{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254184,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254184,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4184","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Einf\u00fchrung der Temporary Public Ownership in die schweizerische Bankenrechtsgesetzgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht zu erstatten, in welchem er ein Modell zur Einf\u00fchrung einer TPO in die Schweizerischen Bankengesetzgebung aufzeigt mit gleichzeitiger und mit dem TPO verkn\u00fcpfter Erm\u00f6glichung von zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen der Aktion\u00e4re der betroffenen Bank gegen die Organe der betroffenen Bank und einem gleichzeitig versch\u00e4rften strafrechtlichen Sanktionsmechanismus unter Einf\u00fchrung qualifizierter Straftatbest\u00e4nde.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Im Kapitel 9.1.2 des Berichtes der PUK und auf &nbsp;Seite 201 des Berichtes des Bundesrates zur Bankenstabilit\u00e4t, Kapitel 13.1.10, zum Thema Temporary Public Ownership wurde zum TPO folgendes dargelegt:</p><p>&nbsp;\"Bei einer TPO handelt es sich um eine zeitlich befristete vollst\u00e4ndige oder teilweise staatliche Eigent\u00fcmerstellung in Bezug auf ein Finanzinstitut oder auf einzelne Einheiten desselben [...] im Sinne einer subsidi\u00e4ren, zwingend notwendigen Ultima-Ratio-Massnahme im Interesse der Finanzstabilit\u00e4t und der Volkswirtschaft\";&nbsp;</p><p><br>Jetzt, wo wir wissen, dass der Worst Case bei einer schweizerischen Grossbank eintreten kann und es immer anders l\u00e4uft als gedacht &nbsp;jetzt, wo wir wissen, dass unsere bisherige Regulierung &nbsp;total versagt haben;&nbsp;</p><p>jetzt, wo wir wissen, dass die UBS nicht mehr von einer anderen schweizerischen Grossbank aufgefangen werden k\u00f6nnte und ein Stabilisierungsfonds f\u00fcr illiquide Verm\u00f6genswerte wie anno 2008 bei der UBS auch nicht gen\u00fcgen w\u00fcrde:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>braucht es in der Bankengesetzgebung der Schweiz harte Sanktionsmechanismen, mit welchen auf solche F\u00e4lle des kompletten Versagens des Managements der betroffenen Bank und der Aufsichtsorgane des Finanzmarktes ad\u00e4quat reagiert werden kann. &nbsp;<br>&nbsp;<br>Im Zuge der Bew\u00e4ltigung der Credit-Suisse-Krise erwog der Ausschuss Finanzkrisen unter der Leitung des Direktors der Finma im Fr\u00fchjahr 2023 f\u00fcr eine kurze Zeit, dem Bundesrat als eine m\u00f6gliche Option die vor\u00fcbergehende Verstaatlichung der Credit Suisse vorzuschlagen. Finanzmarktrechtlich wird von Temporary Public Ownership gesprochen. In seiner Botschaft \u00fcber den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 erkl\u00e4rte der Bundesrat gegen\u00fcber dem Parlament allerdings, dass ein TPO aus ordnungspolitischen und rechtlichen Gr\u00fcnden sowie aus Risiko\u00fcberlegungen nicht im Vordergrund stand und angesichts der real bestehenden M\u00f6glichkeit einer privaten \u00dcbernahme nicht priorit\u00e4r weiterverfolgt wurde. Ein Expertenbericht mit dem Titel \"Evaluation der Analysen f\u00fcr die Notfusion CS-UBS\" vom 31.&nbsp;Mai 2024, der im Auftrag der PUK verfasst wurde, unterst\u00fctzt diese Einsch\u00e4tzung.</p><p>&nbsp;</p><p>Zuvor hatte allerdings der Bericht \"Reformbedarf in der Regulierung von Too-big-to-fail-Banken\" des Schweizerischen Instituts f\u00fcr Banken und Finanzen vom 19.&nbsp;Mai 2023, im Auftrag des EFD, empfohlen, zur St\u00e4rkung der vertrauensschaffenden und stabilisierenden Wirkung der TBTF-Regulierung eine Erweiterung des aktuellen Regulierungsrahmens mit dem Instrument einer Verstaatlichungsoption in Erw\u00e4gung zu ziehen. Deshalb solle eine Option zur Verstaatlichung einer TBTF-Bank im Krisenfall geschaffen werden, damit entsprechende Pl\u00e4ne und gesetzliche Grundlagen vorliegen und im Notfall der Staat als Besitzer der letzten Instanz, \"owner of last resort\", eingesetzt werden kann.<br>Im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilit\u00e4t vom 10.&nbsp;April 2024, wurde unter 13.1.10.2. schliesslich Folgendes ausgef\u00fchrt: \"Mit einer \u00dcbernahme der Credit Suisse h\u00e4tte der Bund s\u00e4mtliche Risiken der Bank und auch deren F\u00fchrung \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Gerade mit Blick auf die Bilanzgr\u00f6sse der neuen UBS w\u00e4re k\u00fcnftig eine TPO mit enormen Risiken f\u00fcr den Staat verbunden.\"</p><p><br>Unter 13.1.10.3, \"Rechtliche und technische Fragen\", sagt der Bundesrat: \"Eine TPO wirft zahlreiche rechtliche und technische Fragen auf. Zu pr\u00fcfen w\u00e4re etwa, ob eine TPO in verfassungsrechtlicher Hinsicht zul\u00e4ssig ist. Es w\u00e4ren aber auch zahlreiche Fragen auf Gesetzesstufe zu kl\u00e4ren. Bei der Ausgestaltung einer TPO g\u00e4be es sodann eine Vielzahl von technischen Fragen, die im Rahmen allf\u00e4lliger weiterer Arbeiten vertieft gepr\u00fcft werden m\u00fcssten. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel die Frage, wer vor einer TPO Verluste tragen m\u00fcsste [...]. Auch stellt sich die Frage nach der Bewertung der zu \u00fcbernehmenden Einheit und der damit verbundenen Entsch\u00e4digung f\u00fcr die bisherigen Eignerinnen und&nbsp;Eigner.&nbsp;Weitere&nbsp;Fragen&nbsp;betreffen beispielsweise Exitstrategien, die Eingliederung der Bank in die Bundesverwaltung oder die Steuerung der \u00fcbernommenen Bank.\"&nbsp;</p><p>Die PUK des Schweizer Parlamentes hat diesen Punkt auch erarbeitet. In Kapitel 9.1.2 heisst es: \"Die CS-Krise legt nahe, dass die Anwendung eines solchen Instruments\" - TPO - \"in einer \u00e4hnlich gearteten Krise n\u00f6tig werden k\u00f6nnte.\"&nbsp;</p><p><br>Die n\u00e4chste Finanzkrise kommt bestimmt, sie wird wiederum \u00fcberraschend sein, und wiederum werden unsere Aufsichtsorgane \u00fcberfordert sein wie bisher. Der &nbsp;Bundesrat ist daher zu beauftragen, diesen Punkt der TPO noch einmal aufzunehmen, die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen, damit das Parlament entscheiden kann, ob eine TPO zweckm\u00e4ssig ist oder nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses Instrument ist dabei zus\u00e4tzlich zu verkn\u00fcpfen mit neuen zivilrechtlichen Klagem\u00f6glichkeiten der Aktion\u00e4re im Falle der Ausl\u00f6sung des TPO gegen\u00fcber dem ehemaligen Verwaltungsrat und der ehemaligen Gesch\u00e4ftsleitung der betroffenen Bank und mit einer Versch\u00e4rfung der Strafbestimmungen des StGB (insbesondere durch die Einf\u00fchrung qualifizierter Straftatbest\u00e4nde in Art. 154 StGB, Art. 158 StGB, Art. 163 StGB, Art. 164 StGB und Art. 165 StGB) gekoppelt mit einer Anzeigepflicht des Bundes gegen die betroffenen Verwaltungsr\u00e4te und Gesch\u00e4ftsleitung der Bank.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht des Postulates ist gleichzeitig mit allf\u00e4lligen Botschaften zur &nbsp;Revision der Bankengesetzgebung dem Parlament vorzulegen. Dabei sind \u00e4hnliche Gesetzgebungen ausl\u00e4ndischer Staaten mit grossen Finanzpl\u00e4tzen zu ber\u00fccksichtigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat hat eine tempor\u00e4re Staatsbeteiligung (Temporary Public Ownership, TPO) in einer Bankenkrise als m\u00f6gliches Ultima-Ratio-Instrument f\u00fcr die Schweizer Bankengesetzgebung im Rahmen seines Berichts zur Bankenstabilit\u00e4t vom 10. April 2024 gepr\u00fcft und dessen Einf\u00fchrung aus mehreren Gr\u00fcnden verworfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund der Erkenntnisse aus der Krise der Credit Suisse gilt es das Dispositiv zur Abwicklung einer systemrelevanten Bank zu st\u00e4rken und erkannte L\u00fccken zu schliessen. Im Vordergrund stehen die Einf\u00fchrung eines Public Liquidity Backstop (PLB) und eine St\u00e4rkung der Abwicklung, wo entsprechend das \u00abToo-Big-To-Fail\u00bb (TBTF)-Gesamtpaket des Bundesrates ansetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei Anwendung der TPO \u00fcbernimmt der Bund s\u00e4mtliche Risiken der Bank und ist somit auch sehr weitgehenden Staatshaftungsrisiken ausgesetzt. Dabei besteht zudem das Risiko, dass die Bank \u00fcber l\u00e4ngere Zeit im Staatsbesitz bleibt, wie verschiedene Erfahrungen im Ausland zeigen. Weitere Unklarheiten und Risiken bestehen beispielsweise bez\u00fcglich der operativen Eingliederung der verstaatlichten Bank in die Bundesverwaltung und der Besetzung der Leitungsorgane durch den Staat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der internationale Standard im Bereich Krisenvorbereitung und Krisenmanagement des Financial Stability Boards (\u00abFSB Key Attributes\u00bb) erw\u00e4hnt zwar eine TPO als m\u00f6gliches Abwicklungsinstrument, verzichtet aber - im Gegensatz zu anderen Instrumenten \u2013 klar auf eine Empfehlung an die L\u00e4nder, ob sie eine solche einf\u00fchren oder nicht. Explizit eingef\u00fchrt wurde eine TPO im UK und auf Ebene der EU, wobei in der EU zurzeit nur rund die H\u00e4lfte der Mitgliedsl\u00e4nder die TPO ins nationale Recht \u00fcbernommen haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich enth\u00e4lt auch der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Bundesbeh\u00f6rden im Kontext der CS-Krise keine Empfehlungen oder Vorst\u00f6sse bez\u00fcglich TPO.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht keine Entwicklungen seit seinem Bericht vom 10. April 2024, welche eine Neueinsch\u00e4tzung bez\u00fcglich TPO notwendig machen w\u00fcrden. Entsprechend ist es aus Sicht des Bundesrates weder zielf\u00fchrend noch erforderlich, ein Modell zur Einf\u00fchrung einer TPO in die Schweizerische Bankengesetzgebung zu erarbeiten. </span><span>&nbsp;</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1773083553000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1211|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1773083565250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Zivilrecht|Strafrecht"}}