{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254255,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254255,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4255","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6ffentlich finanzierte Weiterbildung bei Kurzarbeit unter handelspolitischen Spannungen mit den USA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Entscheidung der USA, \u00fcberm\u00e4ssig hohe Z\u00f6lle zu erheben, bedroht bestimmte Exportbranchen der Schweizer Wirtschaft unmittelbar und erh\u00f6ht das Risiko, dass sie verst\u00e4rkt auf die Kurzarbeit zur\u00fcckgreifen. Die Kurzarbeit hat sich zwar als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Besch\u00e4ftigung bew\u00e4hrt, ist jedoch in erster Linie auf die vor\u00fcbergehende Aufrechterhaltung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ausgerichtet.</p><p>&nbsp;</p><p>Gerade in Zeiten einer anhaltenden Krise oder eines dauerhaften Verlusts von Absatzm\u00e4rkten ist es entscheidend, die Kurzarbeitsphasen zu nutzen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmenden und ihre k\u00fcnftige Arbeitsmarktf\u00e4higkeit zu st\u00e4rken.</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit sehen weder das Arbeitslosenversicherungsgesetz noch die Arbeitslosenversicherungsverordnung die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Weiterbildungen vor, die w\u00e4hrend der Kurzarbeitsphasen innerbetrieblich durchgef\u00fchrt werden. Die Organisation und Finanzierung solcher Massnahmen liegt daher vollst\u00e4ndig bei den Arbeitgebenden, was die Umsetzung erheblich einschr\u00e4nkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li><p>H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr sinnvoll, dass Arbeitnehmende w\u00e4hrend des Bezugs von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung berufliche Weiterbildungen absolvieren k\u00f6nnen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Ist der Bundesrat bereit, die M\u00f6glichkeit einer teilweisen oder vollst\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Finanzierung, etwa \u00fcber die Arbeitslosenversicherung, zur Unterst\u00fctzung von Weiterbildungsmassnahmen w\u00e4hrend Kurzarbeitsphasen zu pr\u00fcfen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Kann der Bundesrat bestehende Modelle in anderen L\u00e4ndern pr\u00fcfen, in denen Kurzarbeitsphasen als Gelegenheit f\u00fcr die Qualifizierung und Weiterbildung genutzt werden, und aufzeigen, welche Erkenntnisse sich daraus f\u00fcr die Schweiz ableiten lassen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Welche Massnahmen erw\u00e4gt der Bundesrat zu ergreifen, damit Kurzarbeitsphasen gezielt als Chancen zur Qualifizierung genutzt werden und nicht auf eine blosse Besch\u00e4ftigungspause hinauslaufen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) ist ein Instrument, das zugunsten der Arbeitnehmenden geschaffen wurde, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die entsprechenden Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Damit KAE gew\u00e4hrt werden kann, muss insbesondere ein Arbeitsausfall vorliegen. Der Anspruch auf KAE bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle die ausfallende Arbeitszeit zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwendet (Art.&nbsp;47 Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV; SR&nbsp;837.02). Dabei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz der KAE, denn die f\u00fcr die Weiterbildung innerhalb des Unternehmens verwendete Zeit stellt nicht wirklich einen Arbeitsausfall dar. Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Ausnahme sinnvoll ist, da die ausfallende Arbeitszeit so f\u00fcr die Weiterbildung genutzt werden kann. Auf diese Weise l\u00e4sst sich f\u00fcr die Arbeitnehmenden der Erhalt ihrer Arbeitspl\u00e4tze garantieren und ihre Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit verbessern. Dies erlaubt dem Unternehmen effektiv eine flexiblere Reorganisation der Arbeit, wenn es seine Mitarbeitenden w\u00e4hrend einem vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigungsr\u00fcckgang weiterbildet.</p><p>Es ist jedoch zu bedenken, dass das Unternehmen auch bei Kurzarbeit in der Lage sein muss, rasch auf neue Auftragseing\u00e4nge zu reagieren. Daraus kann im Falle der Unterst\u00fctzung von Weiterbildungen ein Zielkonflikt entstehen, da diese normalerweise an einen festen Zeitplan gebunden sind. Um einen solchen Zielkonflikt m\u00f6glichst zu vermeiden und die Wirkung der Weiterbildung zu maximieren, m\u00fcsste diese sehr rasch organisiert werden und vor allem den Personen zugutekommen, die bei einem Stellenverlust ein h\u00f6heres Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit haben.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die M\u00f6glichkeit einer teilweisen oder vollst\u00e4ndigen \u00dcbernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) w\u00e4hrend der Kurzarbeit zu pr\u00fcfen, da die ALV mit dieser Entsch\u00e4digung bereits f\u00fcr die L\u00f6hne der Mitarbeitenden aufkommt und die Finanzierung solcher Massnahmen nicht zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt. In der Schweiz ist der Weiterbildungsmarkt nicht staatlich gesteuert, vielmehr handelt es sich um einen freien Markt. Im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG; SR&nbsp;419.1) und in Anwendung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips hat der Gesetzgeber klar festgelegt, dass jede Person selbst f\u00fcr ihre Weiterbildung verantwortlich ist. Der Bundesrat appelliert an die F\u00fcrsorgepflicht der \u00f6ffentlichen wie auch der privaten Arbeitgeber, die auf die Unterst\u00fctzung durch Berufs- und Weiterbildungsfonds von Branchen oder Berufsverb\u00e4nden oder auf bestehende Bundes- resp. kantonale Hilfen zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen, wie etwa das Programm \u00abEinfach besser!\u2026 am Arbeitsplatz\u00bb. Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber, die die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien) ihrer Mitarbeitenden st\u00e4rken wollen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Gem\u00e4ss den Daten des Gegenseitigen Informationssystems f\u00fcr soziale Sicherheit MISSOC zum Vergleich der Systeme der sozialen Sicherheit der EU- und EFTA-Staaten verf\u00fcgen von den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern mit Kurzarbeitsregelung, u.&nbsp;a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, \u00d6sterreich, nur zwei auch \u00fcber eine spezielle Regelung f\u00fcr die Weiterbildungskosten. Es sind dies \u00d6sterreich mit seiner Qualifizierungsf\u00f6rderung und Luxemburg mit einem h\u00f6heren Taggeld im Falle einer Weiterbildung. Da die ALV bereits die L\u00f6hne der Mitarbeitenden \u00fcbernimmt, die w\u00e4hrend der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen, h\u00e4lt es der Bund nicht f\u00fcr notwendig, sich an den Modellen anderer L\u00e4nder zu orientieren.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Da der Anspruch auf KAE bei einer w\u00e4hrend eines Arbeitsausfalls besuchten Weiterbildung bestehen bleibt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten so gew\u00e4hrleistet sind und es sich so vermeiden l\u00e4sst, dass lediglich die T\u00e4tigkeit eingestellt wird.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Amoos Emmanuel","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1763573992963)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1766148683753)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}