{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254267,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254267,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4267","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wo steht die Schweiz bei der \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Behandlung und die Unterst\u00fctzung von Menschen mit Fibromyalgie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style=\"list-style-type:disc;\"><li>Weshalb wird in der nationalen Strategie zur Pr\u00e4vention nicht \u00fcbertragbarer Krankheiten Fibromyalgie nicht erw\u00e4hnt? Welche Vision hat der Bundesrat in Bezug auf diese Krankheit?&nbsp;</li><li>Inwieweit werden die Kosten f\u00fcr die Behandlung von Fibromyalgie von den Krankenkassen \u00fcbernommen? Weshalb werden bestimmte Therapien, die Linderung bringen (Hypnose, Osteopathie, Badekuren), nicht verg\u00fctet?</li><li>Weshalb sind innovative Behandlungen, wie Armb\u00e4nder und Naltrexon, in der Schweiz nicht zugelassen (in Frankreich und Deutschland beispielsweise jedoch schon)? Weiter wurde ein erstes Medikament zur Behandlung von Fibromyalgie, n\u00e4mlich Cyclobenzaprin (Tonmya) im August 2025 von der amerikanischen Arzneimittelbeh\u00f6rde FDA zugelassen. Ist der Schweiz diese Behandlung bekannt und ist vorgesehen, sie in der Schweiz ebenfalls zuzulassen?</li><li>Wird Fibromyalgie von der IV anerkannt? In welcher Form und mit welchen Zielen f\u00fcr die Betroffenen?&nbsp;</li><li>Welche M\u00f6glichkeiten der Arbeitsgestaltung gibt es f\u00fcr Menschen mit Fibromyalgie? Erhalten Menschen, die an dieser Krankheit leiden, Unterst\u00fctzung bei ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit?</li><li>Wo steht die Forschung zu Fibromyalgie in der Schweiz?</li><li>Im Juli 2025 hat die franz\u00f6sische Arzneimittelbeh\u00f6rde \u00abHaute Autorit\u00e9 de sant\u00e9\u00bb Fibromyalgie als eigenst\u00e4ndige chronische Krankheit anerkannt und hat neue Empfehlungen ver\u00f6ffentlicht, die an den heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ankn\u00fcpfen. Sollte die Schweiz nicht nachziehen und Fibromyalgie ebenfalls als tats\u00e4chlich existierende chronische Krankheit anerkennen?</li></ul>","ReasonText":"<p>Fibromyalgie \u00e4ussert sich durch chronische Schmerzen am ganzen K\u00f6rper und wird normalerweise von Symptomen wie rasche Ersch\u00f6pfung, M\u00fcdigkeit, Schlafst\u00f6rungen, Reizdarm, gedr\u00fcckte Stimmung, Angstzust\u00e4nde und Ged\u00e4chtnisst\u00f6rungen begleitet. Laut der Rheumaliga Schweiz sind etwa 0,5&nbsp;Prozent der M\u00e4nner und 3,5&nbsp;Prozent der Frauen von der Krankheit betroffen. Diese Symptome f\u00fchren dazu, dass die Betroffenen sowohl psychisch als auch k\u00f6rperlich stark eingeschr\u00e4nkt sind, dies insbesondere bei der Bew\u00e4ltigung des Alltags, jedoch auch auf gesellschaftlicher Ebene und im Berufsleben, denn es besteht die Gefahr, dass sie aufh\u00f6ren zu arbeiten und sich isolieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Fibromyalgie ist eine Krankheit, die noch weitgehend unbekannt ist und f\u00fcr es noch keine guten Behandlungen gibt. Da die Symptome, die zum Krankheitsbild geh\u00f6ren, chronischer Natur sind, z\u00e4hlt sie zu den unsichtbaren Krankheiten. Neue Forschungsergebnisse lassen zudem vermuten, dass sie auch eine Autoimmunkrankheit sein k\u00f6nnte. Bis heute gilt Fibromyalgie als unheilbar, und es bestehen keine wirkungsvollen Therapiem\u00f6glichkeiten. Es gibt jedoch verschiedene Behandlungen, mit denen die Krankheitssymptome gelindert werden k\u00f6nnen (Psychotherapie, angepasste k\u00f6rperliche Aktivit\u00e4t, Stress- und Schmerzbew\u00e4ltigung, Medikamente wie Tramadol und entz\u00fcndungshemmende Medikamente). Seit Kurzem gibt es ein schmerzlinderndes Armband, das von einem franz\u00f6sischen Unternehmen (Remedee Labs) entwickelt wurde und sich zu bew\u00e4hren scheint. Es ist in Europa zugelassen und k\u00f6nnte f\u00fcr Patientinnen und Patienten in der Schweiz eine zus\u00e4tzliche Behandlung zur Linderung der Symptome darstellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2022 hat Fibromyalgie einen neuen internationalen Status, denn die Weltgesundheitsorganisation hat sie neu in die Gruppe der prim\u00e4ren chronischen Schmerzsyndrome eingestuft. In der Schweiz ist sie jedoch nach wie vor wenig anerkannt. Die IV anerkennt den invalidisierenden Charakter von Fibromyalgie noch immer nicht offiziell. Sie hat Fibromyalgie lange als ein somatoforme Schmerzst\u00f6rung eingestuft, die keine dauerhafte Einschr\u00e4nkung der Arbeitsf\u00e4higkeit, die zu einer Invalidit\u00e4t f\u00fchren kann, bewirkt; sie war bisher der Ansicht, dass die Betroffenen in der Lage sind, die Schmerzen zu \u00fcberwinden und sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Das bedeutet, dass Menschen mit Fibromyalgie keine finanzielle Unterst\u00fctzung aufgrund ihrer k\u00f6rperlichen und psychischen Erkrankung erhalten. Dadurch wird es auch schwieriger, dass die Kosten f\u00fcr bestimmte Behandlungen erstattet werden, und der Zugang zu bestimmten Spezialistinnen und Spezialisten ausserhalb des Wohnkantons wird erschwert.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist dringend und wichtig, dass Fibromyalgie offiziell anerkannt wird: Den Betroffenen darf die Anerkennung der Krankheit nicht l\u00e4nger verwehrt bleiben. Es geht dabei auch darum, die Grundrechte aller von dieser Krankheit betroffenen Menschen zu gew\u00e4hrleisten, wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu einer Invalidenrente. So k\u00f6nnen die Qualit\u00e4t der Gesundheitsversorgung und die Wirksamkeit der Behandlungen verbessert werden; gleichzeitig wird es einfacher, die Anspr\u00fcche geltend zu machen, und der Zugang und den Finanzhilfen wird erleichtert.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Das Ziel der Nationalen Strategie zur Pr\u00e4vention nicht\u00fcbertragbarer Krankheiten ist die Schaffung eines Referenzrahmens f\u00fcr die Pr\u00e4vention dieser Krankheiten, indem Risikofaktoren vermieden und Schutzfaktoren gest\u00e4rkt werden. Die Strategie konzentriert sich somit nicht auf spezifische Krankheiten und ist nicht auf die Implementierung von Behandlungsmassnahmen ausgerichtet. Allerdings k\u00f6nnen mehrere Elemente des Massnahmenplans 2025\u201328 \u2013 insbesondere Stressbew\u00e4ltigung oder regelm\u00e4ssige Bewegung \u2013 auch zur Reduzierung bestimmter Ursachen und Symptome der Fibromyalgie beitragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Behandlung der Fibromyalgie erfolgt nach einem multimodalen Ansatz, bei dem verschiedene Fachdisziplinen und auch die Betroffenen selbst zur wirksamen Therapie beitragen. \u00c4rztliche Leistungen unterliegen dem Vertrauensprinzip und werden grunds\u00e4tzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernommen. Weiter sind \u00e4rztlich angeordnete Therapien wie Badekuren oder Physiotherapie Pflichtleistungen der OKP. Methoden der psychologischen Schmerzbehandlung sowie Formen der Hypnose k\u00f6nnen zulasten der OKP erbracht werden, insofern sie von Leistungserbringern, welche durch das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anerkannt sind, durchgef\u00fchrt werden. Osteopathinnen und Osteopathen sind keine KVG-anerkannten Leistungserbringer, weshalb f\u00fcr ihre Leistungen keine Kosten\u00fcbernahme durch die OKP erfolgt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Entscheidung, ob und in welchen L\u00e4ndern ein Arzneimittel zur Zulassung eingereicht wird, liegt bei den jeweiligen Unternehmen. In der Schweiz ist bisher kein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naltrexon zur Behandlung der Fibromyalgie zugelassen. Mit dem Wirkstoff Naltrexon ist in der Schweiz ein Arzneimittel f\u00fcr die medikament\u00f6se Unterst\u00fctzung der Entw\u00f6hnungsbehandlung von Patientinnen und Patienten nach erfolgter Entgiftung von Opioiden oder Alkohol zugelassen. Im Rahmen der Therapiefreiheit besteht f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte jedoch die M\u00f6glichkeit, zugelassene Arzneimittel ausserhalb der genehmigten Indikation zu verschreiben (\u00abOff-Label-Use\u00bb). </span></p><p><span>In der Schweiz wurde bisher kein Gesuch um Zulassung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Cyclobenzaprin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Fibromyalgie eingereicht. </span></p><p><span>Falls es sich bei dem Bracelet der Firma remedees um ein konformes Medizinprodukt mit der notwendigen CE-Zertifizierung handelt, ist f\u00fcr das Inverkehrbringen in der Schweiz keine beh\u00f6rdliche Zulassung erforderlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. F\u00fcr die Leistungspflicht der Invalidenversicherung (IV) ist nicht die Krankheit an sich massgebend, sondern deren Auswirkungen auf die Erwerbst\u00e4tigkeit oder den Aufgabenbereich der versicherten Person. So auch bei diesem Krankheitsbild, welches in der IV bekannt ist und zu dem auch bereits eine Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 141 V 281) vorliegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Ist die Erwerbsunf\u00e4higkeit voraussichtlich bleibend oder l\u00e4ngere Zeit dauernd, pr\u00fcft die IV im konkreten Fall, welche Leistung in Frage kommen. Entsprechend dem Grundsatz \u00abEingliederung vor Rente\u00bb bem\u00fcht sich die IV, die versicherten Personen mittels Eingliederungsmassnahmen so gut wie m\u00f6glich im Arbeitsmarkt zu halten oder wieder zu integrieren. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos ausgesch\u00f6pft sind, wird der Anspruch auf eine Rente gepr\u00fcft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. In der Schweiz wird die Fibromyalgie vor allem in den Bereichen chronische Schmerzen, Rheumatologie und Schmerzmedizin aktiv erforscht. Die aktuellen Arbeiten konzentrieren sich dabei auf Schmerzmechanismen, die bildgebende Darstellung des Gehirns sowie die Evaluation nichtmedikament\u00f6ser und multimodaler Therapieans\u00e4tze. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Ip. 25.3097 Crottaz \u00abGibt es Z\u00f6liakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht verg\u00fctet?\u00bb darlegte, sieht die OKP keine Anerkennung einzelner Krankheiten vor. F\u00fcr die Leistungspflicht gilt die Voraussetzung, dass eine Krankheit nach Artikel 3 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vorliegt. Die Fibromylagie erf\u00fcllt den Krankheitsbegriff nach ATSG. Die OKP \u00fcbernimmt deshalb die Leistungen zur Diagnose und Behandlung der Fibromyalgie, insofern sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit gem\u00e4ss Artikel 32 KVG erf\u00fcllen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1764115200000)\/","SubmittedBy":"Fivaz Fabien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1765178634000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1765265048250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}