{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254465,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254465,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4465","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr einen echten, gesunden Wettbewerb in der Krankenzusatzversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so zu \u00e4ndern, dass Versicherte ihre Krankenzusatzversicherung frei \u2013 ohne Vorbehalte aufgrund ihres Gesundheitszustands \u2013 wechseln k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung garantiert, dass die Versicherten ihren Versicherer f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung frei wechseln k\u00f6nnen. Anders sieht es bei den in der Zusatzversicherung t\u00e4tigen Privatversicherern aus: Diese fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR&nbsp;221.229.1), f\u00fcr sie gilt somit Vertragsfreiheit.</p><p>In der Realit\u00e4t bedeutet dies: Sobald eine versicherte Person gesundheitliche Probleme hat oder als alt gilt \u2013 wobei diese Schwelle den Kriterien der Versicherer zufolge zunehmend fr\u00fcher erreicht wird \u2013, kommt sie von ihrem Versicherer praktisch nicht mehr los, da sie wenig Hoffnung hat, einen anderen zu finden, der bereit ist, sie zu versichern. Aus diesem Grund sind in der Praxis sehr viele in ihrer Zusatzversicherung \u00abgefangen\u00bb, solange sie diesen Versicherungsschutz nicht verlieren m\u00f6chten.</p><p>Am 1.&nbsp;Januar 2022 ist der vom Gesetzgeber verabschiedete Artikel&nbsp;35a Absatz&nbsp;4 VVG in Kraft getreten. Seither k\u00f6nnen Krankenzusatzversicherer den Vertrag im Schadenfall nicht mehr k\u00fcndigen. Zuvor war dies zul\u00e4ssig \u2013 mit dem Effekt, dass Versicherte jahrelang Pr\u00e4mien zahlten und dennoch im Krankheitsfall aus der Versicherung ausgeschlossen wurden.</p><p>Die \u00c4nderung der erw\u00e4hnten Bestimmung ist gewiss zu begr\u00fcssen, sie sorgt aber noch nicht daf\u00fcr, dass die Versicherten den Versicherer wechseln k\u00f6nnen. \u00c4ndern die Versicherungsbedingungen, so haben sie lediglich die Wahl, die neuen Bedingungen zu akzeptieren oder den Vertrag zu k\u00fcndigen. In letzterem Fall tragen sie, wie erw\u00e4hnt, das Risiko, keine andere Zusatzversicherung mehr abschliessen zu k\u00f6nnen, die heute allein die freie Arzt- und Spitalwahl im station\u00e4ren Spitalbereich garantiert.</p><p>Seit einigen Jahren streichen zahlreiche Zusatzversicherer unter dem angeblichen Druck der FINMA Spitaleinrichtungen von ihren Listen oder \u00fcbernehmen die Honorare gewisser \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht mehr \u2013 offiziell, weil diese zu teuer sind, in Tat und Wahrheit aber eher, weil sie sich weigern, massive Tarifsenkungen hinzunehmen. Ein sehr intransparentes Vorgehen.</p><p>So werden Zusatzversicherte ohne Erkl\u00e4rung in ihrer Wahlfreiheit eingeschr\u00e4nkt und es bleibt ihnen nichts anderes \u00fcbrig, als dies zu akzeptieren und die von ihrem Versicherer abgelehnten Kosten selbst zu tragen oder aber die \u00c4rztin oder den Arzt oder das Spital zu wechseln.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte es im Rahmen der Motion&nbsp;24.3919 abgelehnt, die Krankenzusatzversicherer dazu zu verpflichten, die Kosten f\u00fcr eine anerkannte Spitaleinrichtung in der N\u00e4he des Wohnorts der versicherten Person zu \u00fcbernehmen, wenn die Einrichtung ihrer Wahl von der Liste gestrichen wurde. Aus Wettbewerbssicht verf\u00fcgen die Zusatzversicherer also \u00fcber unbegrenzte Macht und k\u00f6nnen ihre \u00abgefangenen\u00bb Versicherten als Druckmittel gegen Leistungserbringer, Spit\u00e4ler, \u00c4rztinnen und \u00c4rzte einsetzen.</p><p>Es gibt nur ein valables Gegenmittel: Unzufriedene Versicherte m\u00fcssen ihre Zusatzversicherung wechseln k\u00f6nnen \u2013 was heute in der Praxis unm\u00f6glich ist.</p><p>Daher muss dringend daf\u00fcr gesorgt werden, dass Zusatzversicherte die regulierende und ausgleichende Rolle spielen k\u00f6nnen, die ihnen wie bei jeder privaten Versicherung zusteht. Nicht nur, indem sie den Versicherer wechseln d\u00fcrfen, was theoretisch bereits heute m\u00f6glich ist. Vielmehr m\u00fcssen die in diesem Bereich t\u00e4tigen Versicherer verpflichtet werden, neue Versicherte aufzunehmen, ohne dass sie diesen Vorbehalte aufgrund ihres Gesundheitszustands auferlegen k\u00f6nnen. Dies w\u00fcrde sich nat\u00fcrlich auf die Pr\u00e4mien auswirken, die die Versicherer f\u00fcr ihre Versichertengemeinschaft festlegen.</p><p>Die sinkenden Kosten zulasten der Zusatzversicherer infolge der deutlichen Zunahme von ambulant durchgef\u00fchrten Operationen d\u00fcrften ausgleichend wirken, sodass die resultierende moderate Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien durch die M\u00f6glichkeit des freien Versicherungswechsels mehr als wettgemacht w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Bereich der Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestimmte Kategorien von Versicherten, darunter \u00e4ltere oder die \u00e4ltesten Versicherten, nicht mehr ohne weiteres von einem Anbieter zum anderen wechseln k\u00f6nnen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Bereich der Spitalzusatzversicherungen.</span></p><p><span>Die OKP, als Sozialversicherung ausgestaltet, ist f\u00fcr alle in der Schweiz wohnhaften Personen Pflicht und deckt die medizinische Grundversorgung einheitlich bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Ein Wechsel der Krankenkasse ist unabh\u00e4ngig vom Gesundheitszustand oder Alter jedes Jahr m\u00f6glich. </span></p><p><span>Demgegen\u00fcber handelt es sich bei Zusatzversicherungen um privatrechtlich geregelte, variable und freiwillige Versicherungsl\u00f6sungen, die erg\u00e4nzende Bed\u00fcrfnisse abdecken. Es gilt grunds\u00e4tzlich Vertragsfreiheit: Die Versicherungsunternehmen sind bei der Produktegestaltung im Rahmen der Rechtsordnung frei. Sie entscheiden, welche Leistungen und welche Leistungserbringer sie abdecken und ob sie eine Person aufnehmen oder ablehnen wollen. Entsprechend umfassen die Zusatzversicherungen zur OKP eine Vielzahl von Produkten, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sein k\u00f6nnen (z.B. freie Spital- oder Arztwahl, zus\u00e4tzliche Hoteldienstleistungen beim station\u00e4ren Aufenthalt, Alternativmedizin, Zahnversicherungen, Sehhilfen). Die Tarife im Bereich der Zusatzversicherungen zur OKP werden von den Versicherungsgesellschaften ausgestaltet und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die FINMA nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>961.01). Die FINMA genehmigt die Tarife, wenn sich die vorgesehenen Pr\u00e4mien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gew\u00e4hrleistet.</span></p><p><span>Mit dem vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen Recht zum jederzeitigen Wechsel der Krankenzusatzversicherung w\u00fcrde faktisch ein Kontrahierungszwang eingef\u00fchrt, und die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit der Versicherer und damit der Wettbewerb w\u00fcrden unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnte ein freier Wechsel ohne Vorbehalte hinsichtlich des Gesundheitszustands der versicherten Person f\u00fcr das betroffene Versicherungsunternehmen erhebliche Solvenzrisiken mit sich bringen.</span></p><p><span>Damit das Recht zum jederzeitigen Wechsel eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnte, m\u00fcsste wohl auch ein Risikoausgleichsmechanismus geschaffen werden, der die erh\u00f6hten Solvenzrisiken der Versicherungsunternehmen abfedert. Dies kann zu h\u00f6heren Versicherungspr\u00e4mien f\u00fchren und w\u00e4re ebenfalls ein grosser Eingriff in den privaten Versicherungsmarkt.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet es als angemessener, mit den der Aufsicht bereits zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumenten \u2013</span><span>&nbsp;</span><span>in erster Linie der pr\u00e4ventiven Kontrolle der Tarife und der allgemeinen Versicherungsbedingungen</span><span>&nbsp;</span><span>\u2013 die Interessen der Versicherten im Rahmen der urspr\u00fcnglich abgeschlossenen Versicherungsvertr\u00e4ge zu wahren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1770768000000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773083053000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1773083067103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1764806400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}