{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4035","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wer \u00fcber sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zur\u00fcckgewiesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die erforderlichen Gesetzes\u00e4nderungen zu unterbreiten und alle n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, damit&nbsp;</p><ul><li>Personen, die \u00fcber sichere Drittstaaten einreisen, an der Grenze ohne Asylverfahren zur\u00fcckgewiesen werden;&nbsp;</li><li>auf Asylgesuche von Personen, die \u00fcber sichere Drittstaaten eingereist sind, nicht eingetreten wird.&nbsp;</li></ul>","ReasonText":"<p>Kurz nach Amtsantritt hat die neue deutsche Regierung einen sofortigen Asylstopp an den deutschen Grenzen angeordnet. Ab sofort werden Asylsuchende ohne g\u00fcltige Papiere zur\u00fcckgewiesen. Dieser Schritt war absehbar. Er ist angesichts der generell verschlechterten Sicherheitslage im Innern auch plausibel.&nbsp;</p><p>Wenn die Schweiz nicht rasch handelt, droht ein massiver Anstieg der Asylgesuche: Dann stranden Tausende Asylmigranten, die an den deutschen Grenzen zur\u00fcckgewiesen werden, in der Schweiz. Dabei sind die Asylbest\u00e4nde, die Asylkosten und die Asylkriminalit\u00e4t bereits jetzt auf Rekordniveau \u2013 und die Kapazit\u00e4ten der Kantone und Gemeinden ersch\u00f6pft.&nbsp;</p><p>Asylsuchende durchqueren regelm\u00e4ssig mehrere sichere Staaten, bevor sie ihr Asylgesuch einreichen. Bei der Einreise in die Schweiz handelt es sich daher keineswegs um die letzte M\u00f6glichkeit von Asylsuchenden, Hilfe, Unterkunft und Schutz vor individueller Verfolgung zu erlangen.&nbsp;</p><p>Um die Sekund\u00e4rmigration im Asylbereich einzud\u00e4mmen, sollen k\u00fcnftig Personen, die \u00fcber sichere Drittstaaten einreisen, an der Grenze ohne die M\u00f6glichkeit, ein Asylgesuch zu stellen, zur\u00fcckgewiesen werden. Gleichzeitig ist auf Asylgesuche von Personen, die \u00fcber sichere Drittstaaten bereits eingereist sind, nicht mehr einzutreten.&nbsp;</p><p>Damit erh\u00e4lt die Schweiz ein griffiges Mittel, um der Praxis anderer Staaten ein Ende zu setzen, die Asylsuchende unter Verletzung ihrer staatsvertraglichen Pflichten nicht registrieren, um nicht als Erstaufnahmeland zu gelten \u2013 oder sie gar trotz Registrierung nicht zur\u00fccknehmen. Diese Massnahmen stehen in \u00dcbereinstimmung mit der Fl\u00fcchtlingskonvention, die keine freie Wahl des Aufnahmelandes zul\u00e4sst \u2013 sie sch\u00fctzt vielmehr Fl\u00fcchtlinge, die unmittelbar aus einem Staat einreisen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht wird, was bei keinem Nachbarstaat der Schweiz der Fall ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Beh\u00f6rden des Bundes haben an der Grenze zu Deutschland keine grundlegenden \u00c4nderungen seit der von Deutschland im Mai 2025 angek\u00fcndigten Praxis\u00e4nderung festgestellt. Die Zahl der Neueintritte von Asylsuchenden in unseren Bundesasylzentren in der N\u00e4he der Grenze zu Deutschland ist weiterhin unver\u00e4ndert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie bereits die gleichlautenden Motionen 24.4318 Chiesa und 24.4321 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei \u00abWer \u00fcber sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zur\u00fcckgewiesen\u00bb, verlangt auch die vorliegende Motion Massnahmen an den Grenzen (Einreiseverweigerung), was dort entsprechende Kontrollen voraussetzt. Konkret m\u00fcsste daf\u00fcr jede Person an der Grenze kontrolliert werden. Ohne die Schengen-rechtlichen Verpflichtungen zu verletzen, k\u00f6nnte das Anliegen der Motion an den Aussengrenzen (Flugh\u00e4fen) umgesetzt werden. Grenzkontrollen an den Binnengrenzen sind gem\u00e4ss dem Schengener Grenzkodex grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Die Schweiz ist allerdings nicht Mitglied der europ\u00e4ischen Zollunion. Das Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kann deshalb grunds\u00e4tzlich an allen Grenzen und im Inland Zollkontrollen durchf\u00fchren. Bei diesen Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts f\u00fchrt das BAZG auch Personenkontrollen durch.</span><span>&nbsp;</span><span>Die Kontrollen erfolgen risikobasiert und lageabh\u00e4ngig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wird ein Asylgesuch gestellt, ist festzulegen, wer f\u00fcr dessen Bearbeitung zust\u00e4ndig ist. Wie in der Stellungnahme zur Motion 24.3056 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei \u00abAsylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Fl\u00fcchtlinge\u00bb erl\u00e4utert, tritt das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) nicht auf das Asylgesuch ein, wenn die betroffene Person zu einem Drittstaat einen engeren Bezug als zur Schweiz hat (vgl. Art. 31a Abs. 1 Bst. a - e AsylG; SR 142.31). Konkret: Kann die Person in einen sicheren Drittstaat oder in einen Drittstaat zur\u00fcckkehren, in dem sie sich vorher aufgehalten hat (Bst. a und c), in einen (Dublin-) Staat ausreisen, der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zust\u00e4ndig ist (Bst. b), oder in einen Drittstaat weiterreisen, f\u00fcr den sie ein Visum besitzt oder in dem enge Bezugspersonen leben (Bst. d und e), so pr\u00fcft das SEM die Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft nicht. Es ordnet den Vollzug der Wegweisung der asylsuchenden Person in den Drittstaat an, wenn dieser deren Aufnahme gew\u00e4hrleistet und Schutz vor R\u00fcckschiebung bietet, wovon bei sicheren Drittstaaten ausgegangen wird (Art. 31a Abs. 2 AsylG). Diese Gesetzesbestimmungen zur Einschr\u00e4nkung der freien Wahl des Aufnahmelands sind mit den Anforderungen der Fl\u00fcchtlingskonvention (FK; SR 0.142.30) vereinbar, welche die Nichtpr\u00fcfung eines Asylgesuchs und die Wegweisung in einen Staat erlaubt, der Schutz vor R\u00fcckschiebung gew\u00e4hrleistet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seiner Stellungnahme zum Postulat 18.3930 Damian M\u00fcller \u00abAnpassung der Fl\u00fcchtlingskonvention von 1951\u00bb hat der Bundesrat dargelegt, dass es nicht Zweck der Fl\u00fcchtlingskonvention ist, Migrationsbewegungen zu steuern, und dass sie eines der wichtigsten internationalen Rechtsinstrumente f\u00fcr den Fl\u00fcchtlingsschutz ist. Im Postulatsbericht h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die Fl\u00fcchtlingskonvention nicht bestimmt, welcher Staat f\u00fcr die Behandlung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig ist. Ebenfalls enth\u00e4lt sie keine Regelung, wie sich die Verantwortung f\u00fcr Asylsuchende oder f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge auf die Staaten verteilt. Sie gebietet aber die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 33 FK), wonach kein Fl\u00fcchtling in einen anderen Staat ausgeschafft werden darf, in dem ihm Verfolgung droht. Aufgrund des zwingenden Charakters dieses Gebots ist die entsprechende Refoulement-Gefahr vor einer Abschiebung stets zu pr\u00fcfen, wenn ein Schutzbegehren gestellt wird. Der Schutz durch die Fl\u00fcchtlingskonvention ist also nicht an die Bedingung gekn\u00fcpft, dass die asylsuchende Person direkt aus dem Staat kommt, in dem sie der Gefahr einer Verfolgung ausgesetzt ist. Weder im Rahmen der Definition des Fl\u00fcchtlingsbegriffs noch bei den Ausschlussgr\u00fcnden der Fl\u00fcchtlingskonvention ist vorgesehen, dass Personen, welche einen sicheren Staat durchquert haben, von der Fl\u00fcchtlingseigenschaft ausgeschlossen werden k\u00f6nnen (vgl. auch Stellungnahme zur Motion</span><span>&nbsp;</span><span>24.3056).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dasselbe gilt im \u00dcbrigen nach Artikel 25 Abs\u00e4tze 2 und 3 der Bundesverfassung. Es widerspricht somit unserer Verfassung, wenn von einem entsprechenden Schutzbegehren keine Notiz genommen w\u00fcrde und die Person ohne Pr\u00fcfung der einschl\u00e4gigen Non-Refoulement-Gefahren zur\u00fcckgewiesen w\u00fcrde, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762935355000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763076552487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Migration"}}