{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4344","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Voraussetzungen f\u00fcr die Einsicht in das Grundbuch vereinheitlichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzes- und Verordnungs\u00e4nderungen vorzuschlagen, die erforderlich sind, um die Bedingungen f\u00fcr den Zugang zum und die Einsicht in das Grundbuch schweizweit zu vereinheitlichen, insbesondere hinsichtlich:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>der Personen, die zur Einsicht in Ausz\u00fcge und Unterlagen des Grundbuchs berechtigt sind;</li><li>der Liste der einsehbaren Dokumente&nbsp;(Grundbuch selbst, Belege, Pl\u00e4ne usw.);&nbsp;</li><li>der Modalit\u00e4ten und Voraussetzungen f\u00fcr die Online-Einsicht;</li><li>der Tarife f\u00fcr die Einsichtnahme sowie die Ausstellung von Ausz\u00fcgen oder Kopien von Unterlagen.</li></ol><p>Der Bundesrat wird zudem im Sinne der landesweiten Gleichbehandlung sicherstellen, dass Fachleute mit Wohnsitz in anderen Kantonen nicht benachteiligt werden k\u00f6nnen, indem sie nur einen eingeschr\u00e4nkten oder gar keinen Zugang zum Grundbuch erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Das Grundbuch ist ein zentrales Instrument f\u00fcr die Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der dinglichen Rechte an Grundst\u00fccken. Der Zugang zu dieser \u00f6ffentlichen Dienstleistung muss durch klare, einheitliche und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Grunds\u00e4tze geregelt sein. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In der Praxis unterscheiden sich die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Einsichtnahme von Kanton zu Kanton stark, insbesondere hinsichtlich der zur Einsichtnahme berechtigten Personen&nbsp;(Notarinnen, Rechtsanw\u00e4lte, Architektinnen, Geometer, Immobilienmaklerinnen, Gl\u00e4ubiger usw.) sowie der einsehbaren Informationen&nbsp;(Belege, Katasterpl\u00e4ne, Dienstbarkeiten usw.).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dar\u00fcber hinaus muss man sich f\u00fcr den Online-Zugang zu den kantonalen Abfragesystemen m\u00fchsam und mehrfach registieren und jeweils die entsprechenden Geb\u00fchren bezahlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Unterschiede beeintr\u00e4chtigen die Rechtssicherheit, erschweren den reibungslosen Ablauf von Immobiliengesch\u00e4ften und verkomplizieren unn\u00f6tig die Arbeit von Fachpersonen, die in mehreren Kantonen t\u00e4tig sind. In einigen F\u00e4llen f\u00fchren restriktive Praktiken de facto dazu, dass ausserkantonale Fachpersonen vom Zugang zum Grundbuch ausgeschlossen sind. Das widerspricht dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs auf Bundesebene und geht zulasten der Bev\u00f6lkerung.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch eine landesweite Harmonisierung der Vorschriften k\u00f6nnte&nbsp;\u2013 unter Beachtung der Bedeutung dieses Registers f\u00fcr die Rechtssicherheit&nbsp;\u2013 ein gleichberechtigter, effizienter und verh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Zugang zum Grundbuch gew\u00e4hrleistet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die F\u00fchrung des Grundbuchs obliegt seit jeher den Kantonen. In vielen Kantonen gibt es mehrere Grundbuchkreise, teils gar auf Gemeindeebene. Um diese Fragmentierung soweit sinnvoll zu begrenzen, sieht das Bundesrecht gewisse Mindestvorschriften vor. Die Motion betrifft gem\u00e4ss ihrer Begr\u00fcndung in erster Linie die erweiterten elektronischen Zugriffe nach Artikel 28 ff. Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.432.1), das sog. Abrufverfahren. Die Kantone k\u00f6nnen damit verschiedenen Funktionstr\u00e4gern den Zugriff auf die Daten des Hauptbuchs, des Tagebuchs und der Hilfsregister, teils auch in die Belege, ohne Interessennachweis zug\u00e4nglich machen. Dessen Notwendigkeit entf\u00e4llt im Einzelfall, da f\u00fcr die im Artikel erw\u00e4hnten Funktionstr\u00e4ger aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit ein Interesse nach Artikel 970 Absatz 1 Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) vermutet wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen der Revision der Bestimmungen zum Abrufverfahren, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist (AS </span><strong><span>2019</span></strong><span> 3049), hat die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden 2018 eine Beibehaltung des Grundsatzes bef\u00fcrwortet, wonach die Kantone dar\u00fcber befinden sollen, wie und wem Zugang zum Abrufverfahren zu gew\u00e4hren ist (Ergebnisbericht abrufbar unter </span><a href=\"https://www.fedlex.admin.ch\"><u><span>https://www.fedlex.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2018 &gt; \u00c4nderung der Grundbuchverordnung (GBV) &gt; Ergebnis &gt; Bericht). Damit hielt die Revision an der seit jeher geltenden Regelung fest, wonach die Datenhoheit und die Verantwortung f\u00fcr den Datenschutz und die rechtskonforme Verwendung der Daten bei den Kantonen liegen. Damit einher geht die Regelung der Modalit\u00e4ten des Zugriffs nach Artikel 29 f. GBV. Demnach m\u00fcssen die Kantone f\u00fcr die korrekte Zugriffsgew\u00e4hrung sorgen und die rechtskonforme Nutzung mittels Nutzervereinbarungen sicherstellen. Gerade in Bezug auf einzelne Funktionstr\u00e4ger wie etwa die Anwaltschaft, hat die Vernehmlassung von 2018 ergeben, dass kein Konsens dar\u00fcber besteht, ob diese das Abrufverfahren nutzen d\u00fcrfen sollen. Der Umstand, dass der Zugriff f\u00fcr die Rechtsanwaltschaft in zahlreichen Kantonen nicht gew\u00e4hrt wird, ist Ausdruck davon. Insgesamt erachtet der Bundesrat die Kantone weiterhin als die geeignete Stufe, um dar\u00fcber zu befinden, ob und in welchem Umfang einzelne Funktionstr\u00e4ger nach Artikel 28 GBV Zugang zu den jeweiligen kantonalen Grundbuchdaten erhalten sollen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der vom Motion\u00e4r geforderte einheitliche Zugriff im Abrufverfahren f\u00fcr s\u00e4mtliche Kantone ohne Anmeldepflicht in verschiedenen Systemen k\u00f6nnte durch eine einheitliche Regelung allein nicht gel\u00f6st werden. Vielmehr m\u00fcsste der Bund IKT-Infrastruktur zur Verf\u00fcgung stellen, um einen zentralen und einheitlichen Zugang zu den kantonalen Registern zu erm\u00f6glichen. Mit Einf\u00fchrung des Artikel 949</span><em><span>d</span></em><span> ZGB hat das Parlament sodann beschlossen, dass die Kantone f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Zugriffs auf die Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren private Aufgabentr\u00e4ger einsetzen d\u00fcrfen. Solche Dienstleister bieten bereits heute f\u00fcr die meisten Kantone die vom Motion\u00e4r geforderte Zugriffsm\u00f6glichkeit an.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit Inkrafttreten des geltenden ZGB sind die Organisation und die Geb\u00fchrenhoheit Sache der Kantone (vgl. Art. 954 ZGB). Diese Regelung hat sich bew\u00e4hrt, denn die Kantone tragen auch die Kosten f\u00fcr ihre Organisation und die erbrachten Dienstleistungen. Die Bemessung der Geb\u00fchren durch den Bund festlegen zu lassen, liesse sich nur mittels Eingriffs in die heutige Kompetenzregelung bewerkstelligen. Im interkantonalen Vergleich betragen die Geb\u00fchren im Abrufverfahren maximal CHF 20 pro Abruf, was insgesamt als angemessen erscheint. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die heutige Regelung stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der involvierten Kreise dar. Das Risiko, dass eine Einheitsl\u00f6sung nur mit signifikanten Einschr\u00e4nkungen des Zugriffs umsetzbar w\u00e4re, erscheint bedeutend gewichtiger als die zu erwartenden Nutzervorteile. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen w\u00fcrden zudem zu einem erheblichen Eingriff in die Kompetenzen der Kantone f\u00fchren. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die gegenw\u00e4rtige L\u00f6sung ausgewogen ist, weshalb er daran festh\u00e4lt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1763510400000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1763565589260)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1764669054477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Raumplanung und Wohnungswesen"}}