{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4083","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz von israelischen Deserteurinnen und Deserteuren sowie Dienstverweigerinnen und Dienstverweigerern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gewisse Angeh\u00f6rige der israelischen Armee weigern sich, sich an den milit\u00e4rischen Operationen zu beteiligen, die gegenw\u00e4rtig im Gazastreifen und im Westjordanland durchgef\u00fchrt werden. Dies aus Protest gegen einen Krieg, den sie als Verstoss gegen das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht betrachten. Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen, um diesen israelischen Deserteurinnen und Deserteuren sowie Dienstverweigerinnen und Dienstverweigerern Schutz zu gew\u00e4hren.</p><p>Der Bundesrat soll:</p><ul style=\"list-style-type:disc;\"><li>allf\u00e4llige Asylgesuche dieser Personen wohlwollend pr\u00fcfen;</li><li>jegliche Auslieferungsgesuche israelischer Beh\u00f6rden zu diesen Personen ablehnen, soweit sie mit deren Weigerung zusammenh\u00e4ngen, sich an den genannten milit\u00e4rischen Operationen zu beteiligen.</li></ul>","ReasonText":"<p>Seit 2023 sind der Gazastreifen und das Westjordanland Schauplatz von milit\u00e4rischen Operationen noch nie dagewesenen Ausmasses. Die Folge ist eine gravierende humanit\u00e4re Krise, die gem\u00e4ss UNO bereits \u00fcber 60 000 Tote gefordert hat, darunter haupts\u00e4chlich Zivilpersonen. Dazu kommen systematische Zerst\u00f6rungen und die Blockade humanit\u00e4rer Hilfe.</p><p>Seit \u00fcber einem Jahr anerkennt der Internationale Gerichtshof, dass das ernste Risiko eines V\u00f6lkermords im Gazastreifen besteht. Zudem gehen zahlreiche Beobachterinnen und Beobachter sowie V\u00f6lkerrechtsspezialistinnen und -spezialisten davon aus, dass die vorgenommenen Handlungen Merkmale eines V\u00f6lkermords aufweisen, wie sie im \u00dcbereinkommen vom 9. Dezember 1948 \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes definiert sind, welches die Schweiz im Jahr 2000 ratifiziert hat. Dieses \u00dcbereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten nicht nur dazu, den V\u00f6lkermord zu bestrafen, sondern ihn auch zu verh\u00fcten.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es zentral, den Mut derjenigen Angeh\u00f6rigen der israelischen Armee anzuerkennen, welche sich der Beteiligung an solchen Handlungen verweigern. Diese Personen, haupts\u00e4chlich Milizsoldatinnen und -soldaten oder Wehrpflichtige, m\u00fcssen in vielen F\u00e4llen mit harten Strafen rechnen, darunter wiederholte Gef\u00e4ngnisstrafen, gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung.</p><p>Die Schweiz muss ihrer humanit\u00e4ren Tradition und ihren internationalen Verpflichtungen treu bleiben und diesen Personen eine Alternative anbieten k\u00f6nnen. Indem die Schweiz israelische Deserteurinnen und Deserteuren sowie Dienstverweigerinnen und Dienstverweigerer unterst\u00fctzt, sendet sie ein deutliches Signal: Die Weigerung, sich an schweren Verst\u00f6ssen gegen das V\u00f6lkerrecht zu beteiligen, ist kein Verbrechen, sondern ein Akt des Mutes und des Gewissens.</p><p>Indem sie die Auslieferungsgesuche in diesem Zusammenhang ablehnt und die Asylgesuche dieser Personen mit Wohlwollen pr\u00fcft, best\u00e4tigt die Schweiz ihr Engagement f\u00fcr den Frieden, die Menschenrechte und den Vorrang des V\u00f6lkerrechts.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Das SEM pr\u00fcft jedes Asylgesuch individuell und unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde. Die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern und Wehdienstverweigerinnen sowie Deserteurinnen und Deserteuren ist grunds\u00e4tzlich gem\u00e4ss Artikel 3 Absatz 3 Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) \u2013 unabh\u00e4ngig vom Herkunftsstaat \u2013 fl\u00fcchtlingsrechtlich nicht relevant, da eine m\u00f6gliche Bestrafung nicht aus einem Grund nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>3 Absatz 1 AsylG erfolgt, sondern rein milit\u00e4rstrafrechtlichen Charakter hat. Wenn die Bestrafung \u00fcber die \u00fcbliche Strafe f\u00fcr Wehrdienstverweigerung oder Desertion hinausgeht, k\u00f6nnen in Einzelf\u00e4llen besondere Umst\u00e4nde vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Strafe aus Gr\u00fcnden erfolgt, die in Artikel 3 Absatz 1 AsylG genannt sind \u2013 etwa wegen der politischen \u00dcberzeugung der betroffenen Person. F\u00e4llt die Strafe deshalb deutlich h\u00f6her aus als bei anderen Deserteurinnen und Deserteuren oder Wehrdienstverweigern und Wehrdienstverweigerinnen und, oder ist sie unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig streng, spricht man von einem sogenannten \u00abPolit-Malus\u00bb. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen die Bedingungen von Artikel 3 AsylG erf\u00fcllt sein. Dann gilt die Person als Fl\u00fcchtling und erh\u00e4lt Asyl \u2013 sofern keine Ausschussgr\u00fcnde bestehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Schweiz und Israel sind Vertragsstaaten des Europ\u00e4ischen Auslieferungs\u00fcbereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EAUe; SR 0.353.1). Nach Artikel 4 EAUe wird die Auslieferung wegen milit\u00e4rischer strafbarer Handlungen, die keine nach gemeinem Recht strafbaren Handlungen darstellen, abgelehnt. Dar\u00fcber hinaus sieht Artikel 3 EAUe vor, dass die Auslieferung abgelehnt wird, wenn die vorgeworfene Straftat vom ersuchten Staat, in diesem Fall also der Schweiz, als eine politische oder als eine mit einer solchen zusammenh\u00e4ngende strafbare Handlung angesehen wird. Das Gleiche gilt, wenn die Schweiz ernstliche Gr\u00fcnde hat anzunehmen, dass das Auslieferungsersuchen wegen einer nach gemeinem Recht strafbaren Handlung gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen, oder dass die verfolgte Person der Gefahr einer Erschwerung ihrer Lage aus diesem Grund ausgesetzt w\u00e4re. Das Schweizer Recht enth\u00e4lt analoge Bestimmungen (Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen [IRSG]; SR 351.1). Die Verweigerung der Teilnahme an milit\u00e4rischen Operationen ist eine milit\u00e4rische strafbare Handlung gem\u00e4ss dem schweizerischen Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG; SR 321.0) und nicht nach gemeinem Recht wie das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0). Daher ist in Anwendung der genannten Bestimmungen die Auslieferung von israelischen Deserteuren und Deserteurinnen sowie Wehrdienstverweigerern und Wehrdienstverweigerinnen abzulehnen. Da zudem nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wehrdienstverweigerung oder die Desertion ebenfalls eine \u00c4usserung von politischen Meinungen darstellt, ist die Auslieferung auch dann abzulehnen, wenn das Ersuchen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen, oder wenn die Person der Gefahr einer Erschwerung ihrer Lage aus diesem Grund ausgesetzt w\u00e4re (\u00abPolit-Malus\u00bb). </span></p><p><span>Gew\u00e4hrt das SEM einem Deserteur oder einer Deserteurin bzw. einem Wehrdienstverweigerer oder einer Wehrdienstverweigerin die Fl\u00fcchtlingseigenschaft, so wird die Auslieferung in den Herkunftsstaat aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips abgelehnt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat verf\u00fcgt somit \u00fcber ausreichende Rechtsgrundlagen, um Auslieferungsersuchen der israelischen Beh\u00f6rden, die zur Strafverfolgung von Deserteuren, Deserteurinnen, Wehdienstverweigerinnen und Wehrdienstverweigerern dienen, abzulehnen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Walder Nicolas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1764863076000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1764863168697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758585600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Migration"}}