{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254272,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254272,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4272","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nie profitierten weniger Mieterhaushalte von einer Senkung des Referenzzinssatzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 4. M\u00e4rz 2025 ist der Referenzzinssatz von 1.75 auf 1.5 Prozent gesunken. Mietende, die den Aufschlag auf 1.75 Prozent erhalten hatten oder seit Dezember 2023 umgezogen sind, hatten ein Anrecht auf eine Mietzinssenkung, ebenso weitere Haushalte abh\u00e4ngig von gewissen Kostenfaktoren. Gem\u00e4ss Mietpreisindex hatten \u00fcber 30 Prozent der Haushalte nach der Referenzzinssatzerh\u00f6hung im Dezember 2023 eine Mietzinserh\u00f6hung erhalten. Ganz grob gerechnet h\u00e4tte jeder zweite Haushalt eine Senkung zu Gute gehabt.&nbsp;</p><p>Tats\u00e4chlich haben bis August 2025 lediglich 6.3 Prozent der Haushalte eine Mietzinssenkung erhalten. Noch nie haben nach einer Referenzzinssatzsenkung so wenige Haushalte im darauf folgenden Quartal eine Mietzinssenkung erhalten. Und trotz dieser Senkung ist der Mietzinsindex insgesamt im letzten Quartal um 0.1 Prozent angestiegen. Diese Entwicklung zeigt nochmals in aller Deutlichkeit, dass die Koppelung des Mietzinses an den Referenzzinssatz eine ungleiche Wirkung entfaltet. Nach oben wird deutlich h\u00e4ufiger angepasst als nach unten. Wenig hilfreich sind in diesem Zusammenhang die sehr verhaltenen Reaktionen der Vermieterseite, die ihre Mitglieder nur unter dem Vorbehalt einer missbr\u00e4uchlichen Rendite zu Mietzinssenkungen aufrufen, einem Kriterium, das in der Praxis von Vermietenden kaum transparent gemacht wird.&nbsp;&nbsp;</p><p>1. Welche Schl\u00fcsse zieht der Bundesrat aus diesen Zahlen?</p><p>2. Der Bundesrat diskutiert ein neues Mietzinsmodell, bezieht er dabei auch diese Asymetrie mit ein?</p><p>3. Welche Massnahmen wird der Bundesrat kurzfristig ergreifen, um die Weitergabe der Referenzzinssatzsenkungen zu erh\u00f6hen?&nbsp;</p><p>4. Ist er insbesondere bereit, eine Informationskampagne zu lancieren, um die Mietenden \u00fcber ihre Rechte und die Vermieterinnen und Vermieter \u00fcber ihre Pflichten aufzukl\u00e4ren?&nbsp;</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Mietpreiserhebungen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) zeigen, dass in den zwei Quartalen, die den jeweiligen Senkungen des Referenzzinssatzes in den Jahren 2011 bis 2020 folgten, insgesamt zwischen 15,4 und 19,5 Prozent der Mieterhaushalte eine Mietzinsreduktion erhalten haben. Dagegen waren in den jeweiligen zwei Quartalen, die den beiden Erh\u00f6hungen des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 folgten, Erh\u00f6hungen f\u00fcr 22,6 sowie 28,7 Prozent der Haushalte zu verzeichnen. Betreffend Senkung des Referenzzinssatzes vom 4. M\u00e4rz 2025 liegen erst die Zahlen eines Quartals vor. Deshalb und weil am 2. September 2025 eine weitere Senkung erfolgte, deren Auswirkung noch nicht bekannt ist, sind zu den Folgen der diesj\u00e4hrigen Referenzzinsentwicklung noch keine abschliessenden Aussagen m\u00f6glich.</p><p>Es gibt verschiedene Faktoren, die dazu f\u00fchren, dass sich Mietzinse nach \u00c4nderungen des Referenzzinssatzes h\u00e4ufiger nach oben bewegen als nach unten. Gem\u00e4ss Artikel 12 der Verordnung \u00fcber die Miete und Pacht von Wohn- und Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen (VMWG; SR 221.213.11) sind nicht nur Erh\u00f6hungen des Hypothekarzinssatzes, sondern auch Erh\u00f6hungen der Geb\u00fchren, Objektsteuern, Baurechtszinse, Versicherungspr\u00e4mien und der Unterhaltskosten f\u00fcr den Mietzins relevant. Weiter darf aufgrund von Artikel 16 VMWG der Mietzins um bis zu 40 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erh\u00f6ht werden. Schliesslich k\u00f6nnen aufgrund von Artikel 14 VMWG auch Mehrleistungen auf den Mietzins \u00fcberw\u00e4lzt werden. Durch diese Faktoren werden referenzzinssatzbedingte Senkungsanspr\u00fcche in vielen F\u00e4llen kompensiert. Ferner richten sich nicht alle Mietverh\u00e4ltnisse nach der Kostenmiete, so insbesondere bei Staffel- oder Indexmiete. In beiden F\u00e4llen sind Zinssatzsenkungen irrelevant und der Mietzins bewegt sich in aller Regel nach oben.</p><p>2. Am 21. M\u00e4rz 2025 beauftragte der Bundesrat das WBF (BWO), das geltende Mietzinsmodell und die Regeln f\u00fcr die Anpassung der Mietzinse zu \u00fcberarbeiten und das Ergebnis dem Bundesrat bis Ende September 2026 zu unterbreiten. Dieser Auftrag bezieht sich in erster Linie auf die einzelnen Elemente des Mietzinsmodells. Er stellt den Grundsatz der im Bereich des Obligationenrechts (OR; SR 220) geltenden Kostenmiete nicht in Frage und kann am Umstand, dass die Entwicklung der Kosten tendenziell h\u00e4ufiger zu Mietzinserh\u00f6hungen als zu Senkungen f\u00fchrt, nichts \u00e4ndern. Ob bei den Mietzinsanpassungsregeln Potenzial f\u00fcr Verbesserungen besteht, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgesch\u00e4tzt werden.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates besteht derzeit kein Anlass f\u00fcr Massnahmen des Bundes, um die Weitergabe von Referenzzinssatzsenkungen zu erh\u00f6hen.</p><p>4. Im Rahmen des gesetzlichen Informationsauftrags des BWO und der viertelj\u00e4hrlichen Bekanntgabe des Referenzzinssatzes wird die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig \u00fcber die Mietzinsanpassungsm\u00f6glichkeiten informiert. Dies geschieht unabh\u00e4ngig davon, ob sich der Referenzzinssatz ver\u00e4ndert hat oder nicht. Die Mietvertragsparteien werden daher regelm\u00e4ssig auf allf\u00e4llig noch nicht ausgesch\u00f6pftes Anpassungspotenzial aufmerksam gemacht. Zudem werden auf der Webseite des Bundes <a href=\"http://www.ch.ch\"><u>www.ch.ch</u></a> Informationen zum Vorgehen bei einem Anspruch auf Mietzinsreduktion zur Verf\u00fcgung gestellt. Weiter sind aufgrund von Artikel 21 Absatz 2 VMWG die Schlichtungsbeh\u00f6rden verpflichtet, Mieter und Vermieter ausserhalb eines Anfechtungsverfahrens zu beraten; sie haben namentlich Mietern und Vermietern behilflich zu sein, sich selbst ein Urteil dar\u00fcber zu bilden, ob ein Mietzins missbr\u00e4uchlich ist. Schliesslich sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) f\u00fcr Streitigkeiten aus Miete und Pacht ein unentgeltliches Schlichtungsverfahren vor. Der Bundesrat erachtet diese Informationen und Instrumente als gen\u00fcgend.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"T\u00f6ngi Michael","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1766147265000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1766147278190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}