{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254147,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254147,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4147","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten G\u00fcterverkehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den SBB verbindliche Vorgaben f\u00fcr die erste Leistungsperiode (2026 bis 2029) zu machen, so dass:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>im Wagenladungsverkehr (WLV) ohne die Zustimmung seiner Nutzer \u00fcber die bereits eingeleiteten Massnahmen hinaus kein weiterer Angebots- und Leistungsabbau erfolgt;&nbsp;</li><li>im kombinierten Verkehr ein Kernnetz aufrechterhalten wird. Zu diesem Zweck soll SBB Cargo weiterhin alle Terminalanlagen in den Regionen, welche die Mindestmengen nach G\u00fctertransportgesetz erreichen, regelm\u00e4ssig im WLV bedienen (inklusive Wagenhaltung). Der Betrieb der regionalen Terminals kann dabei in Kooperation mit Partnern erfolgen.</li><li>Preissteigerungen ab 2026 nur im Rahmen der Teuerung erfolgen d\u00fcrfen.</li></ul>","ReasonText":"<p>Mit dem neuen G\u00fctertransportgesetz (G\u00fcTG) hat das Parlament am 21. M\u00e4rz 2025 ein umfassendes Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des Schieneng\u00fcterverkehrs auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet, den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) auf acht Jahre finanziell zu f\u00f6rdern, damit dieser mittelfristig eigenwirtschaftlich wird. F\u00fcr die ersten vier Jahre werden daf\u00fcr 260 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung gestellt. Ebenso werden einmalig 180 Millionen Franken f\u00fcr die digitale automatische Kupplung (DAK) im Schieneng\u00fcterverkehr bereitgestellt. So will der Bund den Einzelwagenladungsverkehr modernisieren. Beim Einzelwagenladungsverkehr werden einzelne Wagen oder Wagengruppen eingesammelt, zu Z\u00fcgen formiert und in Rangierbahnh\u00f6fe gef\u00fchrt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Z\u00fcge zusammengestellt. Dies beinhaltet gem\u00e4ss Botschaft auch Mengen des sogenannten Kombinierten Verkehrs. Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeitr\u00e4ge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten G\u00fctertransportangebots f\u00fcr total 50 Millionen pro Jahr.</p><p>Noch bevor dieses umfassende Massnahmenpaket seine Wirkung entfalten kann, hat SBB Cargo mit einem beispiellosen Angebots- und Leistungsabbau begonnen und gleichzeitig die Preise in teilweise hohen zweistelligen Prozentbereichen angehoben. Zum Angebotsabbau geh\u00f6rt unter anderem die Entscheidung der SBB Cargo, nur noch drei Wagentypen vorzuhalten, womit sie sich ihrer Rolle als Netzwerkanbieterin entzieht und das unternehmerische Risiko auf ihre Kunden abw\u00e4lzt. Kleine und mittlere Unternehmen haben keine M\u00f6glichkeit zur B\u00fcndelung wie SBB Cargo, sie werden die notwendigen Ressourcen folglich nicht stemmen k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>Neben diesem Vorgehen im EWLV f\u00e4llte SBB Cargo den Entscheid, das Netz im Kombinierten Verkehr einzustellen und auf eine einzige Verbindung von Z\u00fcrich nach Stabio einzuk\u00fcrzen. Acht von zehn regionalen Terminals werden k\u00fcnftig nicht mehr von SBB Cargo betrieben. Das Netz des Kombinierten Verkehrs, welches auch in wesentlichen Teilen im Einzelwagenladungsverkehr produziert wird, wird massiv geschw\u00e4cht und kann mangels Alternative nur \u00fcber die Strasse abgewickelt werden.</p><p>Die kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Ziele von SBB Cargo stehen nicht im Einklang mit den Beschl\u00fcssen des Parlaments. Die Verschlechterung des Angebots im Schienenverkehr wird zu einer Verlagerung auf die Strasse f\u00fchren, noch bevor die zur Verf\u00fcgung gestellten Steuergelder ihre Wirkung entfalten k\u00f6nnen. Das Vorgehen von SBB Cargo zeigt deutlich, dass es zeitliche Vorgaben und strategische Leitplanken braucht, um die Eigenwirtschaftlichkeit im Binnenverkehr auf der Schiene mit den vom Parlament im G\u00fctertransportgesetz gesprochenen Mitteln zu erreichen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die finanzielle F\u00f6rderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) mittels Leistungsvereinbarungen soll gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des totalrevidierten G\u00fctertransportgesetzes (nG\u00fcTG; SR 742.41) zum 1.1.2026 starten und den Zeitraum 2026 bis 2029 umfassen. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) hat dazu, entsprechend den Vorgaben von Artikel 13 nG\u00fcTG, das Offertverfahren im ersten Halbjahr 2025 gestartet. Die Vorgaben umfassen \u2013 wie in Artikel 13 Absatz 3 nG\u00fcTG festgehalten \u2013 auch die Ber\u00fccksichtigung der bereits erstellten gemeinsamen Leitlinien der Branche zur Entwicklung des EWLV gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d nG\u00fcTG. Das BAV bewertet aktuell die eingegangenen Offerten, gleicht sie mit den Leitlinien der Branche ab und f\u00fchrt die Verhandlungen \u00fcber die Inhalte der Leistungsvereinbarungen. Die Leistungsvereinbarungen sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden und auf den 1.1.2026 in Kraft treten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das zuk\u00fcnftige Bediennetz im EWLV wird zentraler Gegenstand der Leistungsvereinbarungen sein. Dieses Bediennetz wird voraussichtlich auch die Bedienung von Bahnh\u00f6fen und Anlagen umfassen, \u00fcber die bisher Transporte im unbegleiteten kombinierten Verkehr durch SBB Cargo erbracht wurden. Artikel 13 nG\u00fcTG gibt dem BAV im Bereich des EWLV die M\u00f6glichkeit, Leistungen, Abgeltungen und Investitionsbeitr\u00e4ge sowie das Verfahren zur Einholung von Offerten festzulegen, nicht jedoch die Vorhaltung bestimmter Wagentypen oder den Betrieb von KV-Umschlagsanlagen innerhalb der Leistungsvereinbarungen zu regeln und finanziell zu unterst\u00fctzen. Die Standorte, sogenannte Freiverlade, an denen die SBB den Umschlag f\u00fcr den KV gemacht hat, bleiben bestehen und sind diskriminierungsfrei zug\u00e4nglich. Somit kann der Umschlag auch durch einen neuen Betreiber durchgef\u00fchrt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zus\u00e4tzliche Bedingungen oder Anforderungen an die Leistungsvereinbarungen, wie sie in der Motion formuliert werden, w\u00fcrden erst nach \u00dcberweisung durch das Parlament greifen, d.h. voraussichtlich im Fr\u00fchjahr oder Sommer 2026. Nachtr\u00e4gliche Bedingungen oder Anforderungen erfordern eine nochmalige Durchf\u00fchrung des Offertverfahrens oder eine Nachverhandlung der Leistungsvereinbarungen. Auch ist davon auszugehen, dass aufgrund der zus\u00e4tzlichen Anforderungen der urspr\u00fcnglich vom Parlament beschlossene finanzielle Rahmen f\u00fcr die F\u00f6rderung des EWLV nicht gen\u00fcgen w\u00fcrde. Mit dem totalrevidierten G\u00fctertransportgesetz hat das Parlament gerade die Rahmenbedingungen f\u00fcr den G\u00fcterverkehr festgelegt. Der Bundesrat erachtet es als verfr\u00fcht, diese jetzt bereits wieder anzupassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bahng\u00fctermarkt ist seit 1999 liberalisiert und f\u00fcr alle Akteure offen. Der G\u00fcterverkehr ist entsprechend kein Service Public, sondern soll mittelfristig eigenwirtschaftlich funktionieren. Diese Stossrichtung hat das Parlament im Fr\u00fchjahr 2025 im Rahmen der Totalrevision des G\u00fctertransportgesetzes erneut best\u00e4tigt. Die Forderung der Motion, dass Preissteigerungen ab 2026 nur im Rahmen der Teuerung erfolgen d\u00fcrfen, w\u00fcrde dar\u00fcber hinaus einen Eingriff in bereits abgeschlossene und g\u00fcltige privatrechtliche Vereinbarungen zwischen SBB Cargo und Verladern implizieren. Ein solcher Eingriff ist durch die mit dem nG\u00fcTG beschlossenen Rechtsgrundlagen nicht abgedeckt. Das BAV sieht jedoch vor, mit den Leistungsvereinbarungen festzulegen, dass w\u00e4hrend der Laufzeit der Leistungsvereinbarungen die Anbieter im EWLV keine einseitigen und nicht in der Leistungsvereinbarung ausgehandelten Preismassnahmen ergreifen k\u00f6nnen, ohne dass deren Notwendigkeit gegen\u00fcber dem BAV schl\u00fcssig belegt wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1764115200000)\/","SubmittedBy":"Herzog Eva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1765295932000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1765295946687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}