{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254374,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254374,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4374","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stromabkommen. Wie viel Swiss Finish steckt in der Umsetzung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht f\u00fcr den Schweizer Strommarkt die vollst\u00e4ndige Strommark\u00f6ffnung vor und soll damit die Stromversorgungssicherheit, Wahlfreiheit und Preisvorteile f\u00fcr Stromkonsument:innen und zu mehr Innovationskraft der Energiebranche f\u00fchren. Gleichzeitig behaupten Kritiker:innen der Stromabkommens, dass mit der Liberalisierung des Strommarkts die Erreichung der inl\u00e4ndischen Ausbauziele f\u00fcr erneuerbare Stromproduktion gef\u00e4hrdet w\u00fcrde.</p><p>Vor dem Hintergrund der bundesr\u00e4tlichen Aussagen, wonach alternative Modelle zur Einspeisung von dezentral produziertem Solarstrom eingef\u00fchrt werden sollen, sind viele Anlagenbesitzer:innen verunsichert. Die Strombranche spricht von einem \u00abSwiss Finish\u00bb, der in vielen Teilen Unklarheiten schaffe.&nbsp;</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><ol><li>Wie gedenkt der Bundesrat mit der aktuellen Unsicherheit bei privaten Stromproduzent:innen umzugehen?&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Zubau erneuerbarer Stromproduktion nicht verlangsamt wird? Welche F\u00f6rdermodelle sieht der Bundesrat mit Inkrafttreten eines vollst\u00e4ndigen liberalisierten Strommarktes vor, die nicht aus der Grundversorgung finanziert werden?</li><li>Gibt es zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Wahlfreiheit zwischen Grundversorgung und Markt Erfahrungswerte aus dem Ausland insbesondere zu Wechselfristen und -geb\u00fchren? Welche Wechselfristen und -geb\u00fchren sieht der Bundesrat vor?</li><li>Wir wird sichergestellt, dass die Grundversorgung mit Strom einen echten Schutz vor hohen Preisschwankungen garantiert und bezahlbar bleibt?</li><li>In welchen anderen Bereichen will der Bundesrat weitergehen, als das Stromabkommen zwingend verlangen w\u00fcrde?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Die Vernehmlassungsvorlage zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) enth\u00e4lt einen Vorschlag zur Umsetzung des Stromabkommens in der Schweiz. In der Vernehmlassungsvorlage bleiben wesentliche bestehende F\u00f6rdermassnahmen f\u00fcr erneuerbare Energien, wie die Einspeiseverg\u00fctung, die Einmalverg\u00fctung bei der Erstellung neuer Anlagen, die Verg\u00fctung f\u00fcr Herkunftsnachweise und die Netzkosteneinsparungen beim Eigenverbrauch bestehen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht jedoch vor, die Minimalverg\u00fctung nach einer \u00dcbergangsfrist abzuschaffen. Grund daf\u00fcr ist, dass die aktuell vorgesehene Finanzierung \u00fcber das Monopol in der Grundversorgung mit der vollst\u00e4ndigen Markt\u00f6ffnung nicht mehr m\u00f6glich ist. Dies bedeutet nicht, dass die Einspeisung nicht mehr entsch\u00e4digt wird. Die Elektrizit\u00e4t kleiner Anlagen muss immer noch abgenommen und verg\u00fctet werden, jedoch neu zum Marktpreis. Zus\u00e4tzlich treten per 1. Januar 2026 verschiedene Neuerungen in Kraft, dank denen alternative Modelle zur Einspeisung von dezentral produziertem Solarstrom m\u00f6glich werden: Die lokalen Elektrizit\u00e4tsgemeinschaften erlauben eine lokale Vermarktung des dezentral erzeugten Stroms zu Vorzugsbedingungen. Dynamische und \u00f6rtlich differenzierte Netztarife setzen Anreize, die Produktion und Speicherung an die aktuelle Marktsituation anzupassen. Stromproduzenten und Speicherbetreiber k\u00f6nnen ihre Flexibilit\u00e4t anderen Akteuren verkaufen und verschiedene Speicherl\u00f6sungen werden \u00fcber die R\u00fcckerstattung des Netznutzungsentgelts finanziell unterst\u00fctzt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation mit deutlich gesunkenen Kosten f\u00fcr Speicherl\u00f6sungen, was die lokale Verwertung des dezentral produzierten Stroms vereinfacht, und dem bestehenden F\u00f6rderumfeld f\u00fcr erneuerbare Energien erachtet der Bundesrat eine Kompensation des Wegfalls der Minimalverg\u00fctung als nicht zweckm\u00e4ssig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Ganz grunds\u00e4tzlich gilt es festzuhalten, dass die zuk\u00fcnftige Vereinbarkeit Schweizer F\u00f6rdermodelle mit dem EU-Recht wegen der dynamischen Rechts\u00fcbernahme von EU-Recht nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden kann. Mit dem Stromabkommen bekennen sich die Schweiz und die EU jedoch zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Schweiz setzt sich ein indikatives, ambitioniertes sowie erreichbares Ziel eines Anteils von 48,4 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030. Die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Energiegesetz wie auch die wichtigsten F\u00f6rdermassnahmen f\u00fcr erneuerbare Energien, darunter insbesondere die gleitende Marktpr\u00e4mie und die Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bleiben bestehen. Die Integration des dezentral produzierten, erneuerbaren Stroms ins Stromsystem und dessen Verwertung wird \u00fcber die unter 1. beschriebenen Massnahmen gef\u00f6rdert. Die Mindestanteile f\u00fcr erneuerbaren Strom in der Grundversorgung sollen gem\u00e4ss Vernehmlassungsvorlage bestehen bleiben, wobei das Kriterium der inl\u00e4ndischen Produktion aufgehoben werden soll, da dies im Binnenmarkt diskriminierend sein k\u00f6nnte. Mit diesen F\u00f6rdermassnahmen kann die erneuerbare Stromproduktion weiter ausgebaut werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) hat am 27. Juni 2024 die Resultate einer Umfrage im Aussennetz des EDA in der EU zu den Auswirkungen der \u00d6ffnung des Strommarkts f\u00fcr Kleinkunden in den EU-Mitgliedsstaaten publiziert (abrufbar unter www.bfe.admin.ch &gt; News und Medien &gt; Publikationen). Die Umfrage zeigt, dass die Wechselraten der Kleinkunden auf einem niedrigen Niveau geblieben sind. Des Weiteren ist gem\u00e4ss der EU-Agentur f\u00fcr die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbeh\u00f6rden (ACER) der europ\u00e4ische Strommarkt auf der Nachfrageseite durch geringe Wechselraten bei den Haushalten gekennzeichnet. F\u00fcr das Jahr 2023 wurde bei den Haushalten eine Wechselrate von rund sieben Prozent ermittelt. In der Vernehmlassungsvorlage schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass der Lieferantenwechsel unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen so schnell wie m\u00f6glich durchzuf\u00fchren ist. Es ist gem\u00e4ss Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, dass der Grundversorger f\u00fcr unterj\u00e4hrige Eintritte in die Grundversorgung und Austritte daraus eine kostendeckende Wechselgeb\u00fchr verlangen kann, die seine allf\u00e4lligen Kosten (zum Beispiel f\u00fcr die vorgeschriebene langfristige Strombeschaffung) abdeckt. Ziel ist, dass die Kunden, welche in der Grundversorgung bleiben, vom allf\u00e4lligen Wechselverhalten von anderen Kunden nicht benachteiligt werden. Die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) wird dabei gewisse Vorgaben f\u00fcr die Festsetzung der H\u00f6he der Wechselgeb\u00fchr machen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Grundversorger m\u00fcssen f\u00fcr die Grundversorgung eine strukturierte Beschaffungsstrategie verfolgen. Damit werden allf\u00e4llige Marktpreisschwankungen abgefedert. Der Preis ist allerdings ein wichtiges Knappheitssignal. Knappheitssignale tragen auch zu einer effizienten Stromversorgung bei und haben auf diese Weise letztlich einen Effekt auf die Strompreise aller Stromkunden. Zum Schutz der Endverbraucherinnen und Endverbraucher sieht die Vernehmlassungsvorlage Begleitmassnahmen vor. Dazu geh\u00f6ren Mindestvorgaben an Vertragsinhalte und das Verbot von missbr\u00e4uchlichen Vertragspraktiken, das Monitoring der Funktionsweise des Markts durch die ElCom, die Gew\u00e4hrleistung einer elektronischen Vergleichsplattform f\u00fcr Stromangebote von Lieferanten und die Schlichtungsstelle/Ombudsstelle f\u00fcr Endverbraucherinnen und Endverbraucher bei Vertragsstreitigkeiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Frage l\u00e4sst sich aufgrund der Komplexit\u00e4t der Materie und des bestehenden Interpretationsspielraums nicht eindeutig beantworten. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst einen spezifisch auf das bestehende Schweizer Energierecht zugeschnittenen Vorschlag f\u00fcr die Umsetzung des Stromabkommens. Bei der Erarbeitung des Vorschlags wurde auf Zweckm\u00e4ssigkeit und Koh\u00e4renz geachtet. F\u00fcr den Bundesrat ist es wichtig, eine mehrheitsf\u00e4hige Umsetzung des Stromabkommens zu schaffen. Dabei werden die Anliegen der verschiedenen Schweizer Interessengruppen bei der Umsetzung geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt und der Spielraum, </span><span>den das relevante EU-Recht </span><span>daf\u00fcr bietet, wird wo notwendig ausgenutzt. Der Bundesrat wird die eingegangenen Stellungnahmen analysieren und die Vorlage nach Bedarf \u00fcberarbeiten.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1764115200000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1764171303397)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1766149312453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Energie"}}