{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254386,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254386,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4386","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Waffeneinziehungen wegen Fahrl\u00e4ssigkeitsdelikten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Waffengesetz (WG) so anzupassen, dass Personen keinen Waffenerwerbsschein erhalten oder ihre Waffen beschlagnahmt werden, wenn sie wegen einer Handlung, die eine gewaltt\u00e4tige oder gemeingef\u00e4hrliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt <u>und vors\u00e4tzlich</u> begangener Verbrechen oder Vergehen im Privatauszug nach Art. 41 StReG&nbsp;erscheinen (Art. 8 Abs. 2 lit. d WG und Art. 31 Abs. 1 lit. b WG).</p>","ReasonText":"<p>Wer wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister verzeichnet ist, bekommt keinen Waffenerwerbsschein. Tritt bei Waffenbesitzern sp\u00e4ter ein solcher sog. Hinderungsgrund ein, werden rechtm\u00e4ssig erworbene Waffen beschlagnahmt (Art. 8 Abs. 2 lit. d und Art. 31 Abs. 1 lit. b WG).</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Regelung macht im Grundsatz Sinn. Das Problem daran: Sie gilt auch bei nur fahrl\u00e4ssig begangenen Vergehen, selbst im Strassenverkehr. Die Straftaten m\u00fcssen gem\u00e4ss Bundesgericht ausdr\u00fccklich nicht im Zusammenhang mit Gewalt oder der Verwendung einer Waffe stehen (2C_125/2009).</p><p>&nbsp;</p><p>Dieser Entzugsautomatismus f\u00fchrt immer wieder zu stossenden H\u00e4rtef\u00e4llen. So f\u00fchrt bspw. das Bestellen einer Wasserpistole im Ausland (Imitationswaffe / sog. \u00abTemu-Falle\u00bb) zu einem Strafregistereintrag wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz. Kommt ein weiterer Strafregistereintrag wegen eines fahrl\u00e4ssigen Strassenverkehrsdelikts hinzu, muss ein Sch\u00fctze s\u00e4mtliche Waffen abgeben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Beschlagnahme von Waffen werden Sch\u00fctze wie Schwerverbrecher behandelt. Von solchen \u00abDelinquenten\u00bb geht keine erh\u00f6hte Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit aus. Wer fahrl\u00e4ssig eine Straftat begeht, handelt nicht absichtlich, mithin ohne vors\u00e4tzliche kriminelle Energie.</p><p>&nbsp;</p><p>Das rigide Vorgehen ist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig: Staatliches Handeln muss im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein (Art. 5 Abs. 2 BV). Das ist beim gesetzlich vorgesehenen Entzugsautomatismus nicht der Fall.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Hinzu kommt, dass dem privaten Waffenbesitz in der Schweiz aus historischen und traditionellen Gr\u00fcnden ein besonders hoher Stellenwert zukommt. Die unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige G\u00e4ngelung von Waffenbesitzern ohne direkte W\u00fcrdigung des Einzelfalls steht daher nicht im Einklang mit den schweizerischen Grundwerten.</p><p>&nbsp;</p><p>Um solche unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Waffeneinziehungen k\u00fcnftig zu verhindern, ist der Hinderungsgrund nur noch bei Vorsatzdelikten als erf\u00fcllt anzusehen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein vergleichsweise liberales Waffengesetz, und das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und das Waffentragen sind im Rahmen des Gesetzes gew\u00e4hrleistet. Im Gegenzug d\u00fcrfen jedoch bei der Person, die eine Waffe erwerben bzw. besitzen will, keine Hinderungsgr\u00fcnde vorliegen. Als einer dieser Hinderungsgr\u00fcnde gilt seit Inkrafttreten des Waffengesetzes (WG; SR 514.54) am 1. Januar 1999 eine Verzeichnung im Strafregister unter anderem wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen (vgl. Art. 8 Abs. 2 Bst. d WG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz kennt, im Unterschied zu vielen anderen L\u00e4ndern, keinen Bed\u00fcrfnisnachweis f\u00fcr den Erwerb und den Besitz von Waffen. Ebenso wenig gibt es einen obligatorischen Sachkundenachweis wie in Deutschland oder eine psychologische Abkl\u00e4rung von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern. Dies ist mitunter historisch bedingt und hat seinen Ursprung im System der Milizarmee sowie dem damit verbundenen Schiesssport als Breitensport.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ein Waffenerwerbsschein wird auf Gesuch hin jeder Person ausgestellt, die das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht unter Beistandschaft steht oder durch vorsorgebeauftragte Personen vertreten wird. Zudem darf es keinen Anlass zur Annahme geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gef\u00e4hrdet, und es darf kein Eintrag wegen einer Handlung, die eine gewaltt\u00e4tige oder gemeingef\u00e4hrliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Privatauszug nach Art. 41 des Strafregistergesetzes (SR 330) verzeichnet sein (Art. 8 Abs. 1 und 2 WG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (Art. 10 Abs. 3 Strafgesetzbuch; SR 311.0). Es handelt sich bei Vergehen, auch wenn sie fahrl\u00e4ssig begangen werden, nicht um \u00abBagatelldelikte\u00bb. Wenn es sich bei fahrl\u00e4ssig begangenen Vergehen bereits nicht um Bagatelldelikte handelt, so gilt dies erst recht bei fahrl\u00e4ssig begangenen Verbrechen. Ein Urteil wird erst ins Strafregister eingetragen, wenn es rechtskr\u00e4ftig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>F\u00fcr den Umgang mit besonders gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden wie Waffen gilt in der Schweiz eine erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht. Personen, die wiederholt in einer gewissen Schwere gegen das Gesetz verstossen, wenn auch fahrl\u00e4ssig, geben Anlass zur Annahme, dass sie dieser Pflicht nicht in gen\u00fcgendem Masse nachkommen. Der Hinderungsgrund besteht aber nur, solange mehr als ein Eintrag im Privatauszug sichtbar ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist im Rahmen der Revision der Waffenverordnung (SR 514.541) dabei, gegen\u00fcber H\u00e4rtef\u00e4llen wie die in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnte \u00abTemu-Falle\u00bb bei Imitationswaffen durch eine \u00c4nderung des Wortlautes in der Waffenverordnung Abhilfe zu schaffen. Es werden klare Kriterien f\u00fcr die Einstufung von Imitationswaffen festgelegt. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Schmezer 25.3811 \u00abImitationswaffen. Konsumenten und Konsumentinnen vor heiklen K\u00e4ufen sch\u00fctzen. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat?\u00bb ausgef\u00fchrt hat, soll auch eine Deklarationspflicht f\u00fcr bewilligungspflichtige G\u00fcter vertieft gepr\u00fcft werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht daher keinen Grund f\u00fcr eine diesbez\u00fcgliche Anpassung des Waffengesetzes. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Schmid Pascal","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1762959614227)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1764596809573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}