{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254144,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254144,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4144","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Erhaltung seltener Nutztierrassen durch die geplante Totalrevision der Tierzuchtverordnung (TZV) gef\u00e4hrdet?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gef\u00e4hrdete Schweizer Nutztierrassen sind Teil unserer genetischen Ressourcen, die das Fundament bilden, auf dem unsere Nutztierrassen weiterentwickelt und neue Rassen entstehen k\u00f6nnen. Sie bilden die genetische Grundlage f\u00fcr zuk\u00fcnftige Anpassungsf\u00e4higkeit und Robustheit. Die Bedeutung von tiergenetischen Ressourcen wurde auch in der Strategie Tierzucht 2030 des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft bekr\u00e4ftigt. Und auch im Artikel 141 und 147a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) wird dies festgehalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist daher unverst\u00e4ndlich, dass in der revidierten Tierzuchtverordnung, welche auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, ausgerechnet die Erhaltung und die Erhaltungszucht keine Erw\u00e4hnung mehr findet. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<br>&nbsp;</p><ol><li>Wie kann sichergestellt werden, dass auch Zuchtorganisationen, die mit kleinen und daher besonders gef\u00e4hrdeten Populationen arbeiten, f\u00fcr ihre wertvolle und schon heute weitgehend auf Freiwilligenarbeit basierenden Einsatz, so finanziert werden, dass sie ihre Erhaltungsarbeit auch zuk\u00fcnftig sicherstellen k\u00f6nnen?&nbsp;</li><li>Wieso wird auch bei Schweizer Rassen mit kleinen Populationen die Auswertung von erhobenen Merkmalen mit Zuchtwertsch\u00e4tzung f\u00fcr jedes Merkmal verlangt, auch wenn die Datengrundlage aufgrund der kleinen Tierzahl f\u00fcr belastbare Aussagen ungen\u00fcgend ist und die Kosten der Auswertung nur auf wenige Erhebungen und Tiere verteilt werden k\u00f6nnen?</li><li>Wieso wird die Lenkung der Zucht durch die Zuchtorganisationen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt innerhalb der Rasse nicht mit Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt?</li><li>Wieso wurde die M\u00f6glichkeit gestrichen, dass Organisationen, welche sich wie ProSpecieRara f\u00fcr die Erhaltung von Schweizer Rassen einsetzen, zeitlich befristete Projekte zur Erhaltung von Schweizer Rassen weiterhin einreichen d\u00fcrfen?</li></ol>","ReasonText":"<p>Da es sich bei der gesetzlichen Formulierung unter Artikel 147a des LwG um eine Kann-Formulierung handelt, ist es f\u00fcr die Umsetzung dieses Gesetzes in der Verordnung von grosser Bedeutung und Wichtigkeit, dass die Erhaltung und Erhaltungszucht explizit erw\u00e4hnt wird. Damit wird in der Verordnung ein klarer Bezug geschaffen und ein Bekenntnis zu Artikel 147a abgegeben. Doch der gesetzliche Auftrag und die Massnahmen, die im Artikel 141 des LwG zur Erhaltung von Schweizer Rassen und deren genetischen Vielfalt beschrieben sind, werden leider in der totalrevidierten TZV ungen\u00fcgend umgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Effekte der Totalrevision der TZV gef\u00e4hrden auch die in der Motion Rieder 21.3229 geforderte F\u00f6rderung der Erhaltung von Schweizer Rassen. Die g\u00e4ngige und erprobte F\u00f6rderungspraxis erlaubte bisher, dass auch f\u00fcr Schweizer Rassen, f\u00fcr welche noch keine Zuchtorganisation anerkannt ist und bei welchen sich die organisierte Zucht im Aufbau befindet, Erhaltungsprojekte eingereicht werden konnten. Damit wurde sichergestellt, dass kleine Populationen nicht noch w\u00e4hrend des Wiederaufbauprozesses verloren gingen. Da w\u00e4hrend dieser \u00dcbergangszeit naturgem\u00e4ss die Strukturen nicht vorhanden sind, springen hier bisher \u00fcbergreifende Organisationen wie ProSpecieRara ein und leisten diese Aufbauarbeit. Mit der nun vorgeschlagenen Aenderung in der Tierzuchtverordnung werden diese \u00fcbergreifenden Organisationen von der F\u00f6rderung ausgeschlossen, was indirekt die gef\u00e4hrdetsten Populationen trifft.&nbsp; So werden beispielsweise f\u00fcr die Saaser Mutten oder f\u00fcr die Appenzeller Spitzhauben H\u00fchner in Zukunft keine Erhaltungsprojekte mehr m\u00f6glich sein. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat dies noch korrigieren wird.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der per 1. Januar 2026 in Kraft tretende Artikel 141 Absatz 3 Buchstabe b LwG (AS 2024 623) definiert die Erhaltung von Schweizer Rassen neu als z\u00fcchterische Massnahme, die durch den Bund gef\u00f6rdert werden kann. Die Erhaltung von Schweizer Rassen wird mit der totalrevidierten Tierzuchtverordnung (TZV; SR 916.310), welche am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, im selben Ausmass unterst\u00fctzt wie bisher.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die nachhaltige Erhaltung von gef\u00e4hrdeten Populationen erfordert ein professionelles Zuchtprogramm. Der Bund unterst\u00fctzt solche Zuchtprogramme im Bereich Herdebuchf\u00fchrung und bei der Erhebung von Zuchtmerkmalen mit Finanzhilfen. Dank dieser Finanzhilfen k\u00f6nnen Zuchtprogramme aufgewertet und professionalisiert werden. Gerade kleine Zuchtorganisationen sollten so in Zukunft weniger abh\u00e4ngig von ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) fordert den effizienten Einsatz von Finanzhilfen. Dies setzt entsprechende Professionalit\u00e4t der Finanzhilfeempf\u00e4nger voraus. Die in der TZV neu geforderte Auswertung von Zuchtmerkmalen mittels Zuchtwertsch\u00e4tzung ist ein weiterer Schritt in Richtung Professionalisierung der Tierzucht in der Schweiz. Die gesch\u00e4tzten Zuchtwerte erlauben es, die Tiere nach z\u00fcchterischer Eignung zu rangieren. Zuchtwerte ergeben dabei i.d.R. eine genauere Rangierung, als wenn nach gemessener ph\u00e4notypischer Leistung rangiert wird, auch bei kleinen Populationen. Jede Zuchtorganisation kann die Art ihrer Zuchtwertsch\u00e4tzung den Eigenschaften der erhobenen Daten anpassen. Kleine Zuchtorganisationen werden zwar geringere Kosten f\u00fcr die Datenerhebung und Zuchtwertsch\u00e4tzung aufweisen als grosse Zuchtorganisationen, aber die Kosten je Tier werden meist h\u00f6her liegen als bei grossen Zuchtorganisationen. Dies schafft Anreize, Synergien zu nutzen \u2013 so k\u00f6nnen mehrere kleine Organisationen zusammenarbeiten, gemeinsam Know-how aufbauen und gleichzeitig Kosten sparen. Beispiele hierf\u00fcr sind Mutterkuh Schweiz, der Schaf- oder der Ziegenzuchtverband, unter deren Dach mehrere Rassen im Bereich Zuchtprogramm zusammenarbeiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die F\u00fchrung eines Herdebuchs stellt eine grundlegende Aufgabe einer Zuchtorganisation dar. Sie ist die Basis f\u00fcr Anpaarungsplanung und Inzuchtmanagement in einem Zuchtprogramm. Diese Kernaufgaben werden \u00fcber die Finanzhilfen f\u00fcr die Herdebuchf\u00fchrung unabh\u00e4ngig von der Gef\u00e4hrdung der Rasse unterst\u00fctzt. Der Aufwand f\u00fcr diese Kernaufgaben h\u00e4ngt nicht davon ab, ob eine Rasse gef\u00e4hrdet ist oder nicht. Wenn eine Rasse aber gef\u00e4hrdet ist, dann werden die Mitglieder der betreffenden Zuchtorganisation direkt mit Erhaltungsbeitr\u00e4gen unterst\u00fctzt, wenn sie die gef\u00e4hrdeten Tiere vermehren und damit einen Beitrag zur Rettung der Rasse leisten. Das bedeutet, dass Zuchtprogramme von gef\u00e4hrdeten Rassen zweifach unterst\u00fctzt werden: einerseits \u00fcber Finanzhilfen an die Zuchtorganisationen f\u00fcr Herdebuchf\u00fchrung und Merkmalserhebung, andererseits \u00fcber Erhaltungsbeitr\u00e4ge direkt an die Z\u00fcchterinnen und Z\u00fcchter. Beide Massnahmen st\u00fctzen schliesslich das Zuchtprogramm der gef\u00e4hrdeten Rasse.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Erhaltungsprojekte sind nur dann sinnvoll, wenn deren Resultate durch einen Umsetzungspartner implementiert werden. F\u00fcr diese Umsetzung sind Zuchtorganisationen zust\u00e4ndig. Sie haben als Selbsthilfeorganisationen, welche die jeweiligen Rassen repr\u00e4sentieren, die z\u00fcchterische Legitimation die Resultate im Zuchtprogramm zu implementieren. Es ist daher sinnvoll, dass die Zuchtorganisationen als Gesuchstellerinnen und damit als Umsetzungspartner f\u00fcr Erhaltungsprojekte auftreten. Die Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen wie ProSpecieRara als Partner in einem Erhaltungsprojekt ist selbstverst\u00e4ndlich auch weiterhin m\u00f6glich.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1764861385000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1766131914313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}