{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254438,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254438,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4438","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Wie geht es weiter mit Pr\u00e4sident Trumps neuem Zollhammer?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die USA haben in einem&nbsp;<a href=\"https://www.whitehouse.gov/briefings-statements/2025/11/joint-statement-on-a-framework-for-a-united-states-switzerland-liechtenstein-agreement-on-fair-balanced-and-reciprocal-trade/\">Joint Statement</a> mit der Schweiz angek\u00fcndigt, den Zollhammer auf Schweizer Exporte von 39 % auf 15 % zu senken. Das ist zwar immer noch sehr hoch, verleiht unseren Unternehmen jedoch gleich lange Spiesse wie die EU sie hat. F\u00fcr die Schweizer Wirtschaft ist jetzt entscheidend, dass Klarheit \u00fcber den weiteren Prozess und den Inhalt der Verhandlungen geschaffen wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>An welchem Datum wird die Senkung der US-Z\u00f6lle von 39 auf 15 Prozent zugunsten unserer Exportunternehmen in Kraft treten? Welcher Zeitplan ist f\u00fcr welche Schritte genau vorgesehen?</li><li>Gem\u00e4ss Punkt 5b des Joint Statements planen die Schweiz und die USA eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen der USA. Was bedeutet das genau?</li><li>Wie m\u00f6chte der Bundesrat das Handelsdefizit bis 2028 verringern und welche Folgen hat das f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft? Wird der Dienstleistungsbereich in den Verhandlungen miteinbezogen?</li><li>Was sind die Konsequenzen f\u00fcr die Schweiz, wenn Schweizer Unternehmen massiv in den USA investieren? Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz wirtschaftlich konkurrenzf\u00e4hig bleibt?</li><li>Besteht aufgrund der von Schweizer Unternehmen angek\u00fcndigten Investitionen in den USA nicht die Gefahr, dass der Schweiz mit einem Investitionspr\u00fcfgesetz Investitionen verwehrt bleiben, die f\u00fcr unsere Wirtschaft, den Schutz unserer Arbeitspl\u00e4tze und den Schweizer Mittelstand von h\u00f6chster Bedeutung w\u00e4ren?</li><li>Gem\u00e4ss Punkt 5 des Joint Statements der USA und der Schweiz scheint es, als ob die Schweiz verpflichtet w\u00e4re, mit den USA im Bereich der Investitionen aus Drittl\u00e4ndern zusammenzuarbeiten. Ist daraus zu schliessen, dass die Schweiz bestimmte Investitionen aus dem Ausland ablehnen m\u00fcsste, wenn die USA dies von uns verlangen?</li><li>Was heisst es, die grenz\u00fcbergreifende Daten\u00fcbertragung zu vereinfachen, wie im Punkt 4a des Joint Statements festgehalten ist?</li><li>Was bedeutet eine reziproke Konformit\u00e4tsbewertung, wie in Punkt 3a des Joint Statements erw\u00e4hnt, insb. mit Blick auf die Zulassung von Fahrzeugen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, sollte der U.S. Supreme Court die Z\u00f6lle als nicht gerechtfertigt bestimmen?</li><li>Erachtet der Bundesrat die Zugest\u00e4ndnisse im Agrarbereich f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft als akzeptabel?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zollsenkung tritt beidseitig r\u00fcckwirkend auf den 14.11.2025 in Kraft.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Schon heute arbeitet die Schweiz im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen mit den USA zusammen. Die Absichtserkl\u00e4rung h\u00e4lt fest, dass die Schweiz und die USA diese bestehende Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit und die bestehende Kooperation bei Exportkontrollen und Sanktionen st\u00e4rken. Auch im Bereich Lieferketten und ausl\u00e4ndischen Investitionen wird diese Absicht festgehalten. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Investitionspr\u00fcfgesetzes durch das Parlament in der laufende Wintersession wird einem weiteren Anliegen der USA entsprochen. Die Absichtserkl\u00e4rung zwischen den USA und der Schweiz enth\u00e4lt keinerlei Verpflichtungen zur \u00dcbernahme von US-Sanktionen und Massnahmen gegen\u00fcber Drittstaaten. Die Souver\u00e4nit\u00e4t und Neutralit\u00e4t der Schweiz bleiben gewahrt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Verringerung des G\u00fcterhandelsdefizits ist ein zentrales Anliegen der USA. U.a. aufgrund von Vorzieheffekten ist dies im Jahr 2024 besonders hoch ausgefallen, entsprechend w\u00e4re bereits bei einer Normalisierung der Handelsbeziehungen mit einem R\u00fcckgang zu rechnen. Zus\u00e4tzlich verbessert die Schweiz den Marktzugang f\u00fcr US-Waren. M\u00f6gliche \u00c4nderungen der Strategien zur Belieferung des US-Marktes obliegen den Unternehmen selbst und sie erfolgen in ihrem Interesse. Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft d\u00fcrften daher begrenzt sein. Der Dienstleistungshandel \u2013 bei dem die USA gegen\u00fcber der Schweiz ein \u00dcberschuss ausweisen - wurde und wird bisher wie auch in den k\u00fcnftigen Verhandlungen seitens der Schweiz thematisiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Unabh\u00e4ngig von der vorliegenden Absichtserkl\u00e4rung planen eine Reihe von Unternehmen, ihre Produktion in den USA zu vergr\u00f6ssern. Waren f\u00fcr den US-amerikanischen Markt werden k\u00fcnftig verst\u00e4rkt in den USA selbst produziert. Dies entspricht einer schon seit l\u00e4ngerem bestehenden Tendenz zur verst\u00e4rkten Produktion in der N\u00e4he der Kunden und einer globalen Entwicklung. Die Sicherstellung der Rahmenbedingungen zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Unternehmen ist eine Daueraufgabe des Bundesrates, die er unter anderem mit seiner wirtschaftspolitischen Agenda verfolgt. Hierzu geh\u00f6ren z. B. stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, kosteng\u00fcnstige Energieversorgung, die Erh\u00f6hung des Arbeitskr\u00e4fte- und Fachkr\u00e4ftepotentials, aber auch der Abschluss von Freihandelsabkommen, um die Rahmenbedingungen zur geographischen Diversifizierung der Unternehmen zu st\u00e4rken. Zus\u00e4tzlich hat der Bundesrat am 26. November 2025 ein Paket mit konkreten Vorhaben verabschiedet, um die Unternehmen administrativ und regulatorisch zu entlasten. Dieses Paket enth\u00e4lt 28 konkrete Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen. Dazu kommen 32 weitere Massnahmen, die von den zust\u00e4ndigen Departementen ohne Beschluss des Bundesrates umgesetzt werden.&nbsp;&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Politik der Offenheit gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Investitionen f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit f\u00fcr den Wohlstand der Bev\u00f6lkerung von zentraler Bedeutung ist. Er hat deshalb jeweils auf die Kosten einer Investitionspr\u00fcfung hingewiesen und begr\u00fcsst es, dass das Parlament nun weitgehend dem zielgerichteten und schlank ausgestalteten Gesetzesentwurf des Bundesrats folgen will.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Absichtserkl\u00e4rung zwischen den USA und der Schweiz enth\u00e4lt keinerlei Verpflichtungen zur \u00dcbernahme von Massnahmen gegen\u00fcber Drittstaaten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework besteht seit letztem Jahr bereits ein Rahmen, unter welchem Personendaten aus der Schweiz ohne zus\u00e4tzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat die USA mit der \u00c4nderung vom 14. August 2024 der Datenschutzverordnung (AS 2024 435) in diesem Umfang auf die Liste der L\u00e4nder mit angemessenem Datenschutz gesetzt. Es wird in den kommenden Verhandlungen zu kl\u00e4ren sein, ob allenfalls weitere Vereinfachungen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Datenaustausch zwischen der Schweiz und den USA sinnvoll und m\u00f6glich sind. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben einschliesslich der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes eingehalten</p><p>&nbsp;</p><p>8. Gem\u00e4ss Punkt 3a der gemeinsamen Absichtserkl\u00e4rung wollen die Schweiz und die USA Konformit\u00e4tsbewertungsstellen mit Sitz in der anderen Partei gleichbehandeln, wie eine Konformit\u00e4tsbewertungsstelle im Inland.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Ungeachtet eines m\u00f6glichen Entscheids des Obersten US-Gerichtshofs \u00fcber die Rechtm\u00e4ssigkeit der von Pr\u00e4sident Trump verh\u00e4ngten \u00abreziproken\u00bb Z\u00f6lle bleibt die vorliegende Absichtserkl\u00e4rung und der Abschluss eines rechtlich bindenden Abkommens wichtig. Sollten die Zusatzz\u00f6lle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als unrechtm\u00e4ssig erkl\u00e4rt und der Entscheid von der Administration anerkannt werden, k\u00f6nnte die US-Administration potenziell Zusatzz\u00f6lle auf Basis anderer Rechtsgrundlagen erlassen. Insbesondere w\u00e4re eine Ausdehnung der Z\u00f6lle auf Grundlage der bereits vielfach angewandten Section 232 zu bef\u00fcrchten. \u00dcberdies hat die Schweiz ein Interesse an m\u00f6glichst stabilen Beziehungen zu ihrem wichtigsten Handelspartner ausserhalb der EU, wozu ein Abkommen beitr\u00e4gt. Die Frage der K\u00fcndigung des Vertrags sowie des Schlichtungsmechanismus bei Divergenzen wird im Rahmen der Verhandlungen zu kl\u00e4ren sein.</p><p>&nbsp;</p><p>10. Der Bundesrat beabsichtigt, die Z\u00f6lle f\u00fcr Fisch und Meeresfr\u00fcchte sowie spezifische Agrarprodukte der USA auf null zu senken. Bei diesen Produkten handelt es sich um: Gewisse Fr\u00fcchte (Orangen, Ananas, Grapefruit), diverse frische und getrocknete N\u00fcsse, gewisse alkoholische Getr\u00e4nke (Whiskey, Rum, Lik\u00f6re, Bier), Nahrungsmittelzubereitungen wie Nahrungserg\u00e4nzungsmittel, Tabakprodukte und Kaffee. Es handelt sich mehrheitlich um G\u00fcter tropischen Ursprungs. F\u00fcr die wichtigsten Agrarexportinteressen der USA wurden L\u00f6sungen gefunden, die die agrarpolitischen Sensitivit\u00e4ten der Schweiz ber\u00fccksichtigen. Hierf\u00fcr gew\u00e4hrt die Schweiz den USA j\u00e4hrliche zollfreie bilaterale Zollkontingente: f\u00fcr Rindfleisch gilt ein Umfang von 500 Tonnen, Bisonfleisch 1\u2019000 Tonnen und f\u00fcr Gefl\u00fcgelfleisch 1'500 Tonnen.&nbsp;</p><p>Die gew\u00e4hrten Marktzugangskonzessionen im Agrarbereich betreffen agrarpolitisch nicht-sensitive G\u00fcter oder Mengen. Es sind keine massgeblichen Auswirkungen auf die Inlandproduktion und das Schweizer Preisniveau zu erwarten.</p><p>Schliesslich hat die Schweiz hinsichtlich des Schutzes von geografischen Angaben keinerlei Zugest\u00e4ndnisse gemacht. Anpassungen des rechtlichen Rahmens und der internationalen Handlungsm\u00f6glichkeiten der Schweiz bei geografischen Angaben lehnt der Bundesrat ab.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1765497600000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1765981080000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|24|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1765981090813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1764720000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Finanzwesen|Internationales Recht"}}