{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254135,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254135,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4135","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Selbstbehalt und Franchise f\u00fcr nichtsomatische Schwangerschaftsabbr\u00fcche beibehalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit f\u00fcr Schwangerschaftsabbr\u00fcche, bei denen das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft aus somatischen Gr\u00fcnden <i>nicht</i> direkt bedroht ist, Selbstbehalt und Franchise weiterhin beibehalten werden.</p>","ReasonText":"<p>Ausgerechnet im Rahmen des \u00abKostend\u00e4mpfungspakets 2\u00bb hat das Parlament im Fr\u00fchling 2025 entschieden, dass Krankenkassen bei Schwangeren ab Beginn der Schwangerschaft alle medizinischen Kosten \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Diese Kosten\u00fcbernahme wurde auch auf straflose Schwangerschaftsabbr\u00fcche ausgedehnt. Da dies in den zust\u00e4ndigen Kommissionen leider nicht beachtet wurde, hat der Rat \u00fcber diesen weitreichenden Beschluss nicht explizit diskutiert. Damit werden Abtreibungen ab 2027 in der Schweiz erstmals vollst\u00e4ndig gratis.</p><p>&nbsp;</p><p>Viele Menschen empfinden es als Affront, dass dieser Entscheid, bei dem es sich um eine gesellschaftspolitisch h\u00f6chst sensible Frage handelt, ohne parlamentarische Debatte gef\u00e4llt wurde. Es entsteht der Eindruck, dass hier durch die Hintert\u00fcr \u00abFakten\u00bb geschaffen wurden. Es ist zudem grob irref\u00fchrend, im Rahmen eines Massnahmenpakets zur Kostend\u00e4mpfung Beschl\u00fcsse zu fassen, welche die \u00f6ffentliche Hand finanziell zus\u00e4tzlich belasten werden. Das Parlament hat dadurch seine politische Verantwortung vernachl\u00e4ssigt und seine Glaubw\u00fcrdigkeit besch\u00e4digt.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Abtreibung ist in den meisten F\u00e4llen keine medizinische Notwendigkeit, um das Leben Schwangerer zu sch\u00fctzen, sondern eine bewusste, ganz pers\u00f6nliche Entscheidung. Die vollst\u00e4ndige Kosten\u00fcbernahme im Zusammenhang mit Fehlgeburten einzuf\u00fchren, macht Sinn. Aber die Kosten\u00fcbernahme auf alle straflosen Abtreibungen auszuweiten, erh\u00f6ht die Gefahr, dass Abtreibungen - insbesondere kurzfristig beschlossene - weiter zunehmen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Dar\u00fcber hinaus zwingt die neue Regelung alle Versicherten dazu, unabh\u00e4ngig ihrer pers\u00f6nlichen \u00dcberzeugung, Abtreibungen \u00fcber ihre Pr\u00e4mien mitzufinanzieren. Viele Menschen geraten dadurch in einen ernsthaften Gewissenskonflikt. Die Bundesverfassung garantiert jedoch die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV). Diese wird durch die verpflichtende Kollektivfinanzierung von Abtreibungen massiv eingeschr\u00e4nkt. Das Parlament steht in der Pflicht, \u00fcber eine solch fundamentale \u00c4nderung separat und transparent zu befinden \u2013 und klare Verh\u00e4ltnisse bei Kostenfragen im Rahmen von Schwangerschaften zu schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Im Rahmen der vom Parlament im M\u00e4rz 2025 verabschiedeten Revision (BBl 2025 1108) des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) wurde die Bestimmung \u00fcber die Befreiung von der Kostenbeteiligung auf Leistungen bei Geburtsgebrechen, Unf\u00e4llen und straflosem Abbruch der Schwangerschaft ausgedehnt. Die entsprechenden Bestimmungen pr\u00e4zisieren bereits im geltenden Recht, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) in diesen F\u00e4llen die Kosten f\u00fcr die gleichen Leistungen \u00fcbernimmt wie bei Krankheit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Diese \u00c4nderung leistete zwei vom Parlament im Jahr 2020 angenommenen Motionen Folge: Motion 19.3070 K\u00e4lin \u00abKostenbefreiung f\u00fcr Schwangere w\u00e4hrend der ganzen Schwangerschaft\u00bb und Motion 19.3307 Addor \u00abVollst\u00e4ndige \u00dcbernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung\u00bb. Diese Motionen zeigten auf, dass hinsichtlich den von den Versicherten zu tragenden Kosten eine Ungleichbehandlung besteht, je nachdem, ob die Leistungen vor oder nach der 13. Schwangerschaftswoche erbracht werden. Die Gesetzes\u00e4nderung erwies sich als notwendig, um die Rechtssicherheit zu gew\u00e4hrleisten und unterschiedliche Auslegungen durch die betroffenen Akteure zu verhindern. Die Umsetzung der Motionen wurde bei der \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung betreffend die Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung \u2013 Paket 2 (22.062n) in das Kapitel \u00abWeitere Anpassungen\u00bb integriert. Dabei wurde der geltende ordentliche Gesetzgebungsprozess eingehalten. Diese \u00c4nderung bez\u00fcglich der Kostenbeteiligung bei straflosen Schwangerschaftsabbr\u00fcchen wurde sowohl in der Vernehmlassung (Vernehmlassungsverfahren 2020/45, erl\u00e4uternder Bericht, S. 40) als auch in der Botschaft des Bundesrats (BBl 2022 2427, Kap. 4.1.9 oder 6.1.1) sowie in der parlamentarischen Beratung ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt und n\u00e4her erl\u00e4utert. Die Gesetzes\u00e4nderung erfolgte vollumf\u00e4nglich im daf\u00fcr vorgesehenen \u00f6ffentlichen Verfahren, bis hin zur Verabschiedung durch das Parlament.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach dem Wortlaut der Motion m\u00fcsste in jedem Einzelfall zwischen einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen und einem aus psychosozialen Gr\u00fcnden unterschieden werden. Eine solche Unterscheidung ist in der Praxis jedoch kaum umsetzbar, gerade aus medizinischer Sicht. Denn psychosoziale Notlagen k\u00f6nnen bei Schwangeren auch zu schweren somatischen Problemen f\u00fchren. Eine solche \u00c4nderung w\u00fcrde in diesem Rahmen f\u00fcr die betroffenen Schwangeren, wie auch f\u00fcr die Versicherer und die \u00c4rzteschaft zu grosser Rechtsunsicherheit und einem erheblichen Mehraufwand zufolge der Abgrenzung der verschiedenen Situationen f\u00fchren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Vontobel Erich","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1763569940993)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1766131662077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}