{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4049","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping durch Wet-Lease-Crews bei der Swiss","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung des Kantons Z\u00fcrich, wonach Wet-Lease-Crews nicht unter das Entsendegesetz fallen, obwohl sie faktisch in der Schweiz arbeiten?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bund, um Lohndumping bei Wet-Lease-Eins\u00e4tzen zu verhindern und den Grundsatz \u00abgleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit am gleichen Ort\u00bb durchzusetzen?</li><li>Sieht der Bundesrat gesetzliche L\u00fccken im Bereich Luftverkehr, die solche Praktiken beg\u00fcnstigen? Falls ja, wie sollen diese geschlossen werden?</li><li>Welche Kontroll- und Sanktionsmechanismen bestehen auf nationaler Ebene zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Standards im Luftverkehr?</li><li>Welche M\u00f6glichkeiten hat der Bund, kantonale Entscheide zu \u00fcberpr\u00fcfen oder zu korrigieren, wenn diese bundesrechtlichen Vorgaben widersprechen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Interessenkonflikte bei kantonalen Beh\u00f6rden (z.\u202fB. durch Verwaltungsratsmandate) ausgeschlossen werden?</li></ol>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Medienberichten werden f\u00fcr die Swiss im Rahmen von Wet-Lease-Vertr\u00e4gen Crews der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic eingesetzt, die zu deutlich tieferen L\u00f6hnen arbeiten als ihre Schweizer Kolleginnen und Kollegen. Die Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden haben diese Praxis offiziell abgesegnet, womit diese Crews nicht unter das Schweizer Entsendegesetz fallen. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz \u00abgleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit am gleichen Ort\u00bb, welcher zentral f\u00fcr die Akzeptanz des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EU ist.</p><p>Die aktuelle Handhabung birgt das Risiko, dass durch systematisches Lohndumping Schweizer Arbeitspl\u00e4tze, L\u00f6hne und die Glaubw\u00fcrdigkeit der flankierenden Massnahmen untergraben werden. Besonders brisant ist, dass der Bund Wet-Lease-Eins\u00e4tze als Entsendung einstuft, w\u00e4hrend der Kanton Z\u00fcrich dies verneint. Zudem bestehen Hinweise auf m\u00f6gliche Interessenkonflikte bei kantonalen Beh\u00f6rden, etwa durch Mandate in Verwaltungsr\u00e4ten.</p><p>Die Arbeitsrealit\u00e4t der Air Baltic-Crews zeigt eine faktische Integration in den Schweizer Arbeitsort: Sie \u00fcbernachten w\u00e4hrend mehrerer Tage in Z\u00fcrich, nutzen Swiss-Infrastruktur und fliegen nach einem von Swiss festgelegten Flugplan. Die Rekrutierung erfolgt \u00fcber eine EU-Tochtergesellschaft, wodurch Schweizer Kontrollmechanismen umgangen werden k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Der Bundesrat nimmt keine Stellung zu Entscheiden von kantonalen Beh\u00f6rden oder Rekursinstanzen. Der in der Begr\u00fcndung erw\u00e4hnte Entscheid ist ausserdem beim Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich h\u00e4ngig und noch nicht rechtskr\u00e4ftig.</span></p><p><span>2. - 4. Im Zuge der schrittweisen Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU/EFTA im Jahr 2002 hat der Bund flankierende Massnahmen (FlaM) erlassen, mit denen verhindert werden soll, dass die L\u00f6hne in der Schweiz infolge der \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes unter Druck geraten. In Branchen ohne zwingende Mindestl\u00f6hne sind die Kantone verpflichtet, tripartite Kommissionen (TPK) einzusetzen, die den Arbeitsmarkt beobachten. Stellen sie in einer Branche oder in einem Beruf missbr\u00e4uchliche Lohnunterbietungen fest, so sucht die kantonale TPK direkt mit dem betroffenen Arbeitgeber eine Verst\u00e4ndigung (Artikel 360</span><em><span>b</span></em><span> Absatz 3 Obligationenrecht; OR; SR 220). Misslingt die Verst\u00e4ndigung, beantragen die TPK der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde den Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV), der f\u00fcr die betroffenen Branchen oder Berufe Mindestl\u00f6hne vorsieht. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde kann gest\u00fctzt auf diesen Antrag einen NAV erlassen. Die FlaM gelten sowohl f\u00fcr inl\u00e4ndische Betriebe als auch f\u00fcr Betriebe mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmenden im Rahmen einer zeitlich befristeten Dienstleistung in die Schweiz entsenden. </span></p><p><span>Der Vollzug der FlaM liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Das FlaM-Instrumentarium umfasst den gesamten Arbeitsmarkt und s\u00e4mtliche Branchen, darunter auch den Luftverkehr. Transportdienstleistungen in der Luft zeichnen sich durch eine hohe Mobilit\u00e4t aus, was bei der konkreten Einsch\u00e4tzung zum Vorliegen einer Entsendung von Arbeitnehmenden zu ber\u00fccksichtigen ist. Eine Entsendung vom Ausland in die Schweiz liegt bei Transportdienstleistungen grunds\u00e4tzlich dann vor, wenn die ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit eine hinreichende Verbindung zur Schweiz aufweist. Die Feststellung \u00fcber das Vorliegen einer Entsendung und damit verbunden die Anwendung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen ist eine Frage, die im Transportwesen eine detaillierte Abkl\u00e4rung und W\u00fcrdigung der gesamten Umst\u00e4nde erfordert. Der Bundesrat sieht deshalb keine gesetzliche L\u00fccke. Da es sich beim Luftverkehr um eine Branche handelt, die keine zwingenden Mindestl\u00f6hne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen kennt, ist die kantonale TPK zust\u00e4ndig, die Branche zu beobachten und allenfalls erforderliche Massnahmen zu treffen. </span></p><p><span>5. Gest\u00fctzt auf Artikel 111 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) kann im \u00f6ffentlichen Recht eine Bundesbeh\u00f6rde, die zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt ist, die Rechtsmittel des kantonalen Rechts ergreifen und sich vor jeder kantonalen Instanz am Verfahren beteiligen, wenn sie dies beantragt. Aus f\u00f6deralistischen Gr\u00fcnden erachtet es der Bundesrat als geboten, von dieser Kompetenz nur mit Zur\u00fcckhaltung Gebrauch zu machen und sich nur dann an kantonalen Verfahren zu beteiligen, wenn besondere Gr\u00fcnde dies erfordern. Zudem haben die Bundesbeh\u00f6rden die Kompetenz, Beschwerde vor Bundesgericht in \u00f6ffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen letztinstanzliche kantonale Instanzen zu f\u00fchren (Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe a BGG). </span></p><p><span>6. Die Regelung der kantonalen Verwaltungsrechtspflege, wozu auch die Pflicht zum Ausstand geh\u00f6rt, wenn eine am Verfahren beteiligte Person als befangen gilt, liegt allein in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone und ist nicht Sache des Bundesrates. Es ist \u00fcblich, dass ein Rekurs gegen eine Verf\u00fcgung verwaltungsintern an die n\u00e4chsth\u00f6here Instanz erfolgt.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Roth David","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762932896000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763079545393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}