{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254236,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254236,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4236","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Starlink-Station in Leuk. Gesundheits- und Umweltrisiken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt f\u00fcr Kommunikation ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40&nbsp;Antennen f\u00fcr das Satellitennetzwerk Starlink errichten. Das Baugesuch wurde am 28.&nbsp;Mai publiziert. Das BAKOM gibt keine Informationen bekannt, ausser dass Versuchskonzessionen nicht ver\u00f6ffentlicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Projekt, das die Errichtung von 40&nbsp;Antennen vorsieht, birgt Gesundheits- und Umweltrisiken. Zun\u00e4chst einmal besteht die Gefahr, dass man einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt ist, da diese Antennen starke hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen. Zurzeit gibt es keine Vorgaben zum Schutz der Bev\u00f6lkerung, dies im Gegensatz zu den Schutzbestimmungen bei Mobilfunkantennen. Aus \u00f6kologischer Sicht kommt hinzu, dass der Transport von Satelliten ins All hohe CO2-Emissionen verursacht und Weltraumm\u00fcll hinterl\u00e4sst, der immer mehr Probleme mit sich bringt. Die Energie, die f\u00fcr den Betrieb der 40&nbsp;Antennen n\u00f6tig ist, entspricht dem Jahresverbrauch von 400&nbsp;4-Personen-Haushalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche strahlungsbedingten Risiken bestehen f\u00fcr Menschen, Tiere und die Vegetation? Wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen?</li><li>Warum stellt das BAKOM das Antennendiagramm nicht zur Verf\u00fcgung, damit sich die Intensit\u00e4t der Strahlung und der Strahlungsbereich berechnen lassen?</li><li>Auf welche Entscheidgrundlagen st\u00fctzt sich das BAKOM bei der Konzessionserteilung? Werden die Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilt? Welche Frist besteht f\u00fcr die Erteilung einer endg\u00fcltigen Funkkonzession?&nbsp;</li><li>Falls eine Konzession erteilt wird, werden dann Kontrollen durchgef\u00fchrt? Wird das BAKOM einen Abbau der Anlage verlangen, falls die Bev\u00f6lkerung \u00fcberm\u00e4ssiger Strahlung ausgesetzt ist? Wird die Bev\u00f6lkerung im Umkreis entsch\u00e4digt, wenn gesundheitliche Probleme auftreten?&nbsp;</li><li>Ist angesichts der Tatsache, dass belastbare Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur auf lange Sicht angelegt sind, nicht eine Umkehr der Beweislast n\u00f6tig?</li><li>Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die energetischen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur ein? Ist eine solche Anlage mit den Zielen in Bezug auf die Energiesuffizienz vereinbar?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><u><span>Zu Frage 1</span></u></p><p><span>Feste Satellitenbodenstationen, wie diejenigen in Leuk, senden \u00e4usserst zielgerichtet von Punkt zu Punkt nach oben in Richtung der Satelliten. Sie sind mit Richtfunkstrecken vergleichbar. Richtfunkantennen sind gem\u00e4ss Anhang 1 Ziffer 61 der Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) von den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen ausgenommen. Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 NISV gelten jedoch weiterhin. Daher gilt es sicherzustellen, dass Personen nicht direkt vor die Sendeanlage gelangen. Ausserdem ist die M\u00f6glichkeit einer Exposition f\u00fcr Menschen nicht gegeben, da das Gel\u00e4nde in Leuk durch bauliche Massnahmen (Umz\u00e4unung) nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist. Der Schutz der NISV beschr\u00e4nkt sich auf Menschen. Tiere und Pflanzen sind davon ausgenommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Zu Frage 2</span></u></p><p><span>Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (BAKOM) erteilt auf Gesuch hin Auskunft \u00fcber die Konzession und gew\u00e4hrt Zugang, sofern keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen (vgl. Art. 24f des Fernmeldegesetzes [FMG; SR 784.10]) respektive keine Ausnahmegr\u00fcnde (vgl. Art. 7 des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes [BG\u00d6; SR 152.3]) vorliegen. Solange es sich um ein h\u00e4ngiges Verfahren handelt, wird kein Zugang gew\u00e4hrt (vgl. Art. 8 Abs. 2 BG\u00d6). Zum Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation war das Konzessionsgesuch noch h\u00e4ngig. Nach der Erteilung der Funkversuchskonzession k\u00f6nnen allf\u00e4llige Zugangsgesuche behandelt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Zu Frage 3</span></u></p><p><span>Das BAKOM erteilt Funkkonzessionen auf Grundlage des Fernmelderechts. Eine Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch das BAKOM ist fernmelderechtlich nicht vorgesehen. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt den Kantonen. Sie wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren gepr\u00fcft. </span></p><p><span>Die Behandlungsdauer von Konzessionsgesuchen h\u00e4ngt von der Komplexit\u00e4t des Gesch\u00e4fts ab und kann bei internationalen Abkl\u00e4rungen l\u00e4ngere Zeit in Anspruch nehmen. Eine definitive Funkkonzession wird erst dann erteilt, wenn s\u00e4mtliche Konzessionsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Zu Frage 4</span></u></p><p><span>Das BAKOM wacht als Aufsichtsbeh\u00f6rde im Fernmeldebereich dar\u00fcber, dass das internationale Fernmelderecht, das Fernmeldegesetz, die Ausf\u00fchrungsvorschriften und die Konzessionen eingehalten werden (Art. 58 FMG). Es ergreift im Verletzungsfall die geeigneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes. Dabei k\u00f6nnen Massnahmen bis hin zu einem Konzessionsentzug ausgesprochen werden. Die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt jedoch den Kantonen.</span></p><p><span>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Munz (19.3113) dargelegt hat, k\u00f6nnte Schadenersatz wegen Gesundheitssch\u00e4digung infolge von Funkstrahlung gest\u00fctzt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Funkstrahlung erbracht wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Zu Frage 5</span></u></p><p><span>Eine Beweislastumkehr erscheint aus Sicht des Bundesrates nicht sachgerecht. Der Nachweis der v\u00f6lligen Unsch\u00e4dlichkeit ist wissenschaftlich nicht m\u00f6glich, da sich negative Wirkungen grunds\u00e4tzlich nicht vollst\u00e4ndig ausschliessen lassen. Eine solche Regelung w\u00fcrde daher faktisch auf ein Verbot der entsprechenden Technologie hinauslaufen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><u><span>Zu Frage 6</span></u></p><p><span>Bei der Satellitenkommunikation handelt es sich um eine komplexe Spitzentechnologie. Funktechnologien zur Sprach- und Daten\u00fcbertragung haben einen gewissen Energiebedarf. Aus \u00f6konomischen Gr\u00fcnden besteht seitens der Betreiberinnen ein erhebliches Interesse, den Energieverbrauch ihrer Systeme so weit wie m\u00f6glich zu minimieren.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Clivaz Christophe","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762961033837)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1781865491980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit"}}