00fcber einen eidgen\u00f6ssischen oder anerkannten ausl\u00e4ndischen Weiterbildungstitels verf\u00fcgen m\u00fcssen. F\u00fcr die Erteilung der Berufsaus\u00fcbungsbewilligung und damit auch f\u00fcr die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) m\u00fcssen somit auf alle F\u00e4lle Sprachkenntnisse auf Niveau B2 oder h\u00f6her vorliegen und es findet eine \u00dcberpr\u00fcfung der Berufsqualifikationen statt. Ferner k\u00f6nnen die Kantone die Anzahl \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im ambulanten Bereich beschr\u00e4nken (vgl. Art. 55</span><em><span>a</span></em><span> KVG). Mit diesem Instrument k\u00f6nnen die Kantone einer Kosten- und letztlich auch Pr\u00e4mienerh\u00f6hung entgegenwirken.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Egger Mike","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1763536792000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763623207300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1757462400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration|Gesundheit"}}