{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254007,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254007,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4007","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausschreitungen in Lausanne. Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Titel: Ausschreitungen in Lausanne: Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?</p><p>K\u00fcrzlich randalierten in der Stadt Lausanne mehrere Gruppen von Jugendlichen; die Ausschreitungen wurden mit Krawallen verglichen. Die Medien berichteten ausf\u00fchrlich \u00fcber die Ausschreitungen, die in der Bev\u00f6lkerung Besorgnis ausl\u00f6sen. Gewisse Beobachterinnen und Beobachter vergleichen die Situation in Lausanne mit derjenigen in einigen Vorst\u00e4dten Frankreichs, in denen ein anhaltendes Klima der Unsicherheit und des Misstrauens gegen\u00fcber dem Rechtsstaat herrscht.</p><p>Die Schweiz gilt seit jeher als sicheres und stabiles Land. Sollten sich derartige Vorf\u00e4lle wiederholen, k\u00f6nnten sie dem Image der Schweiz sowohl im In- als auch im Ausland ernsthaft schaden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ausschreitungen in Lausanne dem Image der Schweiz als sicheres Land, in dem Recht und Ordnung herrschen, schaden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Hintergr\u00fcnde dieser Gewalttaten und inwiefern sieht er Parallelen zur Lage in bestimmten Vorst\u00e4dten Frankreichs.</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, um weitere Ausschreitungen dieser Art zu verhindern und das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung wiederherzustellen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Pr\u00e4ventions-, Repressions- und Sicherheitspolitik zu verst\u00e4rken, um zu verhindern, dass solche Vorkommnisse in der Schweiz zur Normalit\u00e4t werden?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li><span>Ausschreitungen sind als Landfriedensbruch nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>260 des Strafgesetzbuchs (SR</span><span>&nbsp;</span><span>311.0) zu qualifizieren. Dabei handelt es sich um eine \u00f6ffentliche Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kr\u00e4ften gegen Menschen oder Sachen Gewaltt\u00e4tigkeiten begangen werden. In Lausanne hat sich die Lage allerdings rasch beruhigt: Die lokalen Beh\u00f6rden haben ihre Dialogf\u00e4higkeit unter Beweis gestellt und sind gleichzeitig entschlossen gegen die Unruhestifterinnen und Unruhestifter vorgegangen. Deshalb ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Reputation der Schweiz infolge dieser lokalen Ereignisse gelitten hat.</span></li><li><span>In den letzten Jahren kam es in der Schweiz verschiedentlich zu Ereignissen, die als Landfriedensbruch qualifiziert werden k\u00f6nnen. 2021 ereigneten sich mehrere Vorf\u00e4lle zwischen Gegnerinnen und Gegnern der Covid-Massnahmen und der Polizei (etwa im April 2021 in St.</span><span>&nbsp;</span><span>Gallen oder im September 2021 in Bern). Auch rund um die 1.-Mai-Demonstrationen, die 1.-August-Feier, Halloween oder Silvester kommt es regelm\u00e4ssig zu Zwischenf\u00e4llen, die zum Teil als Landfriedensbruch eingestuft werden k\u00f6nnen. Zuletzt kam es am 11. Oktober 2025 im Rahmen einer Pal\u00e4stina-Demonstration in Bern zu gewaltsamen Ausschreitungen und Angriffen auf Polizeikr\u00e4fte. Der Bundesrat verurteilt die am 11. Oktober 2025 ausge\u00fcbte Gewalt aufs Sch\u00e4rfste. Gewalt hat als Mittel der politischen Auseinandersetzung in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz und darf das Grundrecht auf friedliche Kundgebung und die Versammlungs- und Meinungs\u00e4usserungsfreiheit nicht in Frage stellen.</span></li></ol><p><span>Diese Gewaltt\u00e4tigkeiten haben unterschiedliche Hintergr\u00fcnde (politische Entscheide, Vorf\u00e4lle am Rande von Feiern oder Spannungen zwischen Beh\u00f6rden und einem Teil der Jugend). Auch handelt es sich jeweils um lokale Ereignisse. Von einer grunds\u00e4tzlichen Ablehnung der Polizei oder einem strukturellen Konflikt zwischen Jugendlichen und der Polizei, wie dies in den Banlieues in Frankreich vorkommt, kann aber in der Schweiz keine Rede sein. Weiter ist auch die Lebenssituation der Jugendlichen betreffend Arbeitslosigkeit, Perspektiven und Zugang zur Bildung in der Schweiz auf sehr stabilem Niveau und nicht mit anderen L\u00e4ndern vergleichbar. Die Vorkommnisse in Lausanne k\u00f6nnen daher nicht mit der Lage in bestimmten Vorst\u00e4dten Frankreichs verglichen werden. </span></p><p><span>3/4.</span><span>&nbsp;</span><span>Bund und Kantone sorgen gem\u00e4ss Bundesverfassung im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bev\u00f6lkerung, wobei sie ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>57 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 und 2 BV). Polizeirechtlich sind grunds\u00e4tzlich die Kantone f\u00fcr die Wahrung der \u00f6ffentlichen Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet zust\u00e4ndig. Einige grosse St\u00e4dte wie Bern, Z\u00fcrich, Lausanne und Lugano verf\u00fcgen \u00fcber eine eigene Stadtpolizei. Diese Korps erg\u00e4nzen das Sicherheitsdispositiv und tragen mit ihrer Pr\u00e4senz als b\u00fcrgernahe Polizei und dank spezifischer Kompetenzen, namentlich im Bereich der Deeskalation, zur Umsetzung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips bei.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren entscheidend ist. Der Bund (Bundesamt f\u00fcr Polizei, fedpol) ist vor allem f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Schwerstkriminalit\u00e4t und Terrorismus zust\u00e4ndig. Er ist fest entschlossen, mithilfe der erforderlichen Massnahmen zu verhindern, dass Gewaltvorkommnisse in der Schweiz zur Normalit\u00e4t werden, und arbeitet deshalb im Pr\u00e4ventionsbereich eng mit den Kantonen zusammen. Angesichts der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen haben Bund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden seit 2017 zwei nationale Aktionspl\u00e4ne zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus verabschiedet. Der zweite Aktionsplan, der seit 2023 in Kraft ist, ist auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet (www.svs-rns.ch/de/nationaler-aktionsplan). Er legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Pr\u00e4vention der Radikalisierung von jungen Menschen und hat die Sensibilisierung und die Verhinderung von Ausschreitungen dieser Art zum Ziel.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762300800000)\/","SubmittedBy":"Pahud Yvan","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762355180507)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1766143354147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1757894400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Soziale Fragen"}}