{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4055","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Zahlungsverkehr im Griff von US-Giganten. Digitale Souver\u00e4nit\u00e4t st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Zahlungsverkehr ist ein zentrales Element der digitalen Infrastruktur eines Landes. Dabei wird insbesondere der digitale Zahlungsverkehr generell stark von US-Kreditkarten- und Tech-Giganten dominiert. Das wirft Fragen zur Kontrolle \u00fcber Datenfl\u00fcsse, Wertsch\u00f6pfung und regulatorische Zust\u00e4ndigkeiten auf. In diesem Zusammenhang ist es von strategischer Bedeutung f\u00fcr die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t, dass inl\u00e4ndische L\u00f6sungen gef\u00f6rdert werden, die sicherstellen, dass sensible Daten, regulatorische Aufsicht und wirtschaftliche Wertsch\u00f6pfung in der Schweiz verbleiben. Systeme, die vollst\u00e4ndig den nationalen Rahmenbedingungen unterliegen und lokal entwickelt sowie betrieben werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souver\u00e4nit\u00e4t und zur Resilienz der Zahlungsinfrastruktur.</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>In der Schweiz hat sich mit TWINT als einziges in der Schweiz entwickeltes mobiles Zahlungssystem ein von den Schweizer Banken mitgetragenes und bei den Konsumenten sehr beliebtes System etabliert. Nun wird TWINT, wie auch allen anderen Schweizer Anbietern und H\u00e4ndlern von Produkten und Dienstleistungen, die f\u00fcr ihre Konsumentinnen und Konsumenten auf die NFC-Schnittstelle von Apple (IOS) zugreifen wollen, der diskriminierungsfreie Zugriff durch Apple verweigert. Der Zugriff ist nur \u00fcber den Zwang einer Koppelung mit deren kostenpflichtigen Plattform und nach Entrichtung prohibitiver Geb\u00fchren m\u00f6glich.&nbsp;</p><p>Dadurch verschafft sich Apple einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, da NFC-Zahlungen f\u00fcr Issuer (Karten-Herausgeber) und Acquirer (Betreiber von Zahlungssystemen) im Verh\u00e4ltnis zu Apple Pay verteuert werden, was unweigerlich zu einem Wettbewerbsnachteil f\u00fcr Schweizer Anbieter wird. Gem\u00e4ss Aussagen von Experten muss angenommen werden, dass Apple erheblichen Druck auf die Kartenherausgeber aus\u00fcbt, damit diese ihre Kunden zu einem Wechsel zu Apple Pay bewegen.&nbsp;</p><p>Damit verteuern sich in der Schweiz&nbsp;kontaktlose Zahlungen, weil Apple bei der digitalen Hinterlegung von Karten mitverdient,&nbsp;zum Nachteil des Handels und insgesamt der Marktteilnehmer in der Schweiz.</p><p>W\u00e4hrend die NFC-Schnittstelle \u00fcber Apple-Ger\u00e4te im gesamten EWR kostenlos zur Verf\u00fcgung steht, droht in der Schweiz eine Hochpreisinsel f\u00fcr mobiles Bezahlen, eine Schw\u00e4chung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts sowie eine verst\u00e4rkte Abh\u00e4ngigkeit von US-Technologiekonzernen, was nicht im wettbewerbspolitischen Interesse der Schweiz liegen kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Die NFC-Schnittstelle ist eine Standardtechnologie, die nicht von Apple entwickelt wurde und z.B. bei Android-Ger\u00e4ten schon immer diskriminierungsfrei zug\u00e4nglich war. In der Folge hat die EU Apple gezwungen, diese Schnittstelle f\u00fcr alle Anbieter von L\u00f6sungen und Produkten zug\u00e4nglich zu machen. Die Schweiz kann mit geltendem Recht (Art. 7 Kartellgesetz) diese Ungleichbehandlung von Handelspartnern (Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG) untersagen. Damit h\u00e4tten die Anbieter in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen wie im EWR, was dem Sinn der im Kartellgesetz verankerten Idee entspricht, dass Schweizer Nachfrager beim Bezug von Leistungen sich auf Auslandskonditionen berufen k\u00f6nnen sollen (Art. 7 Abs. 2 Bst. g KG).<br><br><strong>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</strong></p><p>&nbsp;</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li><strong>Strategie:</strong>&nbsp;Welche Massnahmen pr\u00fcft der Bundesrat, um die Abh\u00e4ngigkeit der Schweiz von globalen Konzernen bei kritischen Schnittstellen zu reduzieren?</li><li><strong>Kartellrecht:</strong>&nbsp;L\u00e4uft ein derartiger diskriminierender Ausschluss von Handelspartnern nicht dem Zweck des Kartellgesetzes zuwider, den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu f\u00f6rdern (Art. 1 Kartellgesetz)?</li><li><strong>Durchsetzung:</strong>&nbsp;Reicht das geltende Kartellrecht (inkl. relative Marktmacht) f\u00fcr einen diskriminierungsfreien NFC-Zugang aus, inkl. vorsorglicher Massnahmen, oder braucht es Anpassungen?</li><li><strong>Standortwirkung:</strong>&nbsp;Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass die Verweigerung des Zugangs Schweizer L\u00f6sungen von SchweizerWettbewerbern&nbsp;schw\u00e4cht und den Innovations- und Wirtschaftsstandort belastet?</li><li><strong>Level Playing Field:</strong>&nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der Schweiz gleiche Bedingungen gelten wie im EWR, wo Apple zur \u00d6ffnung der NFC-Schnittstelle verpflichtet wurde?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat setzt sich bereits umfassend mit dem Thema der digitalen Souver\u00e4nit\u00e4t auseinander. Unter anderem geschieht dies in Erf\u00fcllung des&nbsp;Postulats&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224411\"><u>22.4411</u></a>&nbsp;Z\u2019graggen. Der entsprechende Bericht soll die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t f\u00fcr die Schweiz definieren, ihren Stand beurteilen und Massnahmen vorschlagen, um die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz zu st\u00e4rken. Mit dem \u00fcberwiesenen Postulat <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253659\"><u>25.3659</u></a> H\u00e4berli-Koller wird der Bundesrat beauftragt darzulegen, wie die Schweiz in zentralen Bereichen der digitalen Infrastruktur, der Datenhaltung und der Softwarenutzung Abh\u00e4ngigkeiten von ausl\u00e4ndischen Anbietern reduzieren kann. Zudem deckt die Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen unter anderem den Bereich der Finanzdienstleistungen ab, worunter auch der Zahlungsverkehr f\u00e4llt. Dar\u00fcber hinaus misst der Bundesrat der St\u00e4rkung offener Standards und der F\u00f6rderung von Gesch\u00e4ftsmodellen, die auf solchen Standards basieren, eine hohe Bedeutung bei. Entsprechende Ans\u00e4tze sind in bestehenden Strategien wie der Strategie \u00abDigitale Schweiz\u00bb und den Vorgaben zur Nutzung von Open Source Software in der Bundesverwaltung verankert, welche die Interoperabilit\u00e4t und Unabh\u00e4ngigkeit von propriet\u00e4ren L\u00f6sungen f\u00f6rdern. Des Weiteren verfolgt der Bundesrat im Rahmen der \u00abDigital Finance: Handlungsfelder 2022+\u00bb Strategie den Ver\u00e4nderungsprozess im Finanzplatz aktiv, w\u00e4gt etwaige Risiken und Abh\u00e4ngigkeiten fortlaufend ab und adressiert diese mit entsprechenden Massnahmen.</p><p>&nbsp;</p><p>2., 3. und 4. Das Kartellgesetz (KG; SR 251) sch\u00fctzt den wirksamen Wettbewerb, insbesondere auch durch das Verbot des Missbrauchs einer markbeherrschenden oder relativ marktm\u00e4chtigen Stellung (Art. 7 KG). Marktbeherrschende und relativ marktm\u00e4chtige Unternehmen verhalten sich unzul\u00e4ssig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Aus\u00fcbung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen. Hierunter kann auch die Verweigerung eines Schnittstellenzugangs fallen. Ob eine konkrete Verhaltensweise von Art. 7 KG erfasst wird, kann jedoch nicht generell-abstrakt, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. F\u00fcr diese Beurteilung sind die Wettbewerbskommission und die Gerichte zust\u00e4ndig.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Materiell entsprechen die kartellrechtlichen Regelungen in der Schweiz grunds\u00e4tzlich jenen der EU. In der EU existiert mit dem Digital Markets Act (DMA) allerdings eine umfassende und detaillierte Wettbewerbsregulierung spezifisch f\u00fcr grosse Internetplattformen. Diese enth\u00e4lt beispielsweise allgemeine Interoperabilit\u00e4tsverpflichtungen, f\u00fcr welche die Kommission konkrete Umsetzungsmassnahmen festlegen kann. In der Schweiz existiert keine solche spezifische ex ante Regulierung. Der wirksame Wettbewerb kann jedoch auch auf digitalen M\u00e4rkten mit dem geltenden kartellrechtlichen Rahmen sichergestellt werden. Entsprechend k\u00f6nnen die wettbewerbspolitischen Ziele des DMA in der Schweiz mehrheitlich mittels dem KG durchgesetzt werden (vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrats zur Motion <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233069\"><u>23.3069</u></a> Sozialdemokratische Fraktion).</p><p>&nbsp;</p><p>In dringenden F\u00e4llen ist ein rasches Eingreifen mit vorsorglichen Massnahmen gest\u00fctzt auf das KG m\u00f6glich, soweit die daf\u00fcr notwendigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Der DMA hingegen stellt regulatorisch gewisse Elemente und Anspr\u00fcche sicher, namentlich die Kostenlosigkeit wirksamer Interoperabilit\u00e4t f\u00fcr Diensteanbieter und Hardwareanbieter oder die Kostenlosigkeit von Daten\u00fcbertragbarkeit und Datenzugang. Das KG enth\u00e4lt keine Vorschriften, welche die Kostenlosigkeit einer Dienstleistung allgemein garantieren. Inwiefern Kostenlosigkeit des Zugangs zu einer Schnittstelle, Technologie oder zu Daten mittels des aktuellen KG durchgesetzt werden kann, muss in jedem Fall einzeln gepr\u00fcft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Im angesprochenen Fall in der EU verpflichtete sich Apple nach einer vorl\u00e4ufigen Beurteilung der EU-Kommission dazu, den Zugang zur NFC-Schnittstelle kostenlos zu gew\u00e4hren.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1764861310000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1764861321900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758499200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}