{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254337,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254337,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4337","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00fcr eine gerechte Anwendung der Zugangsvoraussetzungen des Schweizer B\u00fcrgerrechts f\u00fcr Nachkommen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der Totalrevision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes&nbsp;(B\u00fcG) im Jahr&nbsp;2018 ist eine Bestimmung in Kraft getreten, die sich f\u00fcr Nachkommen von Auslandschweizerinnen und -schweizern als problematisch erweist. Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;1&nbsp;B\u00fcG besagt:&nbsp;\u00abDas im Ausland geborene Kind eines schweizerischen Elternteils, das noch eine andere Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt, verwirkt das Schweizer B\u00fcrgerrecht mit der Vollendung des 25.&nbsp;Lebensjahres, wenn es nicht bis dahin einer schweizerischen Beh\u00f6rde im Ausland oder Inland gemeldet worden ist oder sich selber gemeldet hat oder schriftlich erkl\u00e4rt, das Schweizer B\u00fcrgerrecht beibehalten zu wollen\u00bb.</p><p>In der Praxis f\u00fchrt diese Regelung dazu, dass zahlreichen jungen Menschen automatisch das Schweizer B\u00fcrgerrecht entzogen wird, weil sie die notwendigen Schritte nicht fristgerecht unternommen haben.</p><p>Auch wenn das Vorhandensein eines gesetzlichen Rahmens unbestritten ist, stellt sich die Frage, ob es gerecht ist, das 25.&nbsp;Lebensjahr als eine Art&nbsp;\u00abstarren Stichtag\u00bb anzusehen. Kann jemand mit 24&nbsp;Jahren und 11&nbsp;Monaten als berechtigte Schweizerin oder berechtigter Schweizer gelten&nbsp;\u2013 und einen Monat sp\u00e4ter nicht mehr, ganz unabh\u00e4ngig davon, wie eng die tats\u00e4chliche Verbundenheit zur Schweiz ist?</p><p>Unverst\u00e4ndnis ruft auch die Strenge hervor, mit der diese Bestimmung offenbar durchgesetzt wird. Nach Angaben mehrerer betroffener Familien gibt es f\u00fcr junge Menschen, welche die Altersgrenze nur geringf\u00fcgig \u00fcberschritten haben, keine M\u00f6glichkeit zur erleichterten Wiedererlangung des B\u00fcrgerrechts, selbst wenn sie eine tiefe Verbundenheit mit der Schweiz nachweisen k\u00f6nnen, beispielsweise durch ihr Engagement in Schweizer Vereinen im Ausland.</p><p>Infolgedessen k\u00f6nnten junge Erwachsene lebenslang f\u00fcr Vers\u00e4umnisse oder Nachl\u00e4ssigkeiten ihrer Eltern benachteiligt werden, die vor ihrem 25.&nbsp;Lebensjahr stattfanden&nbsp;\u2013 einem Alter, in dem viele junge Menschen noch in der Ausbildung und sich der rechtlichen Folgen ihres Status kaum bewusst sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Reicht die Abstammung von Auslandschweizerinnen und -schweizern aus, um ein Verfahren zur Wiedererlangung des B\u00fcrgerrechts nach dem 25.&nbsp;Lebensjahr zu erm\u00f6glichen? Wenn nein, welche zus\u00e4tzlichen Kriterien m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, damit ein solches Gesuch zul\u00e4ssig ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Verbundenheit der Nachkommen von Auslandschweizerinnen und -schweizern mit der Schweiz? Wird ihr Engagement in Organisationen wie der Auslandschweizer-Organisation ber\u00fccksichtigt?</li><li>Steht diese restriktive Praxis nicht im Widerspruch zu Artikel&nbsp;40 Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung, wonach der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz f\u00f6rdert?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Artikel 7 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes (B\u00fcG; SR 141.0) entspricht Artikel 10 des fr\u00fcheren Gesetzes, das einen Verlust des Schweizer B\u00fcrgerrechts durch Verwirkung mit Vollendung des 22. Altersjahres vorsah. Die Altersgrenze wurde jedoch auf 25 Jahre angehoben. Artikel 27 Absatz 1 B\u00fcG sieht f\u00fcr Personen, die das Schweizer B\u00fcrgerrecht durch Verwirkung verloren haben, die M\u00f6glichkeit vor, innert zehn Jahren ein Gesuch um Wiedereinb\u00fcrgerung zu stellen, sofern sie insbesondere eng mit der Schweiz verbunden sind (siehe Art. 26 B\u00fcG). Gem\u00e4ss Absatz 2 dieses Artikels ist eine Wiedereinb\u00fcrgerung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren m\u00f6glich, sofern die betreffende Person seit drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz hat (siehe auch Interpellation 24.4333 Durrer-Knobel \u00ab Schweizer B\u00fcrgerrecht f\u00fcr Nachkommen von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen\u00bb). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Gem\u00e4ss Artikel 26 B\u00fcG zeigen Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland leben und sich wiedereinb\u00fcrgern lassen m\u00f6chten, eine enge Verbundenheit mit der Schweiz. Der Begriff der engen Verbundenheit wird in Artikel 11 der Verordnung \u00fcber das Schweizer B\u00fcrgerrecht (B\u00fcV; SR 141.01) erl\u00e4utert. Diese ist gegeben, wenn die betreffende Person sich innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Gesuchstellung mindestens dreimal in der Schweiz aufgehalten hat, sich im Alltag m\u00fcndlich in einer Landessprache verst\u00e4ndigen kann, \u00fcber Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in der Schweiz verf\u00fcgt und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt. In der Praxis ber\u00fccksichtigt das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) weitere Elemente wie die Mitgliedschaft in einer Auslandschweizerorganisation oder einem Schweizer Verein (siehe Art. 11 Abs. 1 Bst. d B\u00fcV; erl\u00e4uternder Bericht zur B\u00fcV). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Nein, mit der Einf\u00fchrung der Verwirkung des Schweizer B\u00fcrgerrechts im Jahr 1953 trug der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass eine Familie, die w\u00e4hrend Generationen im Ausland lebt, der angestammten Heimat entfremdet wird. Daher sahen sich weder der Bundesrat noch das Parlament im Rahmen der Totalrevision des B\u00fcG veranlasst, diese Bestimmung \u2013 abgesehen von der Erh\u00f6hung der Altersgrenze \u2013 anzupassen. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762300800000)\/","SubmittedBy":"Walder Nicolas","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762352068737)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763639460293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Migration"}}