{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253993,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253993,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3993","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweiz wiederherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die ausserordentliche Finanzierung der Nachr\u00fcstung der Schweizer Armee vorzulegen. Darin schafft er die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die Errichtung eines befristeten, mit Fremdmitteln finanzierten Fonds f\u00fcr die Wiederherstellung der Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweiz. Der Fonds soll j\u00e4hrlich jene Investitionen in die Armee finanzieren, welche nicht \u00fcber den ordentlichen Voranschlag finanziert werden k\u00f6nnen.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Seit drei Jahren f\u00fchrt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Ein solcher Krieg in Europa war seit dem Mauerfall im Jahr 1989 bis zum Tag des Kriegsausbruchs undenkbar. Die europ\u00e4ischen L\u00e4nder, auch die Schweiz, konnten w\u00e4hrend rund dreissig Jahren eine Friedendividende einziehen und ihre Armeen abr\u00fcsten.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Kriegsausbruch ist eine Zeitenwende eingekehrt. Seit drei Jahren ist die europ\u00e4ische Friedens- und Sicherheitsordnung in Frage gestellt. Und nun droht die zweite Disruption: Unter Pr\u00e4sident Donald Trump schwindet die milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung der USA f\u00fcr die Ukraine und f\u00fcr Europa, sogar das Undenkbare wird denkbar: Europa verliert seinen m\u00e4chtigsten NATO-Verb\u00fcndeten.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Entwicklungen stellen eine sicherheitspolitische Z\u00e4sur f\u00fcr Europa dar, welche die mangelhafte Verteidigungsf\u00e4higkeit vieler europ\u00e4ischer Staaten und namentlich auch der Schweiz drastisch vor Augen f\u00fchrt. Alle europ\u00e4ischen L\u00e4nder m\u00fcssen schnell und massiv aufr\u00fcsten. F\u00fcr die notwendige Nachr\u00fcstung und Modernisierung der Schweizer Armee sind in den n\u00e4chsten Jahren enorme Investitionen erforderlich, welche kaum vollst\u00e4ndig \u00fcber das ordentliche Bundesbudget finanziert werden k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dieser Herausforderung ist die Schweiz nicht allein. So klaffen in ganz Europa grosse L\u00fccken im Armeehaushalt. Die L\u00e4nder Europas haben die Zeichen der Zeit erkannt und investieren nun massiv in den raschen Aufbau ihrer Armeen und ihre Verteidigungsf\u00e4higkeit.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Art.&nbsp;58 Abs.&nbsp;1 der Bundesverfassung enth\u00e4lt eine Bestandsgarantie zugunsten der Schweizer Armee. Diese muss gem\u00e4ss Art. 93 Abs. 1 des Milit\u00e4rgesetzes (MG) derart ausger\u00fcstet sein, dass sie die ihr in Art.&nbsp;58 Abs.&nbsp;2 BV zugewiesenen Aufgaben der Kriegsverhinderung, der Erhaltung des Friedens und der Verteidigung des Landes und seiner Bev\u00f6lkerung zeitgerecht und vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen kann. Zeitgerecht bedeutet sp\u00e4testens bis zur erforderlichen Leistungserf\u00fcllung. L\u00fccken sind zul\u00e4ssig, soweit sichergestellt ist, dass diese L\u00fccken innerhalb der Vorwarnzeit bis zur Leistungserf\u00fcllung geschlossen werden k\u00f6nnen. Der Bund ist damit nach Art.&nbsp;58 BV verpflichtet, eine funktionsf\u00e4hige Armee zu unterhalten, die den gewandelten geopolitischen Herausforderungen im Zeitpunkt einer Bedrohung der Schweiz gewachsen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;1 BV h\u00e4lt der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. Sollen zus\u00e4tzliche Ausgaben get\u00e4tigt werden, m\u00fcssen diese durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Einsparungen kompensiert werden. Dazu wird ein j\u00e4hrlicher H\u00f6chstbetrag der Gesamtausgaben festgelegt, der sich unter Ber\u00fccksichtigung der Wirtschaftslage nach den gesch\u00e4tzten Einnahmen richtet (Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;2 BV).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der H\u00f6chstbetrag gem\u00e4ss Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;2&nbsp;BV kann bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf angemessen erh\u00f6ht werden. \u00dcber eine Erh\u00f6hung beschliesst die Bundesversammlung mit dem qualifizierten Mehr der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden R\u00e4te (Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;3 i.V.m. Art.&nbsp;159 Abs.&nbsp;3 lit. c BV). Konkretisierend f\u00fchrt Art.&nbsp;15 Abs.&nbsp;1 lit.&nbsp;a des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) aus, erforderlich sei eine aussergew\u00f6hnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung wie eine schwere Rezession, eine Naturkatastrophe oder kriegerische Ereignisse. Damit ist durch die Verfassung gew\u00e4hrleistet, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Pflicht und Verantwortung der Unterhaltung einer funktionsf\u00e4higen, verteidigungsbereiten Armee gem\u00e4ss Art.&nbsp;58 BV trotz bzw. ausserhalb der Schuldenbremse wahrnehmen kann. Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;3 BV ist eine Norm, die der Bundesversammlung Interpretationsspielraum einr\u00e4umt. Grunds\u00e4tzlich kann und muss die Bundesversammlung von dieser Kompetenz Gebrauch machen, unabh\u00e4ngig vom hier geforderten neuen Bundesgesetz.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gegen die Zul\u00e4ssigkeit einer Finanzierung des erforderlichen Aufwuchses der Armee ausserhalb der Schuldenbremse wird vielfach vorgebracht, es liege keine vom Bund nicht steuerbare Entwicklung vor, man h\u00e4tte w\u00e4hrend Jahren im ordentlichen Budget mehr Geld in die Armee investieren k\u00f6nnen. Diese Argumentation verkennt, dass es angesichts des jahrzehntelangen Friedens in Europa f\u00fcr das Parlament schlicht keine Notwendigkeit gab, mehr Geld in die Armee zu investieren. Die Ereignisse vom Februar 2022 und jetzt die Ereignisse im Jahr 2025 sind im h\u00f6chsten Masse disruptiv und waren schlicht nicht vorhersehbar. Und wenn Disruptionen dazu f\u00fchren, dass die Verteidigungsbereitschaft und Unabh\u00e4ngigkeit der Schweiz gef\u00e4hrdet ist, zwingt Art. 58 der Bundesverfassung das Parlament dazu, diese Verteidigungsbereitschaft schnellstm\u00f6glich wieder herzustellen. Es ist das oberste Gebot der Verfassung, ja der finale Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die Freiheit und die Rechte des Volkes zu sch\u00fctzen und die Unabh\u00e4ngigkeit und die Sicherheit des Landes zu wahren (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 BV).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Kriegsausbruch in der Ukraine ist eine ausserordentliche Entwicklung. Nun ist es am Bund, von seiner Befugnis nach Art.&nbsp;126 Abs.&nbsp;3 BV Gebrauch zu machen und durch Schaffung eines ausserordentlichen Armeebudgets seine Verpflichtungen gegen\u00fcber der schweizerischen Bev\u00f6lkerung zu erf\u00fcllen und zur Wahrung einer sicheren und stabilen Friedensordnung in der Schweiz und in Europa beizutragen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Fonds f\u00fcr die Wiederherstellung der Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweiz soll als Auffangl\u00f6sung dienen, welche sicherstellt, dass jene Investitionen in die Armee zeitgerecht get\u00e4tigt werden k\u00f6nnen, welche nicht \u00fcber den ordentlichen Voranschlag finanziert werden k\u00f6nnen. Soweit es m\u00f6glich ist, diese Investitionen aufgrund von Sparmassnahmen in anderen Bereichen oder aufgrund von Mehreinnahmen infolge Steuererh\u00f6hungen \u00fcber den ordentlichen Voranschlag zu finanzieren, darf der Fonds nicht beansprucht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz muss ihre Verteidigungsbereitschaft wiederherstellen. Wir schulden allen Menschen, insbesondere der jungen Generation, eine Schweiz, in der sie in Frieden und Freiheit leben und sich frei entfalten k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 Eckwerte f\u00fcr eine Vernehmlassungsvorlage zur St\u00e4rkung der Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Zur Finanzierung sieht er eine befristete, zweckgebundene Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 f\u00fcr zehn Jahre vor. Diese zus\u00e4tzlichen Einnahmen fliessen in einen verschuldungsf\u00e4higen R\u00fcstungsfonds. Gemeinsam mit dem Entlastungspaket 2027 wird dadurch die Basis f\u00fcr einen ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen.\u00a8</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die tempor\u00e4re Schaffung eines Fonds. Er wird mit der Vernehmlassungsvorlage einen verschuldungsf\u00e4higen R\u00fcstungsfonds unterbreiten. Dieser entspricht weitgehend dem geforderten Fonds f\u00fcr die Wiederherstellung der Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweiz. Die zus\u00e4tzlichen Einnahmen sollen zweckgebunden f\u00fcr die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in den R\u00fcstungsfonds eingelegt werden. Der Fonds speist sich aus den zus\u00e4tzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Er kann sich zur Deckung von Zahlungsspitzen mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der j\u00e4hrlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erh\u00f6hung m\u00fcssen die Schulden vollst\u00e4ndig zur\u00fcckbezahlt sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion grunds\u00e4tzlich als erf\u00fcllt. Die Motion verlangt jedoch eine ausserordentliche Finanzierung nach Art. 15 Abs. 1 lit. a des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), die der Bundesrat bisher abgelehnt hat.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771977600000)\/","SubmittedBy":"Binder-Keller Marianne","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1782206820000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1782725947293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1757548800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}