{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254001,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254001,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4001","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einb\u00fcrgerungen ehemaliger internationaler Beamtinnen und Beamten, die sich erfolgreich in der Schweiz integriert haben, sollen nicht l\u00e4nger an der fehlenden Niederlassungsbewilligung scheitern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 9 Absatz 1 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes wie folgt zu \u00e4ndern: Bewerberinnen und Bewerber mit einer Aufenthaltsbewilligung, die zuvor eine Legitimationskarte des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) besassen, m\u00fcssen f\u00fcr die ordentliche Einb\u00fcrgerung keine Niederlassungsbewilligung mehr vorweisen, sondern bei der Gesuchstellung einen l\u00fcckenlosen Aufenthalt in der Schweiz von mindestens zehn Jahren.</p>","ReasonText":"<p>Seit 2018 verlangt Artikel&nbsp;9 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung eine Niederlassungsbewilligung. Ehemaligen internationalen Beamtinnen und Beamten, die in der Schweiz perfekt integriert sind und deren Kinder h\u00e4ufig die Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit haben, bleibt die Einb\u00fcrgerung damit verwehrt, weil sie w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in der Schweiz eine Legitimationskarte des EDA und keine Aufenthaltsbewilligung und - sp\u00e4ter - keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Bei Beendigung des Dienstverh\u00e4ltnisses k\u00f6nnen sie die Niederlassungsbewilligung somit erst nach f\u00fcnf bis zehn weiteren Jahren vorlegen.</p><p>Viele internationale Beamtinnen und Beamte haben den Grossteil ihres Berufslebens in der Schweiz verbracht und f\u00fchlen sich dem Land st\u00e4rker verbunden als ihrem Heimatstaat. Solange sie im Besitz einer Legitimationskarte des EDA sind, k\u00f6nnen sie nicht eingeb\u00fcrgert werden. Nach Beendigung ihres Dienstverh\u00e4ltnisses und Erl\u00f6schen ihrer Legitimationskarte k\u00f6nnen sie erst dann ein Einb\u00fcrgerungsgesuch f\u00fcr die Schweiz stellen, wenn sie weitere f\u00fcnf oder zehn Jahre mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz gelebt und die Zeit f\u00fcr die Erteilung der Niederlassungsbewilligung abgewartet haben. Diese Ungleichbehandlung ist vom Gesetzgeber wohl kaum beabsichtigt. Sie entstand vielmehr aufgrund eines Vers\u00e4umnisses bei der Annahme des neuen B\u00fcrgerrechtsgesetzes, das 2018 in Kraft getreten ist. Die ehemaligen Beamtinnen und Beamten m\u00fcssen f\u00fcr eine Integration die gleichen Voraussetzungen erf\u00fcllen wie andere Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Nur ihr Aufenthalt in der Schweiz ist anders geregelt als jener anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten.</p><p>Ehemalige internationale Beamtinnen und Beamte, welche die Schweiz als ihre Heimat sehen, werden ungerechtfertigt benachteiligt. Diesen Missstand gilt es zu beseitigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber das Schweizer B\u00fcrgerrecht (B\u00fcrgerrechtsgesetz, B\u00fcG; BBl 2011 2825) namentlich festgehalten, dass die Einb\u00fcrgerung als letzter Integrationsschritt den stabilsten ausl\u00e4nderrechtlichen Status, das heisst die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), voraussetzt. Er hat weiter festgehalten, dass Personen mit einer Legitimationskarte sowie deren Familienangeh\u00f6rige von der Einb\u00fcrgerung ausgeschlossen sind, da ihrem Aufenthaltsrecht nicht die erforderliche Dauerhaftigkeit und Stabilit\u00e4t zukommt (Ziff. 1.2.3.1). Nach Auffassung des Bundesrates befinden sich diese Personen in der Regel vor\u00fcbergehend in der Schweiz, und nur ein kleiner Teil von ihnen beabsichtigt einen dauerhaften Aufenthalt, wenn pers\u00f6nliche Beziehungen zur Schweiz bestehen (4. Abschnitt, Art. 33 B\u00fcG). Die st\u00e4ndige Rechtsprechung der eidgen\u00f6ssischen Gerichte best\u00e4tigt den vor\u00fcbergehenden Charakter eines Aufenthalts mit Legitimationskarte (z. B. BGE 2C_1023/2016 und BVGE F-3505/2021). Der Aufenthalt in der Schweiz mit einer Legitimationskarte wird jedoch an die Anzahl Jahre angerechnet, die f\u00fcr die Einreichung eines Einb\u00fcrgerungsgesuchs erforderlich sind (vgl. Art. 33 B\u00fcG).</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1765376980000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1766410550753)\/","SubmissionDate":"\/Date(1757548800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}