{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4074","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fchrerinnen und F\u00fchrer von Blaulichtfahrzeugen (Feuerwehr, Sanit\u00e4t, Polizei oder Zoll) unterst\u00fctzen, damit eine Dienstfahrt oder eine dringliche Fahrt durch administrative Sanktionen nicht st\u00e4rker bestraft wird als durch strafrechtliche Sanktionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Gesetzes\u00e4nderung zu unterbreiten, damit:</p><ul><li>Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Verwaltungsbeh\u00f6rde dazu verpflichtet, die Dauer des F\u00fchrerausweisentzugs f\u00fcr Fahrerinnen und Fahrer zu reduzieren, welche auf dringlichen oder notwendigen Dienstfahrten nicht die Sorgfalt haben walten lassen, die nach den Umst\u00e4nden erforderlich war, oder welche die erforderlichen Warnsignale nicht abgegeben haben;</li><li>Artikel 16 SVG analog zur im aktuellen Artikel 100 Absatz 5 SVG eingef\u00fchrten Regelung erg\u00e4nzt wird, die vorsieht, dass im Falle von Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen, die auf dringlichen oder aus taktischen Gr\u00fcnden notwendigen Dienstfahrten begangen werden, lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit ber\u00fccksichtigt wird, die f\u00fcr den Einsatz angemessen gewesen w\u00e4re;&nbsp;</li><li>Artikel 16 SVG dahingehend erg\u00e4nzt wird, dass die Verwaltungsbeh\u00f6rde bei F\u00fchrerinnen und F\u00fchrern von Blaulichtfahrzeugen, die sich auf einer dringlichen oder notwendigen Dienstfahrt befinden, auf den Entzug des F\u00fchrerausweises verzichten oder lediglich eine Verwarnung auszusprechen kann.</li></ul>","ReasonText":"<p>Das Bundesgericht hat am 22. September 2025 ein Urteil ver\u00f6ffentlicht (Urteil 1C_667/2024 vom 4. August 2025). Dieses betrifft eine Frau in leitender Funktion bei der Kantonspolizei Genf, die w\u00e4hrend einer Dienstfahrt mit eingeschaltetem Blaulicht die erlaubte Geschwindigkeit massiv \u00fcberschritten hat. In diesem Urteil setzt sich das Bundesgericht vertieft mit Artikel 16 SVG auseinander. Obwohl die genannte Person strafrechtlich zu einer bedingten gemeinn\u00fctzigen Arbeit verurteilt worden ist, best\u00e4tigt das Bundesgericht im Rahmen des geltenden Rechts den Entzug des F\u00fchrerausweises f\u00fcr 12 Monate. Das Bundesgericht kommt also zum Schluss, dass das Gesetz keine zus\u00e4tzliche K\u00fcrzung der Entzugsdauer vorsieht, selbst wenn die Strafjustiz zugunsten einer bedingten gemeinn\u00fctzigen Arbeit auf eine Freiheitsstrafe verzichtet hat.</p><p>&nbsp;</p><p>F\u00fcr die Rettungsdienste, die st\u00e4ndig unter Druck stehen und die eine bemerkenswerte Arbeit leisten, ist dieser Entscheid hochproblematisch. In den letzten Jahren hat sich das Parlament mit diesen Fragen befasst und verschiedene \u00c4nderungen im Bereich des Strafrechts vorgenommen. Die administrative Seite der Sanktionierung wurde jedoch nicht ausreichend ge\u00e4ndert, und das Bundesgericht legt nun die M\u00e4ngel offen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorliegende Motion hat deshalb zum Ziel, die vom Bundesgericht identifizierten Probleme zu beheben sowie Feuerwehr, Sanit\u00e4t, Polizei und Zoll zu unterst\u00fctzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat hat grossen Respekt vor der Arbeit der Blaulichtorganisationen. Gleichzeitig braucht es f\u00fcr Einsatzfahrten Regeln, damit sowohl die Einsatzkr\u00e4fte als auch andere Verkehrsteilnehmer gesch\u00fctzt sind und Notf\u00e4lle schnell und mit m\u00f6glichst tiefem Risiko bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Antr\u00e4gen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><ol><li><span>Der Bundesrat lehnt es ab, die Beh\u00f6rde zu verpflichten, die Dauer des F\u00fchrerausweisentzugs zu verk\u00fcrzen, wenn die Lenkenden von Blaulichtfahrzeugen nicht die gebotene Vorsicht haben walten lassen und somit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig gehandelt oder die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht mit Signalen gewarnt haben. Wie das Bundesgericht im Urteil</span><span>&nbsp;</span><span>1C_667/2024 vom 4.</span><span>&nbsp;</span><span>August 2025 ausf\u00fchrt, k\u00f6nnte es dadurch zu einer unangemessenen Entzugsdauer kommen, namentlich wenn eine schwere unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Widerhandlung begangen wurde. Die Administrativbeh\u00f6rde darf die Mindestdauer des Entzugs unterschreiten, wenn die Strafbeh\u00f6rde die Strafe gemildert hat. Im vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnten Fall hat sie dies auch getan. Die aktuelle Regelung erm\u00f6glicht eine faire und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Beurteilung der konkreten Umst\u00e4nde der Tat, dies unter Ber\u00fccksichtigung der Verkehrssicherheit. Der Bundesrat will diesen Ermessenspielraum nicht einschr\u00e4nken.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start=\"2\"><li><span>Dieses Anliegen ist bereits umgesetzt. Die Administrativbeh\u00f6rde st\u00fctzt sich bei der Festlegung der Dauer des F\u00fchrerausweisentzugs auf das Strafurteil ab (Art. 16 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes; SVG). Seit dem 1. Oktober 2023 wird bei der Bestrafung von Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen auf Einsatzfahrten lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit ber\u00fccksichtigt, die f\u00fcr den Einsatz angemessen gewesen w\u00e4re und nicht jene zur signalisierten Geschwindigkeit (Art. 100 Ziff. 5). </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im vom Motion\u00e4r beschriebenen Fall hat die Strafbeh\u00f6rde dies nicht getan, weil das letztinstanzliche Strafurteil vor dem 1. Oktober 2023 erging. Beim F\u00fchrerausweisentzug haben die Rechtsmittelbeh\u00f6rden die neue Bestimmung nicht r\u00fcckwirkend angewandt, weil die Beschwerdef\u00fchrerin dies nicht rechtsgen\u00fcglich ger\u00fcgt hatte. Bei Anwendung des neuen Artikels 100 Ziffer 5 h\u00e4tte kein Rasertatbestand mehr vorgelegen und w\u00e4re auch die entsprechende Bestimmung von Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe a</span><sup><span>bis </span></sup><span>SVG mit einer reduzierten Mindestentzugsdauer von einem Jahr nicht mehr erf\u00fcllt gewesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><ol start=\"3\"><li><span>Dieses Anliegen ist bereits umgesetzt (Art. 100 Ziff. 4 i.V.m. Art. 16 Abs. 2 SVG). F\u00fchrerinnen und F\u00fchrer von Blaulichtfahrzeugen, die auf einer Einsatzfahrt Verkehrsregeln verletzen, haben weder eine strafrechtliche Sanktion noch eine Administrativmassnahme zu gew\u00e4rtigen, sofern die Verkehrswiderhandlung verh\u00e4ltnism\u00e4ssig war und sie die anderen Verkehrsteilnehmenden mit den erforderlichen Signalen gewarnt haben. </span></li></ol></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Broulis Pascal","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1781825054000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24|48|1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1781825069503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758585600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Verkehr|Strafrecht"}}