{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4062","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bringen die neuen Unterwerfungsabkommen mit der EU auch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einen konkreten Vorteil?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat zahlreiche externe \u00abStudien\u00bb erstellen lassen, um die angeblich riesigen Vorteile der neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu betonen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob diese Abkommen auch f\u00fcr die Auslandschweizerinnen und -schweizer, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat leben oder dort k\u00fcnftig leben m\u00f6chten, einen greifbaren Nutzen haben.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche konkreten neuen Vorteile bringen diese Abkommen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU studieren m\u00f6chten? Werden dadurch neue Personengruppen mit Wohnsitz in der Schweiz Zugang zu Studienm\u00f6glichkeiten in der EU erhalten? Werden Schweizer Studierende in der EU bei den Studiengeb\u00fchren k\u00fcnftig gleich behandelt wie Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten?</li><li>Wie viele zus\u00e4tzliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden in den zehn Jahren nach Inkrafttreten des revidierten Freiz\u00fcgigkeitsabkommens&nbsp;(FZA) und der neuen bilateralen Abkommen voraussichtlich von der M\u00f6glichkeit profitieren, in Europa zu studieren?</li><li>Welchen greifbaren Nutzen bringen die neuen Abkommen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Ruhestand in einem EU-Mitgliedstaat verbringen m\u00f6chten? Werden durch diese Abkommen neue Personengruppen mit Wohnsitz in der Schweiz k\u00fcnftig das Recht erhalten, ihren Ruhestand in der EU zu verbringen?</li><li>Werden diese Menschen, wenn sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Aufnahmestaat haben, ab diesem Moment Anspruch auf Sozial- und Erg\u00e4nzungsleistungen im weiteren Sinne haben&nbsp;\u2013 und zwar lebenslang?</li><li>Werden Schweizerinnen und Schweizer, die bereits in der EU leben oder sich dort niederlassen m\u00f6chten, im Vergleich zur heutigen Situation verbesserte Anspr\u00fcche auf Sozialhilfe und Erg\u00e4nzungsleistungen im weiteren Sinne erhalten? Wenn ja, welche?</li><li>Welche konkreten Vorteile bringen die Abkommen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU leben und vom Familiennachzug profitieren m\u00f6chten? Welche neuen Personengruppen k\u00f6nnen in diesem Zusammenhang profitieren?</li><li>Wie viele zus\u00e4tzliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden dank des revidierten FZA in den zehn Jahren nach dessen Inkrafttreten von der M\u00f6glichkeit des Familiennachzugs in Europa profitieren k\u00f6nnen?</li><li>K\u00f6nnen Schweizerinnen und Schweizer, die bereits in Europa leben oder sich dort niederlassen m\u00f6chten, ein neues dauerhaftes Aufenthaltsrecht auf EU-Ebene erhalten, das auf der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie basiert? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und unter welchen Bedingungen k\u00f6nnte dieses neue dauerhafte Aufenthaltsrecht wieder entzogen werden?</li><li>Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass diese neuen Abkommen ausschliesslich den EU-B\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrgern zugutekommen und den Schweizerinnen und Schweizern keine neuen Rechte in der EU einr\u00e4umen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1.) F\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige werden gem\u00e4ss dem Paket Schweiz\u2013EU, konkret dem aufdatierten Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA), in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Studiengeb\u00fchren an vorwiegend \u00f6ffentlich finanzierten Fachhochschulen und Universit\u00e4ten gelten, wie f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen des betroffenen EU-Mitgliedstaats. Die Zulassung zu Fachhochschulen und Universit\u00e4ten sowie die Stipendien sind weiterhin vom Geltungsbereich des FZA ausgenommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.) </span><span>Die Entscheidung f\u00fcr Schweizer Studierende, ein Studium in der EU zu absolvieren, h\u00e4ngt von einer Vielzahl individueller und akademischer Faktoren ab. Wie viele zus\u00e4tzliche Schweizer Studierende in den n\u00e4chsten zehn Jahren von der Personenfreiz\u00fcgigkeit zu Studienzwecken gem\u00e4ss aufdatiertem FZA Gebrauch machen werden, l\u00e4sst sich deshalb nicht vorhersagen. Die Gleichbehandlung im Bereich der Studiengeb\u00fchren f\u00fcr Schweizer Studierende kann ein Studium in der EU durchaus attraktiver machen (vgl. Antwort zu Frage 9)</span><span>. Der Bundesrat beabsichtigt eine Assoziierung der Schweiz am europ\u00e4ischen Bildungsprogramm Erasmus+ 2027. Dies w\u00fcrde die M\u00f6glichkeit schaffen, dass deutlich mehr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige an bis zu 12-monatigen internationalen Mobilit\u00e4tsaktivit\u00e4ten in allen Bildungsbereichen teilnehmen k\u00f6nnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3./4./5./8.) Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, die sich als Rentner in einem EU-Mitgliedstaat niederlassen wollen, werden mit dem aufdatierten FZA weiterhin ein Aufenthaltsrecht als Nichterwerbst\u00e4tige erhalten, wenn sie \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz verf\u00fcgen. Zudem haben in einem EU-Staat lebende erwerbst\u00e4tige Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, die in Rente gehen, weiterhin unter gewissen Bedingungen ein Verbleiberecht. Dazu muss die betroffene Person unter anderem bis zum Erreichen des Rentenalters w\u00e4hrend mindestens zw\u00f6lf Monaten erwerbst\u00e4tig gewesen sein. Besteht ein Verbleiberecht, so f\u00fchrt der Bezug von Sozialhilfe nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem aufdatierten FZA wird das Daueraufenthaltsrecht auch f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige in EU-Mitgliedstaaten eingef\u00fchrt. Die Schweiz sowie die EU-Mitgliedstaaten k\u00f6nnen beschliessen, das Daueraufenthaltsrecht nur Unionsb\u00fcrgern beziehungsweise Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen zu gew\u00e4hren, die sich w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren als Arbeitnehmende oder Selbstst\u00e4ndige im Aufnahmestaat aufgehalten haben, sowie deren Familienangeh\u00f6rigen. Die Schweiz wird von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch machen. Schweizer Staatsangeh\u00f6rige mit einem Daueraufenthaltsrecht verlieren dieses Recht nicht, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Das Daueraufenthaltsrecht kann aber aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung oder Sicherheit oder bei Abwesenheit von zwei aufeinanderfolgenden Jahren entzogen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6./7.) Das Recht auf Familiennachzug wird im aufdatierten FZA durch die Teil\u00fcbernahme der Richtlinie 2004/38/EG leicht erweitert. Diese Erweiterung begrenzt sich auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie deren unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender und Verwandte in absteigender Linie haben (soweit unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigt). Dieses Recht gilt auch f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz in der EU. Wie viele Schweizer Staatsangeh\u00f6rige in den n\u00e4chsten zehn Jahren davon Gebrauch machen werden, kann nicht vorausgesagt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Schweizer Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) ist die eingetragene Partnerschaft bereits heute der Ehe gleichgestellt. Daher wird diese Erweiterung des Rechts auf Familiennachzug f\u00fcr Personen mit Wohnsitz in der Schweiz faktisch nur wenig Auswirkungen haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>9.) Die im geltenden sowie im aufdatierten FZA vorgesehenen Rechte, gelten gleichermassen f\u00fcr EU-Staatsangeh\u00f6rige in der Schweiz und Schweizer Staatsangeh\u00f6rige in der EU. </span><span>Das FZA gew\u00e4hrt Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen umfassende Mobilit\u00e4tsrechte in der EU, von denen aktuell rund eine halbe Million Gebrauch machen. Zudem profitieren Schweizer Dienstleistungserbringende vom Zugang zum EU-Markt</span><span>. Mit dem aufdatierten FZA gilt der Nichtdiskriminierungsgrundsatz auch bei den Studiengeb\u00fchren. Heute bezahlen Schweizer Staatsangeh\u00f6rige in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten h\u00f6here Geb\u00fchren als EU-Staatsangeh\u00f6rige. Diese \u00c4nderung ist ein konkreter Vorteil f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, die an Fachhochschulen und Universit\u00e4ten in EU-Mitgliedstaaten studieren wollen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1764115200000)\/","SubmittedBy":"Kolly Nicolas","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1764170847053)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10","Category":null,"Modified":"\/Date(1766143742857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758499200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik"}}