{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254442,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254442,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4442","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":" Unterschiede bei der Ermittlung des Pflegebedarfs. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus dieser seit Jahren bestehenden Regelungsl\u00fccke f\u00fcr die Zukunft?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><br>Im Zusammenhang mit den Verzerrungen bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung&nbsp;(OKP) sowie den neuen Herausforderungen im Pflegebereich bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Kritik, wonach die w\u00e4hrend mehrerer Jahre oder immer noch bestehenden Unterschiede bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs im Wesentlichen auf eine L\u00fccke in der bundesrechtlichen Regulierung zur\u00fcckzuf\u00fchren seien? \u2013 Wie steht der Bundesrat insbesondere zum Vorwurf, der Bund habe die bekannten Probleme nicht angegangen, obwohl ihm Artikel&nbsp;25a des Krankenversicherungsgesetzes die Kompetenz dazu erteilt?</li><li>Erachtet es der Bundesrat&nbsp;\u2013 auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung&nbsp;\u2013 als zul\u00e4ssig, dass \u00fcber Jahre hinweg unz\u00e4hlige Patientinnen und Patienten mit vergleichbarem Pflegebedarf je nach Kanton unterschiedlichen Pflegestufen zugeordnet wurden, mutmasslich auch deshalb, weil der Bund eine ihm bekannte Regelungsl\u00fccke nicht auf dem Verordnungsweg geschlossen hat?</li><li>Teilt der Bundesrat r\u00fcckblickend nicht die Auffassung, dass es im Interesse des Bundes gelegen h\u00e4tte, diese Regelungsl\u00fccke schon l\u00e4ngst zu schliessen?</li><li>L\u00e4sst sich daraus folgern, dass diese Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten den Kostentr\u00e4gern, insbesondere den Krankenversicherern und den Kantonen, \u00fcber Jahre hinweg finanzielle Vor- oder Nachteile gebracht hat?</li><li>Kann der Bund im Rahmen der Einf\u00fchrung von EFAS, in seiner Rolle als Genehmigungsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Tarifstruktur f\u00fcr Pflegeleistungen, sicherstellen, dass es vergleichbare oder \u00e4hnliche Unterschiede k\u00fcnftig nicht mehr geben wird beziehungsweise dass sie umgehend beseitigt werden?</li><li>Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, falls sich die Umsetzung einer gesetzeskonformen Tarifstruktur f\u00fcr Pflegeleistungen innerhalb der vorgegebenen Frist&nbsp;(2032) als nicht realisierbar erweisen sollte?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. - 4. Die Verwendung von unterschiedlichen Instrumenten f\u00fcr die Ermittlung des Pflegebedarfs kann dazu f\u00fchren, dass in derselben pflegerischen Situation je nach verwendetem Instrument ein unterschiedlich hoher Pflegebedarf resultiert. Dies hat Auswirkungen auf die Beitr\u00e4ge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Pflegebed\u00fcrftigen an die Kosten der Pflegeleistungen einerseits und die Restfinanzierung durch Kantone und Gemeinden andererseits.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat bereits in der Antwort auf die Motion 16.4023 Lohr \u00abInstrumente zur Erfassung des Pflegebedarfs in den Pflegeheimen\u00bb festgehalten, dass eine Einstufung des Pflegebedarfs nach vergleichbaren Massst\u00e4ben unabdingbar ist, um die Erfassung des Pflegebedarfs schweizweit in Einklang zu bringen und Ungleichheiten zwischen den Versicherten auszur\u00e4umen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) hat denn auch in Anwendung seiner ihm vom Bundesrat delegierten Kompetenz, das Verfahren der Ermittlung des Pflegebedarfs zu regeln, per 1. Januar 2020 \u2013 mit einer zweij\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist \u2013 in Artikel 8<i>b</i> der Verordnung \u00fcber Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlung in Pflegeheimen erlassen, die mittels Zeitstudien nach einheitlicher Methodik sicherstellen sollten, dass die Instrumente f\u00fcr dieselbe pflegerische Situation zu einem vergleichbaren Resultat kommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verb\u00e4nde der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone ersuchten das EDI um eine Verl\u00e4ngerung der \u00dcbergangsfrist, da sich die Durchf\u00fchrung der Zeitstudien als unerwartet aufw\u00e4ndig erweise. Nach weiteren \u00dcberlegungen teilten dieselben Akteure dem EDI mit, dass die Durchf\u00fchrung von Zeitstudien unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig aufw\u00e4ndig sei und es zu bevorzugen w\u00e4re, wenn die Bedarfsermittlung mit einem einzigen Instrument erfolgen w\u00fcrde. Um die notwendige Zeit daf\u00fcr zu gew\u00e4hren, wurde die \u00dcbergangsfrist ein weiteres Mal um zwei Jahre verl\u00e4ngert. In der Zwischenzeit wurde die einheitliche Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in der Volksabstimmung angenommen. Die neue Ausgangslage f\u00fchrt dazu, dass die Anforderungen an die Bedarfsermittlung bei Pflegeleistungen auf 2028 hin grundlegend \u00fcberarbeitet werden m\u00fcssen. Deshalb hat das EDI die \u00dcbergangsfrist auf Begehren der genannten Akteure ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2027 verl\u00e4ngert.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Mit der einheitlichen Finanzierung wird ab 2028 eine Tariforganisation f\u00fcr Pflegeleistungen eingesetzt, deren Aufgabe die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie Anpassung und Pflege der Tarife f\u00fcr Pflegeleistungen ist. Die Tarifpartner und die Kantone sind in dieser Organisation vertreten. Eine einheitliche Datengrundlage ist eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Erarbeitung von Pflegetarifen. Die Leistungserbringer sind deshalb verpflichtet, der Tariforganisation die Daten bekannt zu geben, die daf\u00fcr notwendig sind. Daraus ergibt sich, dass die Tariforganisation auch festlegen kann, welches Pflegebedarfsermittlungsinstrument benutzt werden muss, falls diese Daten zur Tarifentwicklung oder -anwendung verwendet werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Schlussbestimmungen der KVG-\u00c4nderung vom 22. Dezember 2023 zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen sehen vor, dass der Einbezug der Pflegeleistungen auf den 1. Januar 2032 erfolgt und dass die Tarifpartner sicherstellen m\u00fcssen, dass bis zu diesem Zeitpunkt Tarife f\u00fcr die Pflegeleistungen vorliegen, die auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis basieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllen. Die KVG-\u00c4nderung zur einheitlichen Finanzierung der KVG-Leistungen wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 angenommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich alle Beteiligten dieses Auftrags der Stimmbev\u00f6lkerung bewusst sind und sich f\u00fcr eine reibungslose Umsetzung einsetzen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Buffat Micha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781863803000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1781863816700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1764720000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein|Gesundheit"}}